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Burkart Thierry · Ständerat · 2021-03-04

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-04

Wortprotokoll

Zu Absatz 1quinquies Buchstabe[NB]c:Vorhin haben wir eine Debatte über einen Gegenwert von 600 Millionen Schweizerfranken geführt. Jetzt führen wir eine Debatte zu meinem Einzelantrag, bei dem es um wesentlich kleinere Beträge geht, der aber für einzelne [PAGE 96] Unternehmungen durchaus von sehr grosser Bedeutung sein kann. Zuerst einmal danke ich der Kommission, dass sie überhaupt diese Möglichkeit geschaffen hat, Unternehmungen, die enorm von einem Umsatzrückgang betroffen sind, noch gesondert behandeln zu können. Das heisst, dass der Bund die Möglichkeit hat, die Hilfe noch etwas zu verstärken. Das scheint mir zielgerichtet und zweckmässig zu sein.

Es gibt nämlich tatsächlich - und mit der Aufnahme dieser Bestimmung anerkennt die Kommission auch diesen Umstand - Unternehmungen, die enorm von Umsatzrückgängen betroffen sind, die Extremfälle sind, und dort müssen wir etwas gesondert hinschauen. Diese Unternehmungen sind vielleicht direkt von behördlichen Schliessungen betroffen, sehr oft aber eben nicht, sondern es handelt sich um eine indirekte Betroffenheit, weil sie z. B. Zulieferunternehmungen sind. Das spielt aber schliesslich keine Rolle, denn die Betroffenheit in diesem Ausmass - und ich glaube, da sind wir uns einig - rührt einzig und allein von der aktuellen Pandemie her und von den behördlichen Bestimmungen, die damit zusammenhängend erlassen wurden.

Ab einer gewissen Höhe des Umsatzrückgangs wird die Situation für die Unternehmungen existenziell sehr prekär. Diese Unternehmungen sind damit schon eo ipso als Härtefälle anzusehen. Wir müssen uns bei dieser Diskussion auch bewusst werden - und vielleicht geht das zurzeit in der Politik etwas unter -, dass die Unternehmungen ja nicht einfach immer über den gleichen Kamm zu scheren sind. Es gibt z. B. bei den Fixkostenanteilen enorm grosse Unterschiede bei diesen Unternehmungen. Ich habe z. B. vorgestern ein E-Mail von einem Unternehmer erhalten, der darauf hingewiesen hat, dass sein Geschäftsmodell im Wesentlichen auf Kühlsystemen beruht und dass diese Kühlanlagen selbstverständlich unabhängig davon, wie sie ausgelastet sind, laufen müssen. Er hat also enorm hohe Fixkosten und ist davon entsprechend belastet.

Als Gesetzgeber müssen wir selbstverständlich pauschalieren. Bei aller Pauschalierung dürfen wir aber solche einzelnen Extremfälle, wie wir sie jetzt gerade bei diesem Einzelantrag besprechen, nicht ganz aus den Augen verlieren. Wir müssen anerkennen, dass es diese Fälle gibt.

Die Kommission schlägt nun vor, dass bei einem Umsatzrückgang von 80 Prozent zusätzliche Hilfen möglich sein sollen. Sie spricht von "möglich" und nicht von "müssen", was einer Kann-Formulierung für den Bundesrat entspricht, legt die Grenze aber bei 80 Prozent fest. Selbstverständlich sind 80 Prozent oder 70 Prozent, wie in meinem Antrag, arbiträr. Aber wir müssen einfach feststellen, dass das bei 80 Prozent wirklich zu einem toten Buchstaben wird: Dann kann die Hilfe, die die Kommission Ihnen vorschlägt, nicht mehr greifen, weil sie in der Realität überhaupt nicht ankommt.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch ein Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von 70 Prozent, wie ich Ihnen das vorschlage, bereits am Abgrund steht oder schon darüber hinausgegangen ist. Ich meine, erfahren zu haben, dass diese 80 Prozent nicht der einzige Antrag in der Kommission sind. In diesem Sinne sind diese 70 Prozent auch als Kompromissantrag zu verstehen.

Selbstverständlich kann man finanzpolitisch entsprechend Vorbehalte dagegen haben, aber das sind meines Erachtens auch die einzigen möglichen Vorbehalte. Ich habe etwas recherchiert und bei den Branchen, die besonders betroffen sind, folgende Zahlen gesehen: Die Gastronomie verzeichnet im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Einbruch von 42,4 Prozent, die Hotellerie von 45,5 Prozent, die Eventbranche von 42,6 Prozent und der Grosshandel von 22,9 Prozent. Wenn man sich den Umsatzrückgang im letzten Jahr anhand von Einzelbeispielen ansieht, dann erlaube ich mir zu erwähnen: Die Bündner Bergbahnen weisen einen Umsatzrückgang von 40 Prozent, die Brienzer Rothornbahn ein Minus von 50 Prozent auf, und heute hat die Swiss bekannt gegeben, dass sie einen Umsatzrückgang von 65 Prozent hat.

Sie sehen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, keine dieser Branchen kommt auf diese 70 Prozent. Das heisst, dass es sich auch bei einer Schwelle von 70 Prozent immer nur um Einzelfälle handelt. Damit haben wir die Gewähr, dass es für den Bund finanzpolitisch keine grosse Belastung darstellt. Selbstverständlich kostet es etwas, solche Hilfen kosten etwas, und wenn wir helfen wollen, dann hat das finanzpolitische Konsequenzen - da sind wir uns einig. Ich meine aber, dass es sich auch bei einer Schwelle von 70 Prozent wirklich nur um Einzelfälle handelt und dass die finanzpolitischen Folgen sehr überschaubar sind.

Ich möchte Ihnen trotzdem ein kleines Beispiel nennen: Ein Unternehmen mit 30 Millionen Franken Jahresumsatz liegt nach einer Umsatzeinbusse von 70 Prozent noch bei 9 Millionen Franken. Bei 80 Prozent wären es noch 6 Millionen Franken; das ist doch ein erheblicher Unterschied. Wenn wir davon ausgehen, dass noch Fixkosten vorhanden sind, die um einiges höher liegen, dann sehen wir, dass bei diesem Umsatzeinbruch jedes Unternehmen in existenzielle Not gerät.

Ich bin einverstanden: Einen gewissen Teil, 20 oder vielleicht 25 Prozent, muss ein Unternehmen auffangen können. Das wurde vorhin auch diskutiert. Aber bei 70 Prozent ist es angezeigt, dass die Hilfe etwas höher ausfallen kann, als dies für alle anderen Fälle vorgesehen ist.

Finanzpolitisch haben wir aber die Sicherheit, dass Eigenmittel eingeschossen werden müssen, wenn es möglich ist. Wir haben finanzpolitisch die Sicherheit, dass keine Dividenden und Tantiemen ausgeschüttet werden und dass auch keine Kapitaleinlagen rückerstattet werden dürfen. Wir haben finanzpolitisch auch die Sicherheit, dass Kurzarbeitsentschädigungen, die von diesen Unternehmungen erhalten wurden, auch angerechnet werden bzw. bei den Fixkosten in Abzug gebracht werden müssen. Wir sehen: Wir haben finanzpolitisch genügend Sicherheiten für die Bewältigung dieser ganz wenigen, aber eben extrem betroffenen Fälle.

Lassen Sie uns diesen enorm hart getroffenen Unternehmen etwas mehr helfen als allen anderen. Lassen wir diese Bestimmung nicht zu einem toten Buchstaben werden, und schauen wir, dass der finanzpolitische Nutzen, den wir bei unserer Legiferierung heute auch im Auge haben, grösser ist als der volkswirtschaftliche Schaden, den wir anrichten.