Noser Ruedi · Ständerat · 2021-03-04
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-04
Wortprotokoll
Ich entschuldige mich, dass ich so viel spreche und so viel Zeit von Ihnen beanspruche. Aber dieser Artikel 12 hat einen Gegenwert von 10 Milliarden Franken. Ich finde, wenn wir über 10 Milliarden diskutieren, dürfen wir das Mittagessen etwas nach hinten schieben und den Artikel ausführlich beraten. Darum melde ich mich jetzt hier noch einmal.
Sie haben die Argumente von Herrn Zanetti gehört. Bei seiner Minderheit geht es rein nur um den Entscheid, ob 80 oder 70 Prozent richtig sind. Wenn Sie aber anschauen, wie Artikel 12 entstanden ist, dann stellen Sie schnell fest, dass[NB]es[NB]eigentlich nicht darum geht, sondern um etwas anderes.
Ursprünglich - das hat Kollege Rechsteiner gesagt - gab es bei der Härtefallregelung eine Möglichkeit, dass Kantone Härtefälle abfederten und der Bund sich daran beteiligte. So war die ganze Geschichte auch in der Vernehmlassung. Dort war auch ein Verhältnis von 30 zu 70 Prozent dabei. In der Zwischenzeit ist nun aber eine ganz neue Situation eingetreten. Die Kantone federn Härtefälle ab, die bis zu 5 Millionen Franken Umsatz haben. Bei Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken federt der Bund sämtliche Härtefälle direkt ab. Das heisst, Firmen, die mehr als 5 Millionen Franken Umsatz haben, erhalten keinen Kantonsbeitrag. Firmen, die weniger als 5 Millionen Franken Umsatz haben, erhalten einen Kantonsbeitrag.
Gleichzeitig hat man den Betrag gewaltig erhöht. Wie Sie wissen, hat man einmal von 400 Millionen, dann von 1 Milliarde und dann von 2,5 Milliarden Franken gesprochen. Jetzt sind wir bei 6 Milliarden für die Kantone, 3 Milliarden für die grösseren Firmen und 1 Milliarde Reserve.
Wenn Sie nun das ganze Paket anschauen, dann möchte ich Sie fragen, wo hier die grossen Firmen sind. Ich hatte gestern den ganzen Nachmittag Telefonate mit grossen Firmen. Sie haben ihre Sitze in Basel, Luzern, Zug und Zürich. Ich entschuldige mich bei der Romandie; die haben sich bei mir nicht gemeldet. Diese Firmen kommen aber aus diesen vier Kantonen. Dadurch, dass die grossen Firmen jetzt über den Bund entschädigt werden, ist die Entschädigung des Bundes in den Agglomerationskantonen viel, viel grösser als zum Beispiel in den Kantonen Jura, Solothurn - wo der Antragsteller 30 Prozent will -, Uri, Appenzell oder ich weiss nicht wo; ich habe keine Ahnung wo. Das ist aber die Situation, in der wir drinstecken. In dieser Situation muss man sich doch überlegen, was man macht.
Wir haben vorhin aufgrund des Antrages Knecht festgestellt, dass die Kantone genügend Härtefälle haben, die sie variabel handhaben müssen, dass der Bund sämtliche grosse Firmen ja direkt übernommen hat und die grossen Firmen in Gottes Namen nicht überall in der Schweiz gleich verteilt sind. Wenn man das bedenkt, ist es korrekt, dass man über diesen Bundesbeitrag redet. Ich finde es von den Finanzdirektoren nicht arrogant, dass sie uns das aufgezeigt haben. Ich finde das eigentlich sachlich korrekt.
Sind 20 oder 30 Prozent richtig? Darüber können wir lange streiten. Das Konzept ist nach der Veränderung aber sicher so, dass der Bundesanteil eigentlich grösser werden muss, wenn wir eine korrekte Verteilung wollen. Dann bin ich felsenfest überzeugt, dass wir für alle Kantone, von Genf bis St.[NB]Gallen, das korrektere System haben, wenn wir jetzt 80 Prozent für die Kantone übernehmen und die Grossfirmen über den Bund entschädigen, als wenn wir bei 30 Prozent bleiben und alle grossen Firmen über den Bund entschädigen.
Darum bitte ich Sie als Zürcher, der sich zwar über dieses Konzept freuen könnte, der aber eben auch Glarner ist - es tut mir leid dafür -, sich das wirklich ausgewogen anzuschauen. Die 80-Prozent-Lösung ist meines Erachtens die richtige Lösung bei Artikel 12 Absatz 1quater Buchstabe a.
Ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.