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preparatory:AB 277244

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-04

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, wer von den Ausgesteuerten mehr zusätzliche Taggelder beanspruchen kann. Schon beim ersten Lockdown war klar, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt für diejenigen, die in dieser Zeit des Lockdowns ausgesteuert wurden, unmöglich war, dass es ihnen nicht möglich war, Arbeit zu suchen, und dass sie ins Leere fielen. Entsprechend hat der Bundesrat damals via Verordnung eine Verlängerung der Taggelder vorgenommen, die wir nachher auch mit entsprechenden, durch das Parlament abgesegneten Krediten finanziert haben.

Jetzt wird das Prinzip erneut aufgenommen, aber nur für die Aussteuermonate März, April und Mai 2021. Ins Leere fallen jene, die im Januar und Februar dieses Jahres bei genau gleicher Situation - Schliessung von Betrieben - ausgesteuert worden sind. Ich weise Sie darauf hin, dass die Situation der Arbeitslosen in verschiedenen stark betroffenen Branchen ausserordentlich kritisch ist. Im Gastgewerbe beispielsweise ist es heute unmöglich, Stellen zu finden. Es ist so, dass die Arbeitslosigkeit steigt. Ganz besonders betroffen sind ältere Arbeitnehmende, die es auf dem Arbeitsmarkt insgesamt schon eher schwer haben. Ihre Situation hat sich durch die Schliessungen, die aus epidemiologischen Gründen vorgenommen werden mussten, noch verschlechtert.

Wenn die Situation derjenigen, die im Januar und Februar 2021 ausgesteuert wurden, genauso ist wie die Situation von jenen, die im März, April und Mai 2021 ausgesteuert werden, dann ist es nicht gerecht, wenn man die Personen zwischen Stuhl und Bank fallen lässt, nur weil sie das Pech hatten, im Januar oder Februar 2021 ans Ende der Taggelder zu kommen. Der Grund, weshalb die Monate Januar und Februar nicht einbezogen wurden, liegt einzig und allein darin, dass im Januar keine Session des Parlamentes stattgefunden hat. Wenn es eine Session gegeben hätte, dann wären sie selbstverständlich einbezogen worden.

Nun ist gesagt worden, es gäbe Vollzugsprobleme, wenn man auch die Monate Januar und Februar einbeziehe. Ich möchte das bestreiten. Die Betroffenen sind erfasst. Es geht immerhin um konkret bezeichnete Zahlen: Es sind je über 3000 Betroffene im Januar und Februar, die hier gemeint wären. Wenn man hier die Zahl der Taggelder auf 107 statt 66 erhöht, fallen sie eben nicht durch die Maschen. Ich bitte Sie, das mit der Minderheit zu tun. Es ist eine rechtsgleiche Situation.

Jenen, die noch Zweifel bezüglich der Frage der Rückwirkung haben, möchte ich sagen, dass nach allgemeinen rechtlichen Prinzipien eine begünstigende Rückwirkung zugunsten der Leute rechtlich ohne Weiteres zulässig ist. Nicht zulässig oder nur eingeschränkt zulässig sind belastende Rückwirkungen. Hier handelt es sich aber um eine begünstigende Rückwirkung, und diese ist gerechtfertigt, weil die soziale Situation vergleichbar ist und weil es diese Menschen sehr hart trifft. Es ist eine überblickbare Zahl von Menschen, aber in den Einzelfällen wirkt sich das sehr, sehr hart aus.

Ich möchte Sie bitten, hier keine Rechtsungleichheit zu schaffen und die Taggeldberechtigung auch für die im Januar und [PAGE 103] Februar Ausgesteuerten zu begründen, genauso wie sie für die im März, April und Mai 2021 Ausgesteuerten zur Anwendung kommt.

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