Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-03-04
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-04
Wortprotokoll
Liebe Kolleginnen und Kollegen, danke, dass Sie bereits da sind, obwohl der GPK-Jahresbericht traktandiert ist. Das interessiert ja leider nicht so viele. Aber wenn Sie den Bericht lesen, sehen Sie auch, dass er viele interessante Aspekte beinhaltet. Als Präsidentin der Subkommission EFD/WBF äussere ich mich sehr gerne zu einigen Schwerpunkten unserer Arbeiten im letzten Jahr.
Wir befassten uns im Rahmen unserer Abklärungen unter anderem mit den vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ergriffenen Massnahmen in den Bereichen berufliche Weiterbildung, Maturitätsprüfungen, Geschäftsmieten und Wohnungsmarkt. Auch im Rahmen von Anhörungen, die wir mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Verwaltungseinheiten des WBF sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des ETH-Bereichs, von Innosuisse, der Sifem AG und des SBFI zu anderen Geschäften durchgeführt haben, war die Pandemie ein ständiges Thema. Im Rahmen des Austausches mit den Vertretungen des ETH-Bereichs thematisierten wir auch Governance-Fragen im Zusammenhang mit der Beschwerdekommission sowie Fragen zur Diskriminierung von Frauen an den ETH.
Im Gespräch mit den Sozialpartnern, der EPA und den Personalabteilungen der verschiedenen Departemente und der Bundeskanzlei haben wir einige Punkte besonders beleuchtet. Einer war die hohe Arbeitsbelastung, der die Mitarbeitenden einiger Departemente und Bundesämter im Frühling ausgesetzt waren. In dieser Phase mussten viele Verwaltungseinheiten sehr schnell auf Homeoffice umstellen. Aus technischer Sicht gelang diese Umstellung zumeist ohne Probleme. Einige Verwaltungseinheiten waren stark ausgelastet, andere konnten ihre Ressourcen auf prioritäre Bereiche konzentrieren, und wiederum andere benötigten vermehrt die Unterstützung externer Mitarbeitender.
Die GPK-S erfuhr im Laufe des Sommers von den Plänen des Bundesrates, die Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung eingehend zu analysieren. In diesem Zusammenhang erteilte der Vorsteher des EFD dem Bundesamt für Informatik, dem EPA, der ESTV und dem BBL mehrere Aufträge zur Abklärung der offenen Fragen in diesem Bereich.
Nebst dem Schwerpunkt zu den Folgen der Covid-19-Krise informierten wir uns auch über Prozesse, Meldemöglichkeiten und Daten zur sexuellen Belästigung, zu Mobbing und zur Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Dieses Thema konnten wir noch nicht abschliessen, es wird uns weiter begleiten.
Wir hörten zum Thema der Kurzarbeit während der Covid-19-Krise den Vorsteher des WBF und mehrmals Vertreterinnen und Vertreter des SECO an. Im März 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen für 1,6 Millionen Beschäftigte bewilligt; im April 2020 stieg diese Zahl auf 1,9 Millionen. Trotz der noch nie da gewesenen Nutzung der Kurzarbeit stieg die Arbeitslosenquote gemäss den Erhebungen des SECO zwischen Ende Februar und Ende April 2020 von 2,3 auf 3,3 Prozent. Laut SECO ist es auf die ergriffenen Massnahmen zurückzuführen, dass es lediglich zu einem moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit kam. [PAGE 139]
Für den Bundesrat war es laut WBF-Vorsteher wichtig, dass die Massnahmen für die Unternehmen schnell und leicht umzusetzen waren, da die meisten Unternehmen bis dato keinerlei Erfahrung mit dieser Art von Entschädigung hatten.
Die GPK-N wollte wissen, ob die Gesuche trotz des vereinfachten Verfahrens, bei dem die Unternehmen weniger detaillierte Angaben machen müssen, ausreichend geprüft werden können. Angesichts der Schwere und der Unvermitteltheit der Krise hat der Bundesrat eine Interessenabwägung vorgenommen und sich für eine rasche Auszahlung und ein vereinfachtes Verfahren entschieden.
Wenn die Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, die Verfügbarkeit der gesellschaftlich und wirtschaftlich notwendigen Güter und Dienstleistungen zu gewährleisten, wird mit gezielten Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung subsidiär in den Markt eingegriffen, um z. B. einen Mangel an lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen zu beheben. Im Frühjahr 2020 wurden mehrfach Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung ergriffen. So wurden z. B. Reserven von Antibiotika und Masken auf den Markt gebracht, und es wurde vorübergehend eine allgemeine Ausnahme vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot gewährt, um eine ausreichend rasche Versorgung der Apotheken, der Detailhändler und der anderen für die Landesversorgung wichtigen Unternehmen sicherzustellen. Dieses Thema vertiefen wir weiter im laufenden Jahr.
Auch von meiner Seite gilt allen Mitarbeitenden des GPK-Sekretariates ein grosses Dankeschön für ihre grossartige Arbeit.