Heer Alfred · Nationalrat · 2021-03-04
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-04
Wortprotokoll
Als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation möchte ich einige Punkte aus dem Bericht über das letzte Jahr hervorheben.
Die Inspektion zum Fall Crypto AG: Am 13. Februar 2020 eröffnete die GPDel ihre Inspektion zum Fall Crypto AG. Anlass für die Untersuchung waren Hinweise, wonach die Crypto AG im Auftrag ausländischer Nachrichtendienste Verschlüsselungsgeräte exportiert hatte, deren Verschlüsselung geknackt werden konnte. In ihrem Inspektionsbericht [PAGE 140] bestätigte die GPDel diesen Verdacht. Sie zeigte eine langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Schweizer Auslandnachrichtendienst und den amerikanischen Diensten bei der Nutzung dieser Schwachstellen auf. Sie kam zum Schluss, dass eine hinreichende gesetzliche Grundlage dafür vorlag, wiewohl die politische Führung allerdings nie informiert wurde.
Für ihre Inspektion führte die GPDel insgesamt 17 Sitzungen durch, hörte mehr als 30 aktuelle und ehemalige Angehörige des Bundes an und erstellte über 650 geheime Protokollseiten. Nach fast neunmonatiger Arbeit verabschiedete die GPDel ihren Inspektionsbericht am 2. November 2020. Nachdem die GPK beider Räte den Bericht zur Publikation freigegeben hatten, stellte die GPDel ihre Erkenntnisse am 10. November 2020 an einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vor.
Zur Inspektion der GPDel gehörte auch der Expertenbericht, den alt Bundesrichter Dr. Niklaus Oberholzer im Auftrag der Delegation erstellt hatte. Für den Bericht arbeitete er die operativen Akten der Vorgängerorganisation des NDB auf und trug die relevanten Informationen zusammen. Er führte jedoch keine Anhörungen durch. Die sensiblen Details zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung mussten im Inspektionsbericht der GPDel somit nicht mehr im Einzelnen ausgeführt werden.
Der rund hundertseitige, als geheim klassifizierte Bericht Oberholzer war ausschliesslich für die Delegation und den Bundesrat bestimmt. Der Bericht sollte es dem Bundesrat erlauben, sich im Detail über die vergangenen Aktivitäten des Nachrichtendienstes zu informieren. Denn noch Ende 2019 hatte das VBS gegenüber dem Bundesrat erklärt, dass die verfügbaren Informationen für eine materielle Beurteilung des Falles Crypto AG nicht ausreichten. Aus Sicht der GPDel war der Bericht Oberholzer geeignet, diese Lücken zu schliessen.
Die GPDel hatte den Expertenbericht Oberholzer in Auftrag gegeben und die Ergebnisse mit ihm diskutiert und ihren Inspektionsbericht soweit nötig mit seinen Erkenntnissen ergänzt. Herr Oberholzer trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seines Berichtes, der somit von der GPDel weder genehmigt noch abgeändert wurde. Deshalb konnte der Bericht Oberholzer nicht Gegenstand der Konsultation des Inspektionsberichtes der GPDel sein, anlässlich derer der Bundesrat gemäss Artikel 157 des Parlamentsgesetzes vor der Publikation Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt.
Als der Bundesrat im Verlauf des Konsultationsverfahrens Einblick in diesen Bericht verlangte, stellte die Delegation der Bundeskanzlei ein Exemplar des Berichtes zur Verfügung. Dieses Einsichtsverfahren stützt sich auf Artikel 167 des Parlamentsgesetzes. Die Vertreter des Bundesrates nutzten jedoch die Möglichkeit, den Bericht Oberholzer zu konsultieren, nicht.
In der Folge informierte die GPDel den Bundesrat, dass sie nach Abschluss ihrer Inspektion lediglich der Vorsteherin des VBS und dem NDB eine Kopie des Berichtes Oberholzer abgeben werde. Daraufhin antwortete der Bundesrat, dass er auf dieses Angebot verzichte, sofern nicht auch die anderen Mitglieder des Bundesrates eine eigene Kopie erhalten würden. Die GPDel hat allerdings darauf verzichtet, jedes Mitglied des Bundesrates mit einer Kopie zu bedienen. Sie wissen, und wir sehen es auch in der Corona-Krise immer wieder, dass die Geheimhaltung im Bundesrat leider nicht gewährleistet ist; wir können es nicht anders ausdrücken. Wir haben deshalb darauf verzichtet, jeden Bundesrat mit einer Kopie des Berichtes Oberholzer zu bedienen. Es steht dem Bundesrat selbstverständlich frei, den Bericht bei uns einzusehen. Aber wir hüten uns davor, diesen Bericht an den Bundesrat zu schicken.
Des Weiteren haben wir die Tätigkeit der kantonalen Nachrichtendienste überprüft und auch hier eine Zuschrift der Geschäftsprüfungskommission des Kantons Bern behandelt. Es ist natürlich so, dass die jeweiligen Geschäftsprüfungskommissionen der Kantone zuständig sind für die kantonalen Nachrichtendienste und nicht die Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes. Das trifft auch auf die Aufsicht über den Nachrichtendienst zu: Auch diese Bundesstelle kann die kantonalen Nachrichtendienste nicht einfach beaufsichtigen, was wir auch moniert haben.
Jetzt ist meine Redezeit leider oder glücklicherweise abgelaufen. (Heiterkeit) Ich möchte mich bei den Mitgliedern der Geschäftsprüfungsdelegation für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich danke auch dem Sekretariat für seine Arbeit im vergangenen Jahr. Wir hatten mit dem Crypto-Bericht eine grosse Arbeit zu erledigen, und ich bin dankbar, dass wir ein sehr gutes Team aus Nationalrat und Ständerat bilden; besten Dank.