Lexipedia

Burgherr Thomas · Nationalrat · 2021-03-04

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche hier für die SVP-Fraktion und vertrete im gleichen Votum unsere Minderheiten aus der Kommission - es sind deren zwei.

Unsere Fraktion lehnt die Initiative und auch den vorliegenden Gegenentwurf ab, obwohl die Meinungen innerhalb der Fraktion diesbezüglich unterschiedlich ausfallen. Zusammenfassend zeigt sich jedoch, dass mit den Bestimmungen zur relativen Marktmacht höhere Kosten für sämtliche Unternehmen in der Schweiz zu erwarten sind. Hinzu kommt die Gefahr gegenteiliger Effekte auf die Preise in der Schweiz, die sogar der Bundesrat in seiner Botschaft beschrieben hat. Mit dem Gegenvorschlag und der Initiative werden wir mehr verlieren als gewinnen.

Als Unternehmer sehe ich die Wirtschaftsfreiheit gefährdet und die Konsumentinnen und Konsumenten bevormundet. Aber auch ordnungspolitisch kann ich den vorgeschlagenen Lösungen nicht zustimmen, denn ich bin für weniger Regulierungen und weniger Bürokratie. Beide noch verbleibenden Vorschläge führen zu mehr Regulierungstätigkeiten und mehr Bürokratie. Zudem ist auch eine Zunahme der Juristerei zu erwarten. Es werden nachfrageseitige und angebotsseitige Klagewellen erwartet, was nicht im Sinne eines freiheitlichen Staates sein kann. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und verunsichert alle Akteure. Das führt zu Mehrkosten bei den Privaten, aber auch aufseiten des Staates.

Weiter finde ich, dass wir nicht Gesetze verabschieden sollten, die gar keinen Effekt haben. Das gilt beispielsweise auch für die Differenzen, die wir heute diskutieren. Wir sollten keine leeren Versprechungen machen. Das scheint aber hier der Fall zu sein. Durch die vorliegenden rechtlichen Änderungen sind keine Preissenkungen zu erwarten, da der Preiswettbewerb in erster Linie vom existierenden Wettbewerb zwischen ähnlichen Produkten abhängt. Auch ein Bericht zuhanden der WAK-S hält fest, dass keine spürbaren Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau in der Schweiz zu erwarten sind, sowohl bei der Volksinitiative wie auch beim Gegenvorschlag.

Das Anliegen mag berechtigt sein, aber Lösungen zu präsentieren, die nichts bringen, wird die Leute wütend machen und Frust auslösen. Das kann ich politisch nicht verantworten.

Nun zu den konkreten Minderheitsanträgen:

In Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g KG möchten wir dem Ständerat folgen und keine Einschränkung des Reimports einführen. In diesem Fall wird es so sein, dass diese Klausel in vielen Fällen tiefere Beschaffungspreise für Unternehmen in der Schweiz gerade verhindert - das läuft ja sogar dem Grundanliegen entgegen. Die Reimportklausel käme faktisch einer Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen gleich. Als Konsequenz gäbe es eine Kaufkraftabschöpfung in der Schweiz, was nicht in unserem Sinn sein kann. Die Klausel stünde zudem in Konflikt mit internationalem Recht und würde für viel Zündstoff sorgen. Das war dann auch der Grund, weshalb der Ständerat sie ablehnte. In der Diskussion in der Kommission wurde zudem bestätigt, dass der erste Teil dieser Klausel bereits durch das geltende Recht abgedeckt ist. Die bestehenden Grundlagen sind also ausreichend. Es braucht keine weiteren Regulierungen.

Weiter bitten wir Sie, in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe x UWG sowie in Artikel 3a UWG ebenfalls unserer Minderheit zu folgen. Es geht hier um das Geoblocking und um Beschränkungen im Fernhandel. Wir möchten auch hier dem Ständerat folgen. Um diese Frage kreisen wir nun schon eine gewisse Zeit lang. Je länger wir darüber diskutieren, desto mehr wird klar, dass eine solche Regulierung keinen Sinn macht. In alle Richtungen erübrigt sich eine solche Regulierung. Es beginnt damit, dass das Geoblocking mit einfachen technischen Massnahmen umgangen werden kann. Das hat die Diskussion um das neue Geldspielgesetz auch gezeigt.

Viel gravierender ist jedoch der Umstand, dass ein solches Verbot im Ausland ohne Wirkung bleiben würde. Es ist schlicht nicht durchsetzbar und wäre eine einseitig von der Schweiz erhobene Anforderung, die im luftleeren Raum verpuffen würde. Solche regulatorischen und gesetzlichen Leerläufe schaden nur. Schlimmstenfalls lösen sie nur viel Bürokratie aus oder schaden sogar unseren Schweizer Unternehmen, weil sie als einzige davon betroffen wären. Es würde zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen in- und ausländischen Unternehmen zuungunsten der Betriebe in der Schweiz führen.

Zuletzt muss noch erwähnt werden, dass die heutigen Gesetze dort, wo es nötig ist, bereits greifen. Schon heute kann der Einsatz von Geoblocking durch marktbeherrschende Unternehmen den Tatbestand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 7 KG erfüllen. Auch hier befürchte ich, dass mehr Bürokratie und Juristenfutter generiert wird, als dass es einen Nutzen für die Gesellschaft hat.

Zusammengefasst: Ein grosser Teil unserer Fraktion lehnt die Initiative ebenso ab wie den Gegenvorschlag. Ich bitte Sie, unseren zwei Minderheiten zu folgen.