Ritter Markus · Nationalrat · 2021-03-04
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04
Wortprotokoll
Wir haben bei diesem Geschäft noch zwei Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat.
Der Ständerat hat in seiner Beratung noch drei Differenzen zu beraten gehabt und hat bei Artikel 6a zur Reduktion der Nährstoffe vollumfänglich die Lösung des Nationalrates übernommen. Dann hat er Artikel 19 Absätze 1bis, 1ter und 1quater und Artikel 62d gestrichen. Das hat dann auch die grosse Mehrheit unserer Kommission so bestätigt. Bei Artikel 164a hat er einen Kompromiss gesucht. Sie sehen auf der Fahne diesen Kompromissantrag.
In der ersten Runde hat der Ständerat hier keine Lösung gewollt. Der Nationalrat hat dann mit Artikel 164a einen Einschub zu Nährstoffen und Düngemitteln bzw. Futtermitteln gemacht. Der Ständerat hat dann gestern die Debatte geführt und entschieden, dass es zwischen Nationalrat und Ständerat einen Kompromiss braucht. Er hat hier dann die Düngerlieferungen aufgenommen. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Mehrheit festhält und die Minderheit den Kompromissantrag des Ständerates aufnehmen will.
Warum ist die Minderheit, die von der Mitte-Fraktion unterstützt wird, hier der Auffassung, dass das der richtige Weg ist? Düngerlieferungen können relativ einfach erfasst werden. Sie werden meistens in grossen Mengen im Vorbezug bezogen und können dann auch entsprechend in die Nährstoffbilanzen übertragen werden. Bei den Futtermitteln haben wir sehr viele Lieferungen über das ganze Jahr. Heute können wir sie einmal zusammenfassen und dann in die Nährstoffbilanz übertragen. Mit dem, was hier die Mehrheit will, wäre es so, dass jede einzelne Lieferung separat erfasst werden müsste, sowohl vom Lieferanten als auch vom Käufer. In meinem Fall sind das über zwanzig Lieferungen, die erfasst werden müssen. Mal zwei gerechnet sind es vierzig Erfassungen gegenüber einer von heute.
Ich bitte Sie alle, die nicht mehr Bürokratie wollen: Hier müssen wir unbedingt dem Ständerat folgen. Es kann nicht sein, dass es für diese Erfassungen eine Verzehn- oder Verzwanzigfachung - in meinem Fall eine Vervierzigfachung - der Aufwände gibt. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Müller Leo und damit dem Ständerat zu folgen.
Bei Artikel 19 Absätze 1bis, 1ter und 1quater bzw. Artikel 62d ist der Ständerat für die Streichung, die grosse Mehrheit unserer Kommission ebenfalls. Der Grund liegt darin, dass diese Gesetzesartikel noch nie in einer Vernehmlassung waren. Wir gehen davon aus, dass rund 120[NB]000 bis 130[NB]000 Hektaren von dieser Ausscheidung betroffen sein werden. Kantone und Gemeinden, aber vor allem auch Grundeigentümer werden entsprechende Aufwendungen zu tätigen haben. Uns interessiert in der Vernehmlassung natürlich die Kostenaufteilung, dann aber auch, welche Daten erfasst werden und was das für die Grundeigentümer konkret bedeutet. Deshalb soll hier der Weg nicht direkt über die parlamentarische Initiative, sondern über ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit einer Vernehmlassung führen, damit auch die Qualität dieser Bestimmungen in einer Vernehmlassung diskutiert werden könnte.
Ich bitte Sie daher im Namen der Mitte-Fraktion, bei Artikel 164a der Minderheit Müller Leo und damit dem Ständerat zu folgen und bei den Artikeln 19 und 62d ebenfalls dem Ständerat und der Mehrheit zu folgen und damit beide Differenzen auszuräumen. Damit wäre dieses Geschäft für die Schlussabstimmung bereinigt. Ich kann Ihnen sagen, wir haben in dieser Session beileibe noch genügend Geschäfte, um sie in Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat zu diskutieren.