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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2021-03-04

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-04

Wortprotokoll

Es verbleiben noch zwei Differenzen.

Bei der Nährstoffbilanz in Artikel 164a haben wir eine sehr moderate Version eines Absenkpfads beschlossen. Damit ein Absenkpfad funktioniert, braucht es Bedingungen: Man muss nämlich wissen, wo auf diesem Pfad man steht. Dafür brauchen wir diese Futtermittel- und Düngerlieferungsbilanz.

Ich möchte Sie bitten, den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen. Die Fassung des Ständerates ist nämlich nicht geeignet, weil sie den Grossteil der Nährstoffe gar nicht erfasst. Die Grössenordnungen wurden in der Ständeratsdebatte genannt: Das Verhältnis von Dünger zu Futtermittel beträgt, wenn wir die Einfuhrzahlen betrachten, eins zu fünf. Eine Beschränkung auf Dünger, wie das der Ständerat abgeschwächt beschlossen hat, erfasst also gerade einmal einen Sechstel der Nährstoffe. Die Einfuhrzahlen liegen bei 260[NB]000 bis 280[NB]000 Tonnen Dünger im Verhältnis zu 1,3 bis 1,4 Millionen Tonnen Futtermitteln.

Wenn wir also nur den Dünger erfassen, dann sind wir zu einem grossen Teil blind. Die Futtermittel sind sehr viel wesentlicher, weshalb wir sie erfassen sollten. Wir haben sonst null Transparenz und keine Möglichkeit zu sehen, ob und wo wir uns auf diesem Pfad befinden. Die Verwaltung hat uns aufgezeigt: Der Aufwand entsteht bei den Futtermittellieferanten. Für die Bauern wird es hingegen sogar einfacher, weil diese Daten dann bereits elektronisch erfasst werden. Sie müssen das in Zukunft nicht mehr von Hand machen. Die Digitalisierung hilft also auch hier.

Dann wird die grünliberale Fraktion bei den Zuströmbereichen in Artikel 19 die Fassung des Nationalrates unterstützen. Sie mögen sich erinnern: Das war im Dezember ein Einzelantrag Jauslin und ist jetzt der Minderheitsantrag Badran Jacqueline. Wir sind selber nur deshalb nicht in der Minderheit aufgelistet, weil die Zeit heute Morgen in der WAK-Sitzung sehr knapp wurde und die Ratssitzung bereits begonnen hatte. Die Unterschriften sind vergessen gegangen. Die Minderheit Badran Jacqueline wäre also wesentlich grösser.

Es ist bekannt, dass die Zuströmbereiche erfasst werden müssen; die Kantone wissen es. Wir brauchen diese Information. In Artikel 27 Absatz 1bis dieser Vorlage nehmen wir ja auch bewusst Bezug auf diese Zuströmbereiche, indem man sagt, dass gewisse Aktivitäten in den Zuströmbereichen nicht mehr zugelassen sind.

Wir können das im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative beschliessen. Es braucht nicht den separaten Weg über eine Motion; damit verlieren wir nur mehrere Jahre wertvoller Zeit.

Bei der Vernehmlassung zu der hier vorliegenden parlamentarischen Initiative haben die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz und die Hälfte der Kantone, dreizehn Kantone, die Erweiterung dieser Kriterien zur Bezeichnung der Zuströmbereiche sogar selber verlangt, ebenso die Fachorganisationen der Wasserversorger und der Abwasserbeseitigung. Es ist von einer Vernehmlassung also nichts Neues mehr zu erwarten; wir würden nur drei, vier Jahre Zeit verlieren.

Zuletzt möchte ich eine Bemerkung machen für den Fall, dass das Geschäft nicht mehr zu uns in den Rat kommt. Wir werden die hier gemachten Änderungen unterstützen. Das Kernstück der Vorlage ist erhalten geblieben. Die Abschwächung auf den Status quo mit der Beschränkung auf lediglich die sogenannt relevanten Wirkstoffe und Abbauprodukte konnte abgewendet werden. Für uns ist das klar eine Verbesserung im Vergleich zum Status quo.

Ich möchte aber in Erinnerung rufen, dass diese parlamentarische Initiative unter anderem auch mit dem Ziel lanciert wurde, die Volksinitiativen abzuwenden. Wir hatten teilweise den Eindruck, dass es gar nicht darum geht, dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen, sondern nur darum, die Volksinitiativen abzuwenden. Im Bereich der Pestizide wurden jetzt tatsächlich Verbesserungen in Aussicht gestellt. Das anerkennen wir, und wir werden dem Gesetz auch zustimmen.

Aber die hier beschlossenen Ziele, die Ankündigungen und das in Aussicht gestellte Handeln sind einfach nicht ausreichend in Anbetracht des Handlungsbedarfs, den wir in der ökologischen Infrastruktur bezüglich der abnehmenden Biodiversität haben, mit der wir konfrontiert sind. Es reicht nicht aus und ist auch nicht geeignet, die Agrarpolitik 2022 plus auszusetzen. Die Pestizidproblematik wird jetzt erfasst. Es ist aber absolut unzureichend, was den Handlungsbedarf bezüglich der viel zu hohen Konzentration von Nährstoffen betrifft.

Das Resultat ist jetzt im Wesentlichen eine Kombination von Transparenz und Absichtserklärung: dass man Instrumente ergreifen wird und dass der Bundesrat Massnahmen ergreifen muss, wenn die Ziele weiterhin nicht erreicht werden. Was uns aber nach wie vor fehlt, ist, dass wir ins Handeln übergehen. Es zählen Taten statt Worte. Diesbezüglich möchte ich einfach mein Befremden kundtun. [PAGE 155]

Ich schaue auf die heutige Traktandenliste. Der Bundesrat beschliesst ab und zu Massnahmen wie das Schleppschlauchobligatorium. Damit kann man die Ammoniakemissionen sehr deutlich reduzieren, ohne dass die Produktion eingeschränkt wird. Das ist etwas, das nicht weh tut, aber sehr viel bringt. Es sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Andere Länder tun das auch schon. Es ist eine simple, aber dringend notwendige Massnahme. Wenn wir dann die Mehrheiten im Parlament gemäss der Fahne sehen, so wollen sie diese Instrumente noch vor der Inkraftsetzung wieder abschaffen. Das Tun dieses Rates entspricht also dem Gegenteil der Absichtserklärungen, die Sie abgeben.

Wir Grünliberalen wollen endlich eine Wirkung sehen. Wir wollen, dass sich die Biodiversität verbessert und eine Landwirtschaft unterstützt wird, die im Einklang mit dem Erhalt der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen ist. Wir stimmen dieser Revision jetzt zu. Es ist einfach bei Weitem nicht damit getan. Es ist sicherlich nicht damit getan, wenn Sie die Revision jetzt weiter abschwächen.