Sauter Regine · Nationalrat · 2021-03-04
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-04
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen zu den Leistungsvereinbarungen mit den Arbeitslosenkassen zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass die Effizienz und die Transparenz der Arbeit der Kassen erhöht wird. Zu diesem Zweck sollen international bewährte Benchmarking-Methoden hinsichtlich Einnahmen, Leistungen, Verrechnung und Effizienz eingeführt werden. Die Benchmarking-Ergebnisse, die jeder Kasse eindeutig zugeordnet werden können, sollen dann jährlich veröffentlicht werden. Zudem soll das bestehende Bonus-Malus-System so angepasst werden, dass die gemäss Benchmarking sehr effizienten Kassen entsprechend belohnt und die sehr ineffizienten Kassen effektiv sanktioniert werden. Schliesslich soll das intransparente System der Pauschalvergütung abgeschafft werden. In künftigen Leistungsvereinbarungen sollen nur noch die Effektivkosten verrechnet werden dürfen. Schliesslich soll es den Arbeitslosenkassen untersagt sein, ihren Tätigkeitsbereich auf ein bestimmtes Gebiet und/oder einen bestimmten Personen- oder Berufskreis zu beschränken.
Ihre SGK beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die vorliegende Motion anzunehmen, um die Steuerung der Arbeitslosenkassen weiter zu stärken. Sie anerkennt, dass mit den überarbeiteten Leistungsvereinbarungen für die Arbeitslosenkassen Verbesserungen erzielt worden sind und somit ein effizienter und qualitativ hochstehender Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erreicht werden kann.
Gerade bei den Pauschalvergütungen identifiziert die Kommission aber zusätzlichen Handlungsbedarf. Früher mögen solche Abrechnungsmethoden angezeigt gewesen sein. Heute muss man aber definitiv davon Abstand nehmen, denn sie sind intransparent und widersprechen den Grundsätzen der Good Governance. Spätestens im Jahr 2021 muss die Digitalisierung auch bei der letzten Arbeitslosenkasse Einzug halten, wodurch eine pauschale Abrechnung auch faktisch unnötig wird. In zukünftigen Vereinbarungen sollen nur noch die effektiven Kosten abgerechnet werden dürfen. Um [PAGE 170] die Transparenz weiter zu steigern, sollen zudem zusätzliche Benchmarking-Methoden eingeführt werden. Angesichts der hohen Summen muss es möglich sein, effiziente und weniger effizient arbeitende Kassen zu identifizieren und bei letzteren auf Verbesserungen in Verwaltung und Ablauf hinzuwirken.
Die Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Sie erachtet einerseits die in der Motion genannten Forderungen, etwa in Bezug auf die Einführung von Kostenbenchmarks, als bereits erfüllt. Andererseits hält sie eine Einschränkung des Tätigkeitsbereichs der Arbeitslosenkassen für nicht zielführend. Vielmehr könne gerade eine Reduktion des Tätigkeitsbereichs auf ein geografisches Gebiet zu mehr Bürokratie führen.