preparatory:AB 277368
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Wir befinden uns auch bei diesem Geschäft in der Differenzbereinigung. Sie erinnern sich: Es geht um das erste Paket mit Massnahmen zur Kostendämpfung. Die Kostendämpfungspakete basieren ja auf dem Expertenbericht vom 24. August 2017 mit dem hochgesteckten Ziel, die Entwicklung der Kosten für Leistungen zulasten der OKP einzudämmen und auf diese Weise den Anstieg der von den Versicherten zu bezahlenden Prämien zu begrenzen.
Wir befinden uns im fortgeschrittenen Stadium der Differenzbereinigung und haben zwei Blöcke von Differenzen, die noch übrig bleiben. Ich kann jetzt schon sagen, dass die Differenzen des ersten Blocks heute ausgeräumt werden, wenn Sie den Anträgen Ihrer Kommission folgen. Ich kann Ihnen ebenfalls schon sagen, dass es, wie auch immer Sie bei den Minderheits- und Mehrheitsanträgen im zweiten Block [PAGE 115] abstimmen, in jedem Falle nachher noch Differenzen zum Nationalrat geben wird.
Zum ersten Block: Hier geht es um die Frage der sogenannten Pauschaltarife. Ihre Kommission hat einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu folgen. Patientenpauschaltarife sollen also im ambulanten Bereich möglich sein, und sie müssen sich je auf eine einzige, gesamtschweizerisch vereinbarte, einheitliche Tarifstruktur beziehen. Das sehen Sie in Absatz 5 des betreffenden Artikels auf Seite 4 der deutschen Fahne. Die Konsequenz davon ist, dass nach Auffassung der Kommission für den Patienten, die Patientin die Prüfung der Rechnung, die ihm oder ihr zugestellt wird, wesentlich einfacher wird. Und wenn der Patient, die Patientin Rechnungen besser prüfen kann, sollte sich dies auch kostensenkend auswirken.
Mit der Formulierung, die der Nationalrat beschlossen hat und die auch Ihre Kommission beantragt, soll diese Massnahme auch verhindern, dass bei einer gleichen Diagnose einfachere Fälle mit der Pauschale und kompliziertere Fälle mit dem teureren Einzelleistungstarif abgerechnet werden. Auch das sollte sich kostensenkend auswirken.
Bei Absatz 5ter beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung - es gibt keinen Minderheitsantrag -, nicht dem Nationalrat, sondern dem Bundesrat zu folgen. Der Nationalrat ist ursprünglich dem Ständerat gefolgt und hat diese Bestimmung gestrichen. Die SGK-S ist nun wieder zur Lösung des Bundesrates zurückgekommen und beantragt Ihnen, dass der Bundesrat das Recht bekommen soll, für bestimmte auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschalen Ausnahmen in Bezug auf die gesamtschweizerische Einheitlichkeit zu gewähren.
Bei Absatz 5quater beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Wenn ein Pauschaltarif, wie er eben beschrieben wurde, zur Anwendung kommt, soll er von allen Leistungserbringern angewandt werden.
Mit einem neuen Absatz 5quinquies beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen - es gibt keinen abweichenden Antrag -, dass die Tarifpartner weitere ambulante Pauschalen vereinbaren können.
Damit sind die Differenzen in diesem Block behandelt.[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté