Lexipedia

Walter Hansjörg · Nationalrat · 2002-11-26

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-11-26

Wortprotokoll

Ich spreche nun als Letzter der SVP-Fraktion zum Nachtrag II zum Voranschlag 2002. Zusammen mit dem Nachtrag I vom 17. Juni dieses Jahres führten die Kreditnachträge zu einer starken Ausweitung des [PAGE 1757] laufenden Budgets und der Ausgaben. Wegen den ausserordentlichen Nachträgen - Swiss und Expo - ist ein Vergleich mit dem Vorjahr unhaltbar. Wir müssen diesen Vergleich, wenn schon, mit den Vorjahren 1999 und 2000 anstellen. Gemessen an diesen Vorjahren fallen die Nachtragskredite deutlich höher aus. Dies muss uns schon zu denken geben.

Die SVP-Fraktion akzeptiert Nachtragskredite unter folgenden Grundvoraussetzungen: Bei restriktiver Budgetierung und Sparmassnahmen können Nachtragskredite nötig sein. Ich denke da insbesondere an nicht planbare gebundene Ausgaben. Nicht planbare Ausgaben für unvorhergesehene Ereignisse müssen auf klaren Gesetzesgrundlagen basieren. Hier erwähne ich, dass sich die bundesrätliche Intervention zugunsten der Milchwirtschaft auf gesetzlichen Grundlagen aufbaut.

Im Grundsatz gibt es keinen Ermessensspielraum der Verwaltung und der Departemente, um die Budgets einfach zu überschreiten. Wir sind strikte gegen Kreditausweitungen, welche über das ordentliche Budgetverfahren eingeholt werden können. Diese Disziplin fordern wir in Zukunft, und es gibt verschiedene Nachtragskredite, die über das ordentliche Verfahren hätten eingeholt werden können. Nachtragskredite als vollendete Tatsache entgegenzunehmen und einfach akzeptieren zu müssen ist nicht tragbar. Die SVP-Fraktion fordert die Departemente auf, in Zukunft einen restriktiveren Umgang mit Nachtragskrediten durchzusetzen. Es kann nicht sein, dass hier Ausweitungen stattfinden. Wir anerkennen, dass verschiedene Kredite verwaltungsintern kompensiert oder im Voranschlag 2003 wieder berücksichtigt wurden; aber das ist eine Minderzahl.

Die SVP-Fraktion stellt sich hinter den Antrag der Kommissionsmehrheit, beim Eidgenössischen Personalamt die Mittel für die Kinderhorte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu gewähren.

Gesamthaft stellen wir uns hinter diesen Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2002 und stimmen diesem grundsätzlich zu.