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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2002-11-26

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes sieht der Bundesrat auch eine Änderung des Postgesetzes vor, deren Wirkung am 1. Januar 2004 eintreten soll. Die Minderheit beantragt Ihnen, auf diesen Teil der Massnahmen nicht einzutreten.

Die Presseförderung mit ihrem heutigen System, das Vorzugspreise für den Posttransport bringt, ist nach einhelliger Meinung wenig zielführend. Wir sind uns einig, dass es hier eine Änderung braucht. Für diese Änderung ist aber die entsprechende Fachkommission an der Arbeit - die SPK ist sehr intensiv daran, einen neuen Verfassungsartikel zu formulieren und die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Sie haben sicher auch den Brief bekommen, in dem Sie von ganz verschiedenen NGO erfahren, dass sie von dieser Massnahme, von der ich jetzt spreche, betroffen sein könnten. Sie haben einen Brief bekommen, der so verschiedene Organisationen wie Amnesty International, Heilsarmee, Pro Natura, Stiftung Cerebral, Swissaid und WWF Schweiz vereinigt. Sie alle bitten Sie, auf diese Massnahme vorerst zu verzichten.

Wenn wir nämlich dieser Änderung des Postgesetzes zustimmen, lösen wir die Übereinkunft zwischen dem Bund, der Post und den Verlagen auf. Diese haben sich für die [PAGE 1745] Presseförderung zu einem so genannten Drittelsmodell entschlossen, wonach sich nämlich der Bund, die Post und die Verlage die Kosten für diese Form von Presseförderung über den Posttransport je zu einem Drittel teilen. Wenn sich der Bund jetzt daraus zurückzieht, indem er nicht mehr seinen bisherigen Drittelsanteil von 100 Millionen Franken, sondern nur noch 80 Millionen Franken zahlen will, zieht er sich hier einseitig aus seiner Verantwortung zurück.

Es macht auch keinen Sinn, jetzt über die finanziellen Vorgaben zu sprechen bzw. sie zu ändern, wenn wir noch nicht wissen, wie die neue Presseförderung aussehen soll. Ich bin dagegen, dass wir hier als Präjudiz schon festhalten, wie viel uns diese Presseförderung noch kosten darf. Bisher stand im Postgesetz keine Zahl. Der Bundesrat will, dass jetzt für die Übergangszeit 80 Millionen Franken drinstehen. Sie können sich gut vorstellen, dass dies der Betrag sein wird, von dem wir auch in Zukunft auszugehen haben.

Diese Massnahme trifft - das ist der letzte Punkt - gar nicht diejenigen, die man zu treffen glaubt, nämlich die grossen Verlage, sondern diese Massnahme trifft vor allem die Post. Die grossen Verlage und die grossen Zeitschriften können die Preise diktieren, sie können sich auch jemanden anderen suchen, der ihre Erzeugnisse transportiert. Sie können den Preis drücken, und die Post ist davon betroffen. Damit fällt das ganze System der Solidarität kleiner und grosser Verlage zusammen. Das ist die eine negative Folge. Auf der anderen Seite wird das ganz sicher Poststellen treffen, und vor allem in Randgebieten kann das zu Arbeitsplatzabbau bei der Post führen.

Ich bitte Sie deshalb hier um etwas Geduld, bis die Arbeit der SPK abgeschlossen ist, bis wir eine neue Form der Presseförderung haben. Dann können wir darüber diskutieren, was uns diese neue Form kosten darf.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Minderheit, jetzt auf diese Massnahmen zu verzichten. Warten Sie auf das bessere Resultat der SPK.