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AB 277662

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-08

Wortprotokoll

Wir kommen hier zum teuersten Teil dieser Vorlage. Gestatten Sie mir eine Bemerkung vorab: Wir sprechen immer von Härtefällen - das hier ist der Härtefallartikel. Wir haben nicht den Anspruch und auch nicht die Mittel dazu, jede entgangene Einnahme abzugelten, sondern wir sprechen von Härtefällen. Wir kennen Härtefälle aus anderen Bereichen, beispielsweise aus der Arbeitslosenversicherung: Das ist eine Versicherung, bei welcher wir versuchen, mit einem Teil des Einkommens sicherzustellen, dass eine Existenz weiterbestehen kann.

Die Minderheitsanträge, die hier gestellt werden, gehen unserer Meinung nach weit über einen Härtefall hinaus. Genau auf diesem Pfad bewegen wir uns: Was sind Härtefälle, und was soll vergütet werden? Was ist zumutbar für die Betroffenen, und was soll vergolten werden?

Wenn Sie das ausdehnen, wie Sie das in Ihren Mehrheitsanträgen teilweise machen, dann werden wir in anderen Bereichen - das muss ich Ihnen sagen! - ebenfalls mögliche Rechtsstreitereien haben, weil praktisch jedermann in diesem Land betroffen ist. Wir haben die Leute, die während Monaten nur 80 Prozent des Einkommens haben und die sinngemäss ebenfalls als Härtefälle gelten könnten, wenn ich mir Ihre Mehrheitsanträge anschaue. Wir haben Studenten, die ihr Studium begonnen haben, die aber die Universität noch nie gesehen haben, weil sie immer im Fernstudium sind. Diese Leute verlieren ein Jahr. Wir verlieren Arbeitsstellen, wir verlieren Lehrstellen, wir haben diese psychischen Schäden: Praktisch die ganze Bevölkerung ist betroffen.

Überall können wir als Staat nur versuchen, Härtefälle zu definieren und solche Härtefälle zu entschädigen. Wir können aber keineswegs den Anspruch erfüllen, alles und jedes abzugelten und zu vergüten. Das müssen Sie bei diesen Abstimmungen im Auge behalten: Härtefälle ja, aber keine Entschädigungen bis zum letzten Franken, weil dadurch auch die Gefahr von Überentschädigungen entsteht. Wir kennen das schon: Wenn Sie ein Programm aufstellen, dann gibt es nun einmal auch die Leute, die schauen, wo sie am[NB]meisten[NB]erhalten[NB]und wie sie dazu kommen. Das sind dann die Nachwehen, die zu behandeln wären. Es handelt sich um Härtefälle; diese Bemerkung vorab müssten Sie berücksichtigen.

Dann gestatte ich mir auch, an die WAK-Sitzung zu erinnern, in welcher auch Anträge eingereicht wurden, die wirklich faktenfrei waren. Man hat gesagt: Ja, wir beschliessen das - und dann schaut einmal, was es kostet! Wir haben nachgeschaut, und diese grossen Anträge kosten nun einmal 3000 bis 4000 Millionen Franken. Ich bitte Sie daher, nicht nur faktenfrei zu entscheiden, sondern die Entscheide auch etwas einzumitten mit den Beschlüssen, die Sie in anderen Bereichen gefasst haben.

Vielleicht eine letzte Vorbemerkung: Überall dort, wo Sie jetzt eine Aufstockung beschliessen, beteiligen Sie auch die Kantone zu einem Drittel, zu 20 Prozent oder was immer Sie dann beschliessen, weil die Kantone ebenfalls zu diesem Härtefallprogramm beizutragen haben. Wenn Sie das alles zusammenzählen und überall dem Maximum folgen, belasten Sie die Kantone zusätzlich um einen Betrag in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken. Das übersteigt dann die Möglichkeiten der Kantone auch definitiv, und damit desavouieren Sie kantonale Parlamente, die entsprechende Vorlagen ausgearbeitet und Kredite beschlossen haben.

Ich glaube, das ist einfach auch zu berücksichtigen: Ein eidgenössisches Parlament kann meiner Meinung nach nicht Vorgaben, die es vor zwei oder drei Monaten gemacht hat, heute völlig übersteuern und die Kantone aus dem Konzept bringen!

Das wären meine Vorbemerkungen.

Nun zu den einzelnen Anträgen: In Artikel 12 Absatz 1 geht es um das Gründungsdatum. Wir haben aus unserer Sicht das Gründungsdatum vom 1. März auf den 1. Oktober 2020 angepasst. Wir meinen, dass wir damit die Härtefälle aufnehmen. Nun gibt es natürlich tatsächlich Firmen, die nachher gegründet wurden - nur müsste man dann schon sagen: Wer nachher eine Firma gegründet hat, musste mit diesem Risiko rechnen und musste die Situation einschätzen! Er konnte in dieser Zeit wahrscheinlich ohnehin kaum Geld verdienen, und die Mehrheit von Ihnen will das definitiv und ohne Datum ausweiten. Das würde nach unserer Schätzung rund 220 Millionen Franken kosten, und das führt dann zu Überentschädigungen und auch zu möglichem Missbrauch.

Ich bitte Sie also, beim Entwurf des Bundesrates und beim Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Minderheit zu bleiben. Das betrifft Artikel 12 Absatz 1.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um die Senkung der Anspruchsberechtigung. Wir haben bis jetzt immer diese 60 Prozent des mehrjährigen durchschnittlichen Jahresumsatzes als Grenze deklariert; Ihre Kommissionsmehrheit möchte 75 Prozent. Damit sind nach unserer Schätzung ungefähr 17[NB]000 zusätzliche Betriebe eingeschlossen, und das führt zu einer zusätzlichen Ausgabe von rund 3,5 Milliarden Franken.

Ich bitte Sie, hier bei unserem Entwurf und den 60 Prozent zu bleiben. Aus unserer Sicht sind damit die wichtigsten Bereiche abgegolten, und die Ausfälle aller Hotels dürften, wie Sie gesagt haben, in diesem Bereich liegen. Sprachschulen, Fitnesscenter, Reisebüros oder Autovermietungen: All diese Bereiche hatten Einnahmeausfälle in diesem Umfang; die werden also in unserem Sinne als Härtefälle taxiert. Aus unserer Sicht ist eine Ausdehnung hier nicht notwendig. Wenn Sie das beschliessen, dann beschliessen Sie zusätzliche Ausgaben in Höhe von 3,5 Milliarden Franken.

Ich komme zu Artikel 12 Absatz 1ter und zum Antrag der Minderheit Walti Beat, dem Ständerat zu folgen. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Die Mehrheit hat hier etwas beschlossen, was man wirklich als Gummiparagrafen bezeichnen könnte. Es dürfte Probleme geben, das dann im Vollzug auszudeuten.

Dann zu Artikel 12 Absatz 1quinquies: Hier gibt es den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Buchstabe c. Da geht es um die Frage, ob der Wert beim Umsatzrückgang bei 70 oder 80 Prozent liegen soll. Diese Bestimmung haben Sie eingefügt. Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas würde 470 Millionen Franken kosten, der Antrag der Mehrheit 540 Millionen Franken. Beides ist aus unserer Sicht so nicht notwendig.

Ich komme zu Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe d. Hier geht es um die Eigenleistung der Eigentümer. Gemäss Beschluss des Ständerates muss jemand, der A-Fonds-perdu-Beiträge von mehr als 5 Millionen Franken erhält, auch eine Eigenleistung erbringen, die in der Verordnung noch zu definieren ist. Wir gehen davon aus, dass der Antrag der Mehrheit, auf diese Bestimmung zu verzichten, etwa 500 Millionen Franken kostet. Ich bitte Sie, hier bei der Minderheit Aeschi Thomas und beim Ständerat zu bleiben.

Ich komme zu Artikel 12 Absatz 1sexies: Hier geht es um die koordinierte Umsetzung. Sie möchten, dass wir die Kantone quasi zu einem koordinierten Vorgehen zwingen. Wir haben das ja bereits gemacht, wir haben gewisse Arbeiten gemeinsam gemacht. Mit diesem Absatz zwingen Sie die Kantone dazu, zum Teil mit den Arbeiten von vorne zu beginnen. Das schafft Unsicherheiten in Bezug auf den Anspruch und in Bezug auf die Rechtsprechung. Meiner Meinung nach ist dieser Absatz so ziemlich das Dümmste, was Sie jetzt noch machen können: Wir sind seit dem 1. Dezember in der Umsetzung, es hat lange gedauert. Man mag das bedauern, aber es gibt kantonale Unterschiede, auch weil unterschiedlich viel [PAGE 238] kantonales Geld eingesetzt wird und die kantonalen Parlamente die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen beschlossen haben. Wenn Sie jetzt nach vier Monaten kommen und sagen: "Das, was wir vorher beschlossen haben, gilt nicht mehr - es beginnt alles von vorne!", dient das weder der Glaubwürdigkeit noch der Rechtssicherheit.

Zu Artikel 12 Absatz 1septies liegt der Antrag der Minderheit Badran Jacqueline vor. Hier geht es um die Gewinnbeteiligung. Die Mehrheit beantragt, dass ein Unternehmen, das einen A-Fonds-perdu-Beitrag erhält und gleichzeitig einen Gewinn ausweist, den A-Fonds-perdu-Beitrag in diesem Jahr zurückzuerstatten hat. Man kann darüber diskutieren, ob das klug ist oder nicht. Aber ich glaube, es würde wohl kaum verstanden, wenn wir einem Unternehmen A-Fonds-perdu-Beiträge gewähren und dieses nachher einen Gewinn macht. Wir müssen da auch die politische Akzeptanz des Ganzen im Auge behalten.

Aus dieser Sicht empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Wir sprechen von Gewinnbeteiligung. Sollte ein Gewinn entstehen, wäre in dem Jahr eine Rückzahlung fällig. Nebenbei gesagt, gehe ich davon aus, dass die meisten Buchhalter schlau genug sind, keinen Gewinn auszuweisen.

Bei Artikel 12 Absatz 2bis geht es beim Antrag der Minderheit Ryser um die Anrechnung der bisherigen Beiträge. Das fällt nicht wesentlich ins Gewicht. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, bei der Mehrheit zu bleiben.

Bei Artikel 12 Absatz 3 haben wir wieder die Frage eines operativen Jahresgewinnes. Hier können Sie ebenfalls der Mehrheit folgen. Es ist kein Artikel, der Wesentliches enthält, er trägt aber mit der Fassung der Mehrheit eher zur Klärung bei.

Bei Absatz 5 beantragt die Minderheit Grossen Jürg eine Lockerung der Voraussetzungen. Das ist zunächst problematisch, weil es zu einem grossen Chaos beim Vollzug führt. Was gilt noch, was ist zu überarbeiten? Dies ist schwierig für die Betriebe, und Sie können sicher sein: Alles, was hier geändert wird, wird sofort auch zu Juristenfutter, und es wird zu Streitigkeiten führen. Wir schätzen, dass der Antrag der Minderheit Grossen Jürg etwa 3,5 Milliarden Franken kosten würde. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Zu Absatz 5bis, Minderheit Regazzi: Der Antrag möchte, dass nur der Umsatzrückgang berücksichtigt wird und nicht die Fixkosten. Unserer Meinung nach ist das ein falscher Antrag. Wir haben völlig unterschiedliche Margen. Innerhalb der Anspruchsberechtigung müssen auch die Fixkosten berücksichtigt werden, nicht nur der Umsatz. Meine Leute sagen mir, je nach Ausstattung koste der Antrag der Minderheit Regazzi zwischen 800 Millionen und 4 Milliarden Franken. Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen.

Der letzte Antrag der Minderheit Grossen Jürg verlangt, sofort wieder ein Bürgschaftsprogramm aufzulegen. Schon beim Eintreten habe ich ausgeführt, dass wir das eher in eine Phase nach der Corona-Krise nehmen möchten, wenn wir beurteilen können, wo Schäden entstanden sind und wie sie repariert werden können. Es hätte also eine neue Zielsetzung, und es würde nicht einfach ein Programm aufgelegt, das allenfalls andere konkurrenziert und in der Summe zu Überentschädigungen führen kann.

Das wären meine Anliegen. Ich bitte Sie also, immer beim Ständerat zu bleiben oder allenfalls der Minderheit zu folgen.