Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-03-08
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage soll der Umgang mit Cannabis-Arzneimitteln erleichtert werden, und das gesetzliche Verkehrsverbot soll auf Cannabis beschränkt werden, das nicht zu medizinischen Zwecken verwendet wird. Um Erkenntnisse über die Verwendung von Cannabis-Arzneimitteln zu erhalten, sollen auch Daten erhoben werden können, dies allerdings befristet. Mit dieser Revision sollen die Voraussetzungen so verbessert werden, dass das Heil- und Palliativpotenzial von Cannabis als Arzneimittel besser genutzt werden kann und dass Cannabis-Arzneimittel kranken Menschen mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand zugänglich gemacht werden können.
Die Aufhebung des Verkehrsverbotes für Cannabis zu medizinischen Zwecken im Betäubungsmittelgesetz ist also der zentrale Punkt dieses Geschäftes. Eine Ausnahmebewilligung des BAG für dessen Verwendung soll nicht mehr erforderlich sein. Es gibt heute zahlreiche Patientinnen und Patienten, die Medizinalcannabis verschrieben erhalten, sie sind z. B. an Krebs erkrankt oder haben Multiple Sklerose. Die Cannabisprodukte helfen den betroffenen Menschen, ihre Krankheit besser zu überstehen, und lindern die Schmerzen. Heute ist die Situation so, dass die Ärztinnen und Ärzte beim BAG eine Ausnahmebewilligung einholen müssen. Das erschwert den Zugang für die Patienten, verzögert die Therapie und ist zudem ein bürokratischer Aufwand. Im Jahr 2019 wurden vom BAG rund 3000 solche Bewilligungen erteilt.
Es sollen auch Daten erhoben werden. Damit sollen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, dem BAG die notwendigen Informationen zu übermitteln. Damit soll die Entwicklung bei der Anwendung von zulassungsbefreiten Cannabis-Arzneimitteln beobachtet und sollen insbesondere auch Erkenntnisse über deren Sicherheit gewonnen werden. Die so erhaltenen Angaben der wissenschaftlichen Evaluation der Massnahmen sollen den zuständigen kantonalen Vollzugsorganen dienen und auch den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten von Nutzen sein. Bis Ende 2021 wird das EDI in einem separaten Prüfungsauftrag abklären, wie die Frage der Vergütung der Kosten beantwortet werden kann. Ebenfalls nicht Gegenstand dieses Entwurfes ist der Bereich der nicht medizinischen Verwendung von Cannabis. Dazu hat der Bundesrat am 27. Februar 2019 eine separate Vorlage ans Parlament überwiesen, mit der im Betäubungsmittelgesetz eine befristete Grundlage für begrenzte wissenschaftliche Pilotversuche zur Erprobung neuer Regelungen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis geschaffen werden soll.
Die SGK unseres Rates hat diese Vorlage am 27. Januar 2021 vorberaten und ist mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung darauf eingetreten. In der Detailberatung ist die Kommission dem Nationalrat gefolgt. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.