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Walti Beat · Nationalrat · 2021-03-08

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Mit Artikel 12 Absatz 1ter gibt es im aktuell geltenden Gesetz eine Bestimmung, die wir vor nicht einmal drei Monaten diskutiert und beschlossen haben. Bei der Diskussion war damals allen klar - und es wurde immer [PAGE 232] sehr konsequent verfochten -, dass verhindert werden müsse, dass staatliche Unterstützungsleistungen direkt in den Taschen von Unternehmerinnen und Unternehmern landen. Im Kontext des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes wurde übrigens dieselbe Diskussion geführt; Sie erinnern sich daran.

Ich selbst gehöre durchaus zu jenen Kreisen, die Freude haben an Unternehmen, die mit erfolgreichen Produkten Gewinn erwirtschaften, und an Eigentümern, die sich als Abgeltung für das eingegangene Risiko und ihren Einsatz einen Teil dieses Gewinns ausschütten können. Nichtsdestotrotz ist es angesichts einer Krisenlage und massiver staatlicher Unterstützung wichtig, dass diese Hilfeleistungen, die wir hier diskutieren, nicht direkt als Gewinn abgeschöpft werden, sondern zum Überleben eines Unternehmens ihren Beitrag leisten können. Dass dies gelingt, ist zentral, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei jenen, die das über kurz oder lang finanzieren müssen, erhalten bleibt. Ich möchte mir nicht vorstellen, welche Debatte losbräche, wenn über Missbrauchsfälle diskutiert würde, in denen das nicht gelingt.

In diesem Artikel will die Mehrheit - mit etwas verkehrten Vorzeichen, wenn Sie sehen, wer die Minderheit vertritt und wer folgerichtig offenbar in der Mehrheit ist - eine Lockerung der kategorischen Vorgabe ins Gesetz schreiben und mit den Buchstaben c, d und e der besagten Bestimmung Ausnahmetatbestände schaffen, in denen trotzdem Dividenden oder ähnliche Ausschüttungen getätigt werden können. Diese Fälle sind durchaus legitime Sachverhalte, die sicher im Einzelfall plausibel darstellbar wären. Das Problem dieser Formulierungen ist aber, dass sie mit offenen Rechtsbegriffen gespickt sind, wenn es denn überhaupt Rechtsbegriffe sind. Die Abgrenzung ist sehr schwierig, und die Praktikabilität ist kaum gegeben - oder können Sie mir sagen, was "Ausschüttungen im Zusammenhang mit der Nachfolgelösung" heissen soll? Mit solchen Formulierungen ist das Feld so weit offen, dass nur eines maximiert wird, nämlich die Rechtsunsicherheit.

Das ist auch für die Betroffenen nicht gut. Sie wissen, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch mit Sanktionen sichergestellt werden muss, und da bringt es nichts, wenn man nachher den Rechtsunterworfenen theoretisch Möglichkeiten bietet, bei denen sie nicht wissen, ob sie sich aufs Glatteis begeben. Solche Bestimmungen bleiben toter Buchstabe.

Hauptsächlich aber aus den vorgenannten Gründen, dass wir ein einfaches und plausibles Regime bei den Unterstützungsleistungen und insbesondere bei den A-Fonds-perdu-Beiträgen haben sollten, bitte ich Sie, auf eine solche Ergänzung und Lockerung bei den Regeln zu verzichten und die Minderheit Walti Beat zu unterstützen.