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preparatory:AB 277763

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-08

Wortprotokoll

Darf ich noch ganz kurz auf Ihre Entscheide zu Block 2 von vor einer Stunde zurückkommen? Sie haben Mehrausgaben von rund 9 Milliarden Franken beschlossen. Ich mache Sie einfach noch einmal darauf aufmerksam, dass die Kantone etwa zu einem Drittel daran partizipieren - zu 30 Prozent. Das heisst, im nächsten Jahr werden sämtliche Kantone Defizite in ihrer Rechnung haben. Das dürfte wohl in sehr vielen Kantonen[NB]zu[NB]Steuererhöhungen[NB]führen, denn nach Gesetz sind die Kantone verpflichtet, einen Drittel dieser Kosten zu übernehmen.

Sie haben zusätzlich rund 9 Milliarden Franken beschlossen. Vielleicht müssten wir dann hier schon noch einmal über die Bücher. Ich glaube einfach nicht, dass man das den Kantonen in dieser Kürze zumuten kann. Sie werden sich dann verteidigen und erklären müssen, weshalb Ihr Kanton die [PAGE 252] Steuern erhöhen muss - das einfach noch einmal rückblickend auf Ihre Abstimmungen von vorhin.

Nun komme ich zu Block 3. In Artikel 8f geht es um die Massnahmen betreffend die Lex Koller. Hier bitte ich Sie, die Minderheit Müller Leo zu unterstützen. Aus unserer Sicht besteht hier kein Handlungsbedarf. Zudem ist es artfremd, das Anliegen in dieses Gesetz entsprechend einzubinden. Es ist auch nicht mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar, die die Schweiz diesbezüglich hat. Weiter ist der Nutzen fraglich. Ich glaube, es macht wirklich keinen Sinn, diesen Einschub gemäss Ihrer Kommissionsmehrheit anzubringen.

Ich bitte Sie, auf den Entscheid zurückzukommen, hier die Minderheit Müller Leo zu unterstützen und den Antrag der Mehrheit entsprechend abzulehnen.

Dann komme ich zu Artikel 9. Hier geht es um die Buchstaben d bis f, das betrifft den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline zum Mietrecht. Auch hier gilt meiner Meinung nach die gleiche Argumentation: Das Covid-19-Gesetz ist eigentlich eine schlechte Grundlage, um dort artfremde Dinge hineinzupacken. Wir haben jetzt mit der Härtefallverordnung eine Parallellösung, die wahrscheinlich effizienter ist. Das, was wir hier gemäss der Minderheit Badran Jacqueline einführen würden, würde zu einer schlechten Lösung führen, einfach, weil sie mit diesem Gesetz nicht kompatibel ist. Wir haben ja schon mehrmals versucht, das Mietrecht hier einzubinden, und mit der Härtefallverordnung, glaube ich, haben wir eine Lösung gefunden, um Härtefälle entsprechend aufzunehmen. Es gibt aus unserer Sicht im Moment keinen Anlass, eine pauschale Kündigungssperrfrist bei Zahlungsrückständen einzuführen. Ich glaube, wir können das so laufenlassen. Dann ist über die Härtefallverordnung eine Lösung geschaffen, um dem Anliegen Rechnung zu tragen. Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline abzulehnen.

Ich komme zu Artikel 11. Hier geht es um die Kulturbeiträge. In den Absätzen 2, 4 und 7 geht es um die Frage der Streichung der gesetzlichen Höchstgrenzen. Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, "die notwendigen Finanzmittel" zur Verfügung zu stellen. Ich beantrage Ihnen, beim geltenden Recht zu bleiben und den Betrag einmal festzulegen. Wenn wir nämlich "die notwendigen Finanzmittel" schreiben, öffnen wir etwas Tür und Tor für Forderungen. Ich glaube, es ist in allen Bereichen notwendig, dass wir entsprechende Grenzen aufzeigen oder sozusagen Portionen zur Verfügung stellen, die dann auch abgerufen werden können. "Notwendige Finanzmittel" ist einfach ein sehr dehnbarer Begriff. Er wird zweifellos zu hohen Forderungen führen, die man dann wieder entsprechend erklären muss.

In Artikel 11 Absatz 11 geht es um die Ausfallentschädigung für Freischaffende im Kulturbereich. Der Begriff "freischaffende Angestellte" ist ein Begriff, der schwierig zu definieren ist. Wenn die Freischaffenden Selbstständigerwerbende sind, haben sie Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz sowie auf Ausfallentschädigung und Notfallhilfe für Freischaffende. Hier haben wir die entsprechende Lösung in der Kulturverordnung. Diese Nothilfe beläuft sich auf 5880 Franken pro Monat. Also ist auch in diesem Bereich entsprechend vorgesorgt. Den Begriff "Freischaffende" in diesen Bereich einzubauen, wird ausserordentlich schwierig.

Wenn wir die Sonderlösung anschauen, dann sehen wir, dass im Kultursektor 72 Prozent der Mitarbeitenden Angestellte sind, also in der Arbeitslosenkasse versichert sind. 28 Prozent sind Selbstständigerwerbende. Bei den Angestellten im Kultursektor sind 9 Prozent befristet angestellt. Man kann dieses Problem anschauen, wie man will. Wir sind der Meinung, dass wir mit der bestehenden Lösung eine Lösung haben, die keine Lücken offen lässt und die zu einer entsprechenden Vergütung führt.

Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit der WAK-N abzulehnen und der Minderheit zu folgen, also beim geltenden Recht zu bleiben. Denn dieses ist so ausgestaltet, dass eigentlich keine Lücken entstehen sollten. Wir müssen auch immer darauf hinweisen, dass wir auf Stufe Bund kein Mikromanagement machen können. Wenn dann irgendwo doch noch ein Sonderfall entstehen sollte, dann hat der Kanton dafür zu sorgen, dass er eine Lösung findet. Wir fliegen in unserer Auslegung ja etwas höher.

In Artikel 21 Absatz 10 geht es um die Rückwirkungsklausel für die Kulturunternehmen. Hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Rückwirkung zu gestatten. Es gibt sonst in diesen Bereichen eine Lücke, die durch die bisherige Gesetzgebung entsteht. Die Rückwirkungsklausel schliesst diese Lücke. Das ist mit dem verbunden, was ich vorhin gesagt habe. Wenn Sie hier die Rückwirkung gestatten, dann gibt es eben keine Lücken. Das betrifft Artikel 21 Absatz 10. Das Gleiche gilt für Ziffer II Absatz 9.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, die Rückwirkung zu gestatten und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann komme ich zu Artikel 11a. Hier geht es um Massnahmen im Veranstaltungsbereich. Dieser Artikel wurde durch Ihre WAK eingefügt. Die Idee ist hier, eine Art Schutzschirm für Veranstaltungen zu bilden. Veranstaltungen sollen geplant werden können. Sollten sie dann aufgrund von behördlichen Massnahmen nicht stattfinden können, soll eine Art Versicherung für den Ausfall zuständig sein. Grundsätzlich ist die Idee, auch in Bezug auf alle anderen Massnahmen, nicht einmal so unsympathisch. Denn wir sind ja daran interessiert, dass das kulturelle, das gesellschaftliche Leben dann, wenn wir die Massnahmen lockern können, auch wieder Fahrt aufnimmt. Das heisst, dass es eigentlich notwendig ist, dass sich jetzt Leute mit der Organisation befassen, damit dann wieder etwas läuft. Sonst läuft das ganze Jahr nichts. Aus dieser Sicht wäre der Antrag der Mehrheit noch ein Stück weit sympathisch.

Im Vollzug verursacht der Antrag jedoch Probleme. Denn das ist wieder eine Bundesaufgabe, in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen. Zudem ist die Formulierung im Antrag der Mehrheit ungenügend. Sie schliesst alles ein, ohne es klar zu sagen. Sollten Sie dem beantragten Artikel trotzdem zustimmen, müsste man ihn in der ständerätlichen Kommission noch etwas auf das Ziel fokussieren, dass es wieder etwas Leben gibt. Damit könnten wir leben. Dann müsste aber auch noch kein Betrag festgesetzt werden, und man müsste sich mit den Kantonen absprechen.

Die Formulierung, wie sie vorliegt, genügt den Anforderungen eigentlich noch nicht. Wir haben aber auch das Gefühl, dass wir über die Härtefallverordnung Möglichkeiten hätten; ich habe die Sympathie ein Stück weit signalisiert. Man könnte die Formulierung nehmen, sie müsste aber noch fokussiert werden. Denken Sie an den Sommer: Da können sehr viele Feste ausfallen, vom Turnfest über Musikfestwochen bis zu den Schwingfesten. Es müsste wohl noch etwas definiert werden, was dann notwendig ist. Das Interesse daran, dass eine Planung stattfindet, dass wir auch wieder kulturelle und gesellschaftliche Anlässe haben, würde für diesen Artikel sprechen - aber nicht in dieser Form. Wir würden ihn als Anregung verstehen und keinen Betrag festlegen.

Damit komme ich zu Artikel 12b, zum Sportkonzept, das Ihnen Herr Regazzi vorgestellt hat. Sie erinnern sich an die Dezembersession. Dort war die Bestimmung, dass hohe Löhne gekürzt werden, die Voraussetzung dafür, dass Sie diesem Artikel zugestimmt haben. Herr Regazzi möchte jetzt das Konzept ändern. Finanziell hat das keine direkten Folgen, weil die Beträge bleiben. Sie würden damit aber vom Grundsatz abweichen, der im Dezember für Sie noch ganz massgebend war. Sie müssen entscheiden, ob Sie dem Minderheitsantrag hier folgen wollen. Wir haben durchaus Verständnis, dass die Frage von den Clubs wieder aufgeworfen wird; das Anliegen hatte auch der Ständerat entsprechend auf dem Radar. Hier müssen Sie entscheiden, ich gebe Ihnen keine Empfehlung ab; ich erinnere Sie einfach daran, dass Sie im Dezember nur zugestimmt haben, weil die Löhne gekürzt wurden, die aus Ihrer Sicht zu hoch waren. Es ist aber der einzige Bereich, in dem wir über Löhne sprechen; beim ganzen Härtefallprogramm für Unternehmungen stand das nicht zur Diskussion.

Ich komme damit zu Artikel 14, zum Bereich Medien. Im Entwurf des Bundesrates ist kein Maximalbetrag enthalten. Der Ständerat will 20 Millionen Franken als Maximum festlegen und diesen Betrag aus dem Abgabefonds nehmen. Das wäre für uns das höchste der Gefühle, dass man diese 20 Millionen Franken aus diesem Bereich nimmt. Es ist aber trotzdem natürlich ein Stück weit ein Präjudiz, wenn Sie den [PAGE 253] Mediensektor in diesem Bereich zusätzlich unterstützen. Ganz sicher kommt nicht infrage, was Frau Birrer-Heimo mit ihrer Minderheit beantragt, nämlich dass man das aus der Bundeskasse finanziert, also mit Steuergeldern; wir haben diesen Abgabefonds, und wenn schon, soll die Finanzierung daraus erfolgen.

Frau Rytz hat noch die Frage betreffend Kann-Formulierung oder verpflichtende Formulierung gestellt. Bei der Kann-Formulierung hat natürlich der Bundesrat mehr Möglichkeiten, weil er etwas tun kann und es nicht tun muss. Ich kann nicht beurteilen, was der Bundesrat dann wirklich machen wird. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dann müssten Sie bei Ihrer Formulierung bleiben. Aber wir sind grundsätzlich nicht der Meinung, dass es das braucht - das einfach als Hinweis für die Abstimmung.

Damit komme ich noch zu Artikel 15 Absatz 1 und zu den Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt vor, die Umsatzeinbusse von 40 auf 20 Prozent zu reduzieren. Ich erinnere Sie daran: Im Dezember haben wir von 55 auf 40 Prozent reduziert. Wenn Sie das weiter auf 20 Prozent reduzieren, würde das heissen, dass das zusätzliche Kosten für die Bundeskasse von 200 Millionen Franken gibt, wenn Sie das bis 30. Juni 2021 verlängern. Wenn Sie das bis Ende Jahr verlängern, kostet das die Bundeskasse rund 600 Millionen Franken. Das betrifft Artikel 15.

In Ziffer II Absatz 12 kommt der Bereich bezüglich der Befristung von Artikel 15 noch einmal vor. Die Mehrkosten wären dann sehr stark vom weiteren Verlauf der Pandemie und allem, was diesbezüglich passiert, abhängig. Meine Leute schätzen, dass es zu Mehrkosten von über 1 Milliarde Franken führen könnte, wenn es eine reine Verlängerung der Leistungen bis am 31. Dezember 2021 gäbe.

Wir bitten Sie also, bei Artikel 15 den Antrag der Mehrheit und bei Ziffer II Absatz 12 den Antrag der Minderheit Ihrer Kommission abzulehnen, die die Frist verlängern möchte.

Schliesslich haben wir bei Artikel 17c noch die Massnahmen zugunsten von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Hier beantragen wir Ihnen diese Finanzhilfen im Umfang von 20 Millionen Franken zur Unterstützung der öffentlichen Anstalten, der öffentlichen Institutionen, und bitten Sie, den Antrag der Minderheit der WAK-N abzulehnen, die das bekämpft.

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