preparatory:AB 277795
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Für die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ergreife ich gerne das Wort zu Artikel 12, zu den Härtefallmassnahmen. Ich möchte voranstellen, dass es eigentlich zwei verschiedene Typen von Härtefallmassnahmen gibt: erstens das Regime für die besonders betroffenen Unternehmen und zweitens das Regime für die aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossenen Firmen.
Ich komme nun zu den konkreten Anträgen der Kommission und zu deren Beurteilung durch die Mitte-Fraktion. [PAGE 235]
Bei Artikel 12 Absatz 1 unterstützen wir die Mehrheit; wir wollen Diskriminierungen abbauen. Eine Diskriminierung aufgrund des Gründungsdatums und der Branche ist schlicht falsch und nicht im Sinne des Härtefallregimes. Wir bitten Sie, die Mehrheit zu unterstützen.
Wir unterstützen auch bei Artikel 12 Absatz 1bis die Kommissionsmehrheit: Es geht darum, die Qualifizierungsschwelle zu senken. Als die Regel konzipiert wurde, war die Grenze bei 40 Prozent angesetzt. Jetzt soll sie auf 25 Prozent gesenkt werden. Warum? Als wir die Regel hier im Parlament schufen, meinten wir, die Krise sei bewältigt. Nun hält sie an und wird noch schlimmer. Eine neue Ausgangslage führt zu neuen Einsichten. Entsprechend setzen wir uns für den Antrag der Mehrheit ein.
Auch bei Artikel 12 Absatz 1ter unterstützen wir die Mehrheit. Einige Unternehmen müssen Dividenden ausschütten, etwa um Familienangehörige zu unterstützen und Nachfolgelösungen zu planen. Das ist für die Mitte-Fraktion ein sozialpolitisches Gebot.
Im finanzpolitischen Komplex der Absätze 1quater, 1quinquies und 1sexies unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit. Die Diskussionen waren schwierig, und es galt, verschiedene Wirkungen miteinander zu verbinden. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, die von der Mehrheit favorisierte Lösung sei ein guter Kompromiss. Sehr wichtig ist dabei, dass wir damit auch einen schweizweiten Mindeststandard für die Unterstützungen einführen. Wir bitten Sie, in diesem Komplex die Mehrheit der WAK-N zu unterstützen.
Bei Artikel 12 Absatz 1septies beantragt die Minderheit Badran Jacqueline, dass Unternehmen nicht zu einer Eigenleistung im Rahmen des Härtefallprogramms verpflichtet werden können. Unsere Fraktion stimmt grossmehrheitlich der Minderheit Badran Jacqueline zu, denn Eigenbeteiligungen sind in einem System mit A-Fonds-perdu-Beiträgen ein Fremdkörper.
Bei Absatz 3, wo ein Minderheitsantrag Aeschi Thomas vorliegt, ist es der Mitte-Fraktion wichtig, dass wir beim geltenden Recht bleiben. Es widerspricht dem Sinn des Härtefallregimes, wenn von den Härtefall-Betroffenen eine Eigenbeteiligung verlangt wird.
In Artikel 12 Absatz 5 geht es um die Lockerung der Voraussetzungen für die Qualifikation zum Härtefallprogramm. Die Minderheit Grossen Jürg will dem Bundesrat die Möglichkeit geben, flexibler auf die Firmen einzugehen. Unsere Fraktion wird mehrheitlich der Mehrheit folgen, um beim geltenden Recht zu bleiben.
Ich komme zu Artikel 12 Absatz 5bis. In der Einleitung habe ich gesagt, es gebe ein zweites Härtefallregime, nämlich jenes für geschlossene Unternehmen. Die Realität zeigt uns deutlich: Dieses Regime wird sehr träge, sehr lückenhaft und kakofonisch umgesetzt. Diese Unternehmen sind seit Dezember geschlossen, und wir lassen sie im Stich. Das darf aus der Sicht der Mitte-Fraktion nicht geschehen! Der Staat hat die Wirtschaftsfreiheit dieser Unternehmen aufgehoben, diese Unternehmen dürfen nicht mehr arbeiten. Sie sind komplett unverschuldet daran gehindert worden, ihrer Wirtschaftsaktivität nachzugehen. Es ist in höchstem Masse unfair und unverantwortlich, wenn wir sie nun im Stich lassen. Es ist unsere Verantwortung als vom Volk gewählte Vertreterinnen und Vertreter, für die geschlossenen Unternehmen ein gutes Regime zu finden.
Der Antrag meiner Minderheit ist eine faire und machbare Lösung. Die Mitte-Fraktion unterstützt diesen Antrag. Meine Minderheit will die Devise "geschlossen gleich Umsatzentschädigung" umsetzen, und so will es auch die Mitte-Fraktion.
Im Namen meiner Fraktion und im Namen dieser Unternehmerinnen und Unternehmer bitte ich Sie, hier der Minderheit Regazzi zu folgen.
Bei Ziffer Ia unterstützt die Mitte-Fraktion bei Artikel 26 Absatz 2 des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes, wo die Minderheit die Wiederaufnahme des Solidarbürgschaftsprogramms ab dem 1. April 2021 vorsieht, die Mehrheit. Dass der Bundesrat dieses Programm jederzeit wieder aufnehmen kann, steht schon heute im Gesetz. Ein Forcieren des Bundesrates in dieser Angelegenheit erscheint unserer Fraktion nicht notwendig.