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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-03-08

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich werde die Titel der verschiedenen Standesinitiativen nicht nochmals erwähnen, aber ich werde zu allen sprechen. Ich habe diese Berichterstattung von Kollege Dittli geerbt, der aufgrund seines positiven Tests nicht hier sein kann. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der CSS. Ich werde jetzt, wie gesagt, in einem Votum zur Motion und zu allen Standesinitiativen Stellung nehmen.

Die Motion Lombardi 19.4180, "Wiederherstellung der Transparenz bei den Gesundheitskosten", welche von Kollege Rieder übernommen wurde, sowie die fünf Standesinitiativen, welche alle im Verlaufe des letzten Jahres eingereicht worden sind, verlangen grundsätzlich alle das Gleiche, nämlich dass das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) dahingehend geändert werden soll, dass die Kantone vor der Genehmigung der Prämientarife nicht nur zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten, sondern auch zu den für ihren Kanton vorgesehenen Tarifen gegenüber den Versicherern und der Aufsichtsbehörde Stellung nehmen können. Sie begründen ihre Anliegen damit, dass sie vor der Revision des KVAG im Jahre 2016 bereits die Möglichkeit gehabt hätten, nicht nur zu den Kosten, sondern auch zu den vorgesehenen Prämien Stellung zu beziehen, und dass es für die Kantone wichtig sei, dies auch in Zukunft wieder tun zu können. Für ihr Empfinden sind sie mit der Revision des KVAG in diesem Bereich beschnitten worden, und sie fordern die Wiederherstellung dieser Kompetenz. Dabei sei es ihnen klar, dass die Zuständigkeit für den Genehmigungsentscheid und die Vertraulichkeit des Verfahrens beim Bund sei. Die Motion und die Standesinitiativen würden eine Chance zur Korrektur bieten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion Lombardi. Er nimmt damit folglich auch Bezug auf die fünf Standesinitiativen, welche inhaltlich ja das Gleiche wollen.

Zu den Erwägungen Ihrer Kommission, zur Arbeit und zu den Massnahmen, die wir beschlossen haben: An der Sitzung vom Februar 2021 wurden zuerst Anhörungen durchgeführt, dies mit Vertretern der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, welche die Standesinitiativen eingereicht haben, sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Versicherer sowie der Prämienzahlenden. In der anschliessenden Diskussion kam eine Kommissionsmehrheit zum Schluss, Ihnen zu beantragen, alle Standesinitiativen abzulehnen. Die Entscheidung zur Ablehnung fiel bei jeder Standesinitiative mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gleich aus. Die Motion Lombardi wurde mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt.

Die Begründung des Antrages auf Ablehnung zuhanden dieses Rates lautet wie folgt: Das KVG sah in der Tat bis Ende 2015 vor, dass die Kantone bei den Versicherern die amtlichen Dokumente einholen konnten, aufgrund derer die Bundesbehörde die Genehmigung der Prämientarife vornahm. Ausserdem konnten die Kantone zu den für ihre Wohnbevölkerung errechneten Prämientarifen Stellung nehmen. Mit der Inkraftsetzung des vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung, des KVAG, auf den 1. Januar 2016 wurden diese Bestimmungen aber wieder aufgehoben, weil die diesbezüglichen Zuständigkeiten mit dem KVAG neu geregelt wurden. Es ist also in erster Linie eine Frage der Zuständigkeit.

Im KVAG ist allerdings weiterhin vorgesehen, dass die Kantone vor der Genehmigung der Prämientarife gegenüber den Versicherern und dem BAG zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten Stellung nehmen können. Die Kantone sind nämlich in erster Linie von der Kostenfrage betroffen, und sie verfügen in diesem Bereich über die besten Kenntnisse. Die Kantone müssen denn auch nicht Kenntnis von den Prämien haben, um zur Kostenschätzung der Versicherer Stellung zu nehmen. Sie erhalten indessen sämtliche benötigten Informationen, damit sie sich zu den Kosten für ihr Gebiet äussern können. Zudem erhalten die Kantone die Durchschnittsprämie vom BAG mitgeteilt, welche für die Berechnung der Prämienverbilligung wichtig ist.

Den Prämien liegen neben den Kosten noch weitere Faktoren zugrunde, namentlich die wirtschaftliche Situation der Versicherer, die auf die gesamte Schweiz und nicht auf die Kantone bezogen ist. Es obliegt dem BAG, diese zu prüfen. Das BAG kann somit den erforderlichen Gesamtüberblick gewährleisten.

Die Kommissionsmehrheit stellt also fest, dass die Rollen und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren verschieden sind. Deren Vermischung ist nicht ratsam, denn dies hätte eine Schwächung des Verfahrens zur Folge. Ausserdem ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass das bereits jetzt sehr aufwendige Verfahren zur Genehmigung der Prämien durch eine stärkere Beteiligung der Kantone zusätzlich erschwert würde.

Es müsste ein Verfahren sichergestellt werden, welches zuliesse, dass jeder Kanton Stellung zu den vorgesehenen Prämientarifen der rund 50 Krankenversicherungen nimmt. Es gibt 26 Kantone und etwa 50 Krankenversicherer, die Rechnung heisst also 26 mal 50 - diese Zahl muss man sich vor Augen halten. Es ist daraus unschwer abzuleiten, dass das Verfahren so verzögert würde; für die Mehrheit der Kommission ist dies absehbar. Es ist deshalb nicht ratsam, dieser Idee zu folgen. Da der Bund und die Kantone beim Verfahren zur [PAGE 123] Genehmigung der Prämien unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen und da dieses Verfahren nicht zusätzlich erschwert werden soll, beantragt die Kommissionsmehrheit, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Die Kommissionsminderheit spricht sich für eine stärkere Beteiligung der Kantone am Verfahren zur Genehmigung der Krankenkassenprämien aus, dies aus Transparenzgründen und weil die Kantone über die nötigen Kompetenzen verfügen und die Situation vor Ort besser kennen würden. Die Minderheit beantragt Ihnen daher, den Standesinitiativen Folge zu geben und die Motion Lombardi anzunehmen.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion Lombardi abzulehnen und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.