Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2021-03-08

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich bin kein Gesundheitspolitiker, aber ich stütze mich bei der Beurteilung der Motion Lombardi auf den gesunden Menschenverstand und betrachte sie aus Sicht des Anwalts.

Wenn ich die Argumentation des Bundesrates in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Motion lese, stelle ich fest, dass diese leider nicht zwingend ist. In der Stellungnahme des Bundesrates gibt es keine Logik. Einerseits sagt er, dass die Kantone ein Interesse haben müssten, eine klare Übersicht über ihre kantonalen Kosten und Prämien zu erhalten, da sie letztlich von Gesetzes wegen aufgerufen seien, sich in erheblichem Masse an der Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung zu beteiligen. Andererseits begründet der Bundesrat die mit der Einführung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes wegfallende Kompetenz der Kantone mit dem Argument, dass der Bund für die Prämiengenehmigung zuständig und eine Vermischung der Rollen nicht ratsam sei. "Nicht ratsam" ist, gelinde gesagt, ein anderer Ausdruck für: "Mischt euch nicht ein, aber zahlt gefälligst."

Hier geht es nicht um eine Vermischung, sondern um eine sinnvolle Zuteilung und Erfüllung von Rollen. Das Begehren der Kantone ist in der Motion klar begründet und die Kompetenz des Bundes nicht bestritten. Es geht einzig darum, den Kantonen überhaupt die Möglichkeit zu geben, ihre Stellungnahmen auf der Basis einer vollständigen Datenlage zu formulieren, d. h., das Recht zur Stellungnahme gestützt auf eine verlässliche Datenlage zu geben, wie vor der Revision des Gesetzes.

Dass die gesetzliche Ausgangssituation auch den Bundesrat nicht voll befriedigt, wird ersichtlich, wenn er in seiner Stellungnahme in Aussicht stellt, dass das "Eidgenössische Departement des Innern beabsichtigt, diesbezüglich mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren in Kontakt zu bleiben, um die Rolle der Kantone in diesem Verfahren genauer zu definieren". Sie sehen auch anhand der Standesvorstösse, dass diese Rolle nach wie vor [PAGE 124] nicht definiert ist und die Kantone einen besseren Einbezug in dieses Verfahren wünschen.

Genau hier setzt die Motion an: Die Kantone können ihre Rolle nicht wahrnehmen, weil sie die entsprechenden Daten nicht haben. Das heisst nicht, dass es zu einer Kompetenzverschiebung vom Bund zu den Kantonen kommt.

Noch wichtiger ist, dass es in diesem Zusammenhang vor allem auch die Zukunft zu beachten gilt, und zwar im Kontext der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas). Die Leistungen im stationären und im ambulanten Bereich werden derzeit bekanntlich unterschiedlich finanziert. Die Kantone finanzieren Leistungen im stationären Bereich zu mindestens 55 Prozent, die Krankenversicherer übernehmen höchstens 45 Prozent. Die Leistungen im ambulanten Bereich hingegen werden zu 100 Prozent von den Krankenversicherern vergütet. Diese unterschiedliche Finanzierung führt zu Fehlanreizen, welche der Bundesrat eliminieren will. Das Ziel ist eine fixe Aufteilung der Kosten zwischen den Versicherern und den Kantonen für beide Bereiche und damit eine neue Verpflichtung für die Kantone, sich auch im ambulanten Bereich finanziell zu beteiligen.

Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit deshalb mehrfach positiv zur einheitlichen Finanzierung geäussert. Der Vorteil ist ein mehrfacher: Sie fördert die koordinierte Versorgung sowie die kostensparende Verlagerung von stationär nach ambulant und entlastet damit die Prämienzahler. Der Bundesrat begrüsst deshalb die Vorlage grundsätzlich und befürwortet eine Anpassung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung.

Da sich der dannzumalige Kantonsbeitrag an die Krankenversicherer an den tatsächlich entstandenen Kosten und nicht am erwarteten Risiko orientieren muss und da er sich an den Nettokosten der erbrachten Leistungen exklusive Franchise und Selbstbehalt und nicht an den Bruttokosten orientieren muss, ist eine verbesserte Dateneinsicht der Kantone, wenn Sie das wirklich einführen wollen, unabdingbar. Das heisst, im Prinzip erbringen Sie mit der Annahme dieser Motion nur eine Vorleistung, die Sie später, wenn Sie wirklich das System Efas einführen wollen, den Kantonen so oder so zur Verfügung stellen müssen.

Aus diesem Grund und gerade im Hinblick auf die vom Bundesrat erwünschte Einführung einer einheitlichen Finanzierung im ambulanten und im stationären Bereich ist die Motion anzunehmen, gleichsam eben als Vorleistung für diese Klärung im KVG.

Rieder Beat · Ständerat · 2021-03-08 | Lexipedia | Lexipedia