Müller Damian · Ständerat · 2021-03-08
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-08
Wortprotokoll
Um was[NB]geht es bei dieser Motion? Die Motion wurde von der SGK-N im Juli 2019 eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtet werden, vom elektronischen Patientendossier Gebrauch zu machen. Formell bedeutet das, dass sich alle Akteure im Gesundheitsbereich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11 Litera a des Bundesgesetzes vom 19.[NB]Juni 2015 über das elektronische Patientendossier anschliessen müssen.
Das elektronische Patientendossier wurde vor bald sechs Jahren eingeführt. Damals wählte man einen pragmatischen Weg und erklärte das elektronische Patientendossier nur für stationäre Einrichtungen als obligatorisch. Im Dezember 2018 entschied der Bundesrat, auch Ärztinnen und Ärzte in diese Pflicht einzuschliessen. Das war in den Augen der SGK-N ein wichtiger Schritt für die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers auch im ambulanten Bereich. Gleichzeitig sieht es die SGK-N als nötig an, diesen Schritt auf alle Akteure im Gesundheitswesen auszuweiten. Das elektronische Patientendossier soll also von allen Leistungserbringern so rasch als möglich eingeführt werden.
Der Bundesrat hat die Motion zur Ablehnung empfohlen, der Nationalrat sprach sich mit 161 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen jedoch klar für die Motion aus. Unsere Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass die Einführung des elektronischen Patientendossiers rascher erfolgen muss. Sie möchte ebenfalls, dass die Pflicht auf alle in den Behandlungsprozess eingebundenen Akteure ausgeweitet wird. Schliesslich handelt es sich hier nicht zuletzt auch um einen wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung des schweizerischen Gesundheitswesens.
Bevor ich zum Antrag der Kommission komme, möchte ich noch etwas zum Hintergrund dieser Motion sagen. Auslöser der Motion war eine Petition der Jugendsession, der jährlich stattfindenden Versammlung politisch interessierter und engagierter junger Menschen. Die Jugendsession 2017 reichte die Petition 18.2005, "Digitalisierung und Gesundheitswesen", ein. Die Petition wurde anschliessend aufgenommen und in die vorliegende Motion überführt. Dass wir heute über das vorliegende Geschäft diskutieren, ist also der Jugendsession zu verdanken. Gleichzeitig zeigt es auch, dass sich politisches Engagement lohnt, auch wenn es stets Geduld und eine gewisse Hartnäckigkeit erfordert.
Doch nun komme ich zum Antrag der Kommission: Aus den oben genannten Gründen beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die Motion 19.3955 anzunehmen.