Würth Benedikt · Ständerat · 2021-03-08
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Ihre zuständige Kommission, die WBK, hat an der Sitzung vom 23.[NB]Februar die vorliegende Motion beraten. Wir haben dazu folgende Fachleute zu einer Anhörung eingeladen: Tobia Bezzola, Direktor des Museo d'arte della Svizzera italiana; Marc-André Renold, Professor an der Universität Genf und Spezialist in diesen Themen; Claire Brizon, Vertreterin des Schweizerischen Arbeitskreises Provenienzforschung.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Verfahren einzurichten, die es den Schweizer Museen ermöglichen, sich am Vorhaben der Rückgabe und Rückführung von Kulturgütern zu beteiligen, die deren Ursprungsländern während der Kolonialzeit weggenommen wurden. Die erwünschten Massnahmen sollen unterschiedliche Elemente zur technischen, logistischen und finanziellen Hilfe für Museen zur Provenienzforschung, zur Verbreitung von Informationen über die betroffenen Objekte, zur Lösung von Streitigkeiten durch die Kulturdiplomatie und zur Entwicklung alternativer Lösungen anstelle einer Rückgabe herbeiführen. Die Anliegen der Motion beziehen sich auf ein Thema, das in den letzten Jahren in anderen europäischen Ländern sowie in gewissen schweizerischen Institutionen von grossem Interesse gewesen ist.
Nach Abwägung aller Argumente ist die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt: Der Bereich Kultur, dem die Museen unterstellt sind, ist in der Schweiz Sache der Kantone. Die Kulturpolitik ist föderal, und auch das Eigentum an den Sammlungen ist nach föderaler Struktur aufgeteilt. Es gibt nur wenige Bundesmuseen, die Mehrheit bilden kantonale und kommunale Museen, die unterschiedlichste Trägerschaftsmodelle aufweisen. Daraus ergibt sich, dass der Bund in diesen Bereichen nur sehr begrenzte Regulierungs- oder Gesetzgebungsbefugnisse hat.
Zur Ausgangssituation im Allgemeinen: In den letzten Jahren hat sich die Debatte um die Herkunft der grossen internationalen Museumssammlungen weiter deutlich verschärft. Sie wird heute nicht mehr nur von den ehemaligen Kolonien und Kolonialmächten geführt, sie hat inzwischen auch die Schweiz erreicht. Die Zeit, in der sich Schweizer Museen in der Öffentlichkeit mit unbekümmerter Selbstverständlichkeit als Bewahrer und Schützer von Weltkultur inszenieren konnten, scheint vorbei zu sein.
Wirtschaftlich war die Schweiz in die Handelsnetzwerke der Kolonialzeit verstrickt. Deshalb gilt es nun, diese Sammlungen auf ihre Provenienz hin zu erforschen. Schweizer Museen mit kolonialen Sammlungen müssen die Rechtmässigkeit ihres Sammlungsbesitzes überprüfen und bei einer allfälligen Identifizierung eines unrechtmässigen Besitzes Massnahmen ergreifen, zum Beispiel Rückgabe, Leihgabe oder Kooperation.
Zur Situation in der Schweiz: Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass sich die Museen in der Schweiz ihrer Verantwortung bewusst sind und diese auch wahrnehmen. Als Beispiel erwähnt sei die aktuelle Benin-Initiative, in der sich acht Museen zusammengeschlossen haben. Das Ziel ist, die Herkunft der Benin-Objekte in ihren Sammlungen zu untersuchen und den Dialog mit Nigeria zu schaffen. Das Vorhaben wird vom Bund unterstützt.
Ich komme somit zur Rolle des Bundes, zuerst zum Teil Finanzen. Der Bund stellt eine Reihe von Fördertöpfen für internationale Kooperationen zur Verfügung. Die Grundlage dazu wurde in der Kulturbotschaft gelegt. Die Vertreter des Bundesamtes für Kultur konnten berichten, dass bis heute alle eingegangenen Gesuche der Museen bewilligt und finanziert werden konnten. [PAGE 135]
Zur Kulturdiplomatie: Aussenbeziehungen sind Sache des Bundes. Die Kommission erwartet, dass die heutigen Anstrengungen bei diesem Thema verstärkt werden und so der Boden für internationale Partnerschaften gelegt wird. Die Strategien des Bundesrates für die Mena-Region, also für den Mittleren Osten und Nordafrika, oder für Subsahara-Afrika bieten dazu gute Aufhänger.
Zur Unterstützung durch die Verwaltung: Im Anschluss an die Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die vom NS-Regime konfisziert wurden, richtete der Schweizerische Bundesrat am 26. Januar 1999 die Anlaufstelle Raubkunst ein. Diese Anlaufstelle des Bundesamtes für Kultur empfiehlt im Umgang mit der Raubkunstproblematik eine transparente, rechtmässige und angemessene Aufarbeitung, um gerechte und faire Lösungen zu erzielen. Sie soll Schweizer Museen die Provenienzforschung ermöglichen, zu mehr Transparenz und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Geschichte führen. Sie soll im Sinne der Washingtoner Richtlinien Schweizer Museen bei der Erreichung von gerechten und fairen Lösungen in Raubkunstfällen unterstützen. Diese Anlaufstelle für NS-Raubkunst inkludiert mittlerweile auch den Kolonialbereich. Die Begleitung der Museen funktioniert gut, und die Stelle leistet bei Bedarf auch gute Dienste.
Zur internationalen Rechtsetzung: Die Kommission stellt fest, dass das internationale Recht Grundlagen liefert. Für archäologische Plünderungen gibt es die einschlägigen Unesco-Konventionen und für NS-Raubkunst das bereits erwähnte Washingtoner Abkommen. Für koloniale Raubkunst gibt es noch kein internationales Abkommen. Es ist darum auch wichtig, dass die einzelnen Staaten ihre Verantwortung von sich aus wahrnehmen. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die Schweiz dies auch ausreichend tut.
Mit Stichentscheid des Vizepräsidenten und somit einem Stimmenverhältnis von 4 zu 4 beantragt Ihnen die Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen, und zwar aus den folgenden Gründen: Die Kommission kann aus den schriftlichen und mündlichen Darlegungen nicht erkennen, dass es effektiv einen regulatorischen Handlungsbedarf auf Bundesebene gibt, denn erstens stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, zweitens erledigt die Verwaltung ihre Aufgabe nach unserer Beurteilung sehr gut, und drittens können im Bereich der Kulturdiplomatie die Anstrengungen auch ohne diese Motion verstärkt werden.
Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb Ihnen Ihre Kommission die Ablehnung der Motion empfiehlt.