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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-03-08

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich vertrete hier in diesem Block gesamthaft fünf Minderheitsanträge. Den ersten finden Sie auf den Seiten 20, 21 und 22. Sie sehen hier, dass der Bundesrat einerseits für die Unterstützung der Kulturunternehmen und Kulturschaffenden, andererseits für Suisseculture Sociale usw. jeweils Höchstbeiträge ins Gesetz geschrieben hat. Der Ständerat hat diese Höchstbeiträge jeweils gestrichen. Eine Minderheit möchte diese nun wieder festschreiben, sodass eben weiterhin ein Höchstbeitrag im Gesetz steht, im Gegensatz zu dem, was die Mehrheit der nationalrätlichen WAK gemacht hat, die diese Höchstbeiträge ebenfalls aus dem Gesetz gestrichen hat. Ich bitte Sie, weiterhin an diesen Höchstbeiträgen im Gesetz festzuhalten, damit wir hier auch finanzielle Planungssicherheit haben.

Ich gehe weiter auf die Seite 23 der deutschen Fahne, zu Artikel 11 Absatz 11. Es geht hier um die Ausfallentschädigung für Freischaffende im Kulturbereich. Auch hier bitte ich Sie, diesen Zusatz, der durch die Mehrheit der nationalrätlichen WAK hinzugefügt wurde, gemäss geltendem Recht und gemäss Ständerat zu streichen.

Den nächsten Antrag finden Sie weiter hinten, auf Seite 48 der deutschen Fahne, es ist der Antrag der Minderheit Friedli Esther. Es geht hier um die Rückwirkung der Beiträge für die Kulturunternehmen. Wie es Bundesrat Maurer vorhin gesagt hat, sollten wir auf jeden Fall vermeiden, zu viele rückwirkende Bestimmungen in dieses Gesetz zu schreiben. Entsprechend bitte ich Sie, auf die Rückwirkung zurück auf den 1.[NB]November 2020 - es geht also um eine Rückwirkung von vier Monaten -, also auf diese rückwirkende Gesetzesklausel zu verzichten.

Weiter bitte ich Sie, das betrifft nun wieder Seite 23 der Fahne, bei Artikel 11a den Ständerat und den Bundesrat zu unterstützen. Denn wir haben zu diesem Bereich, was Veranstaltungen und Gewerbeausstellungen betrifft, bereits zahlreiche anderweitige Bestimmungen und Härtefalllösungen in diesem Gesetz.

Schliesslich zu meiner letzten Minderheit auf Seite 40: Hier geht es um Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Auch hier wird die Umsatzschwelle von 40 auf 20 Prozent angepasst. Ich bitte Sie, dieser Anpassung nicht zu folgen. Auch hier gibt es wieder mehrere hundert Millionen Franken an Kostenfolgen. Halten Sie sich einfach vor Augen, dass in wenigen Wochen diese einschneidenden Massnahmen des Bundesrates voraussichtlich gelockert werden. Es muss jetzt dahin gehen, dass die Leute wieder arbeiten [PAGE 247] können, dass die Leute zu einer funktionierenden Wirtschaft zurückfinden. Wir können die Menschen nicht über Jahre hinweg mit Steuergeldern finanzieren. Denn diese Gelder müssen ja gerade durch die betroffenen Firmen wieder als Steuern bezahlt werden.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Minderheitsanträge.

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