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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2021-03-08

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Wir werden uns ja nachher in diesem Gesetz noch im Detail über die gesundheitspolitischen Massnahmen unterhalten. Doch es ist schon wichtig, dass wir die Grundlagen für diesen Block so legen, wie sie in der Debatte sind. Ich bin mit Ihnen nicht einig, Herr Kollege Rösti: Es ist einfach nicht korrekt, so zu tun, als gäbe es hier irgendwo eine Differenz in der Frage, ob man schnell öffnen soll oder nicht - dafür sind alle. Die einzige Frage ist, ob wir die Daten ins Gesetz schreiben sollen und dem Virus erklären, dass es gefälligst am 22. März zu verschwinden hat, oder ob wir das nicht tun.

Der Bundesrat hat diesen Plan seit Wochen angekündigt und rollt ihn jetzt aus. Es gibt einfach keinen Grund für eine Differenz.

Was wir jedoch nicht wollen - da bin ich offen mit Ihnen -, ist genau der Druck, den Sie wollen. Es macht keinen Sinn, auf der ökonomischen Seite Druck für eine schnelle Öffnung zu erzeugen. Sie muss auf den wissenschaftlichen Grundlagen basieren.

Sie haben auch recht, wenn Sie der Mehrheit hier vorwerfen, in verschiedenen Punkten eine kleine Korrektur vornehmen zu wollen. Das geschieht, weil wir heute an dem Punkt sind, wo eben die Härtefälle schlicht keine Härtefälle mehr sind. Wir müssen diese Betriebe und Personen entschädigen, weil sie für die Gesamtgesellschaft eine Verantwortung übernehmen. Es geht eben nicht mehr darum, ihnen nur dann zu helfen, wenn sie Härtefälle sind, sondern ihnen für das Verbot ihrer Arbeit, das der Bund ihnen gegenüber ausspricht, eine Kompensation zu geben. Das scheint uns ein absolut liberaler Grundsatz von Wirtschaftspolitik zu sein.

Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, bei Artikel 8f der Mehrheit zu folgen und damit die Ausnahme der Ausnahme - wenn Sie so wollen - in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Litera a der Lex Koller zu stützen, die die Mehrheit beschlossen hat. Es geht hier um die Ausnahme betreffend die als ständige Betriebsstätten genutzten Grundstücke. Diese werden jetzt quasi feilgeboten; wenn wir hier keine Bremse einbauen, dann drohen in den nächsten Tagen und Wochen Verkäufe in die ganze Welt zu Preisen, die wir so nicht wollen. Da unterstützen wir absolut die Mehrheit.

Bei Artikel 9 Buchstaben d bis f bitten wir Sie, den Minderheiten Badran Jacqueline zu folgen. Frau Badran hat es ausgeführt: Es geht um - wenn Sie so wollen - gleiche Spiesse zwischen Vermieterinnen, Vermietern und Mieterinnen, Mietern. Es soll immerhin eine Erstreckung der Fristen geben; das tut faktisch niemandem weh.

Wir bitten Sie dann, bei Artikel 11 Absätze 2, 4 und 7 den Anträgen der Mehrheit zu folgen. Hier geht es genau um das, was wir jetzt mit Kollege Rösti diskutiert haben. Selbstverständlich muss man diese Beiträge deplafonieren, damit wir sie so lange weiterführen können wie nötig. Hoffentlich wird das kurz sein, da bin ich mit Ihnen auch einig. Es soll nur so lange dauern, wie wir es machen müssen.

Bei Artikel 11a bitten wir Sie, die Ausfallentschädigung für diejenigen Veranstaltungen, die nicht bereits über die Hilfspakete in den Bereichen Sport und Kultur abgesichert sind, einzuführen. Daran hängen in den nächsten Monaten wahrscheinlich ebenfalls Tausende von Arbeitsplätzen.

Bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d bitten wir Sie, der Minderheit I (Rytz Regula) und der Minderheit II (Birrer-Heimo) zu folgen. Es geht hier um das Paket, das wir im letzten Jahr richtigerweise zur Stützung der Medien eingeführt haben, kurzfristig, so, wie wir es in diesem ersten Moment halt tun konnten. Es würde über Reserven der Gebühren laufen, wie es Frau Birrer-Heimo ausgeführt hat. Es gibt aber keinen Grund, heute die Stützung einer einzigen Branche, der Medienbranche, über diesen Sondertopf weiterzuführen und nicht über die allgemeine Bundeskasse.

Bei Artikel 15 und dann entsprechend auch gemäss Minderheit Mettler bei Ziffer II Absatz 12 bitten wir Sie, die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls auszudehnen bzw. die Umsatzgrenze auf 20 Prozent zu senken, damit die betroffenen Personen Anspruch auf Erwerbsausfall haben. Das betrifft eben genau die Tausende von Betrieben, die Kollege Rösti vorhin erwähnt hat, die wir hier in einer schwierigen Situation belassen, nur, weil ihr Umsatz nicht so dramatisch eingebrochen ist, wie wir das ursprünglich einmal vorgesehen haben. Auch für diese Menschen ist dieser Erwerbsausfallersatz in den nächsten Monaten, ob es eine Öffnung gibt oder nicht, entscheidend.

Ich komme zum letzten Punkt, zu Artikel 17c. Dort bitten wir Sie, die Chancengleichheit für die öffentlichen Kitas herzustellen. Wir haben bereits eine Lösung für die privaten Kitas, und es ist nichts als logisch, dass sich der Bund an den öffentlichen ebenfalls beteiligt. Im Übrigen entspricht das angenommenen Motionen der beiden Räte.