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Friedli Esther · Nationalrat · 2021-03-08

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08

Wortprotokoll

Wir beraten in diesem Block 3 sehr unterschiedliche Themenbereiche. Beim ersten Themenbereich, bei Artikel 8f, geht es um die sogenannte Lex Koller. Um zu verhindern, dass ausländische Unternehmen oder reiche Privatpersonen im Ausland von der finanziellen Notlage von Schweizer Unternehmen profitieren und deren Grundstücke billig erwerben können, schlägt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung der Lex Koller vor. Dieses Anliegen hat auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen an uns herangetragen. Damit fordern wir, dass solche Käufe bis zwei Jahre nach Beendigung der besonderen oder der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz bewilligungspflichtig sind. Mit dieser Bestimmung wollen wir Schweizer Unternehmen und Schweizer Boden schützen und verhindern, dass aufgrund der grossen wirtschaftlichen Herausforderungen Unternehmen und Grundstücke unkontrolliert an ausländische Investoren gehen. Eine Minderheit Müller Leo beantragt die Streichung dieser Bestimmung.

Bei Artikel 9 fordert eine Minderheit Badran Jacqueline mit verschiedenen Bestimmungen einen verstärkten Mieterschutz. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass in der jetzigen Situation mietrechtliche Massnahmen nicht zielführend sind. Mit den Härtefallmassnahmen sollen die Fixkosten abgedeckt und die Mieten bezahlt werden können. Mit den Verzögerungen bzw. Kündigungssperrfristen wird das Problem nicht nachhaltig gelöst, sondern nur zeitlich hinausgeschoben.

Bei Artikel 11 beraten wir Massnahmen im Kulturbereich. Bei Artikel 11 Absätze 2, 4 und 7 beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, die Plafonierung der Beiträge aus dem Gesetz zu streichen, wie dies auch der Ständerat beschlossen hat. Wir brauchen hier eine gewisse Flexibilität, zumal es in Analogie zu den Bestimmungen bei den Härtefällen für Unternehmen nicht zielführend ist, die finanziellen Beiträge auf Gesetzesstufe festzuschreiben. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte an den geltenden Bestimmungen festhalten.

Bei Artikel 11 Absatz 11 schlägt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 12 Stimmen eine Präzisierung vor. Diese besagt, dass alle Kulturschaffenden, insbesondere auch Freischaffende, Zugang zur Ausfallentschädigung erhalten sollen. Auch hier fordert eine Minderheit Aeschi Thomas, am geltenden Recht festzuhalten und auf eine Ausdehnung zu verzichten.

Die Mehrheit der Kommission ist speziell um den Veranstaltungsbereich besorgt. Hier herrscht seit einem Jahr grosse Unsicherheit, es konnten keine grossen Veranstaltungen mehr durchgeführt werden. Daher beantragt Ihnen die Mehrheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen - mit Artikel 11a eine neue Gesetzesbestimmung, wonach der Bund Veranstaltungen, Messen, Gewerbeausstellungen und Jahrmärkte, die abgesagt, verschoben oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, auf Gesuch hin mit einer Ausfallentschädigung unterstützen kann. Hierfür sollen 2021 höchstens 350 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

Einen solchen Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche kennt Österreich bereits, dies gilt etwas als Vorbild. Mit diesem Schutzschirm möchte die Kommission die Veranstaltungsbranche motivieren, die Planung von grossen Veranstaltungen wieder an die Hand zu nehmen. Denn die Organisation von solchen Veranstaltungen braucht immer eine grössere Vorlaufzeit.

Beim Antrag der Minderheit Regazzi zu Artikel 12b geht es um die Beiträge an den Sportbereich. Sie erinnern sich allenfalls noch an die Beratung in der Wintersession: Da gab es viel Hin und Her in der Frage, welche Bedingungen die Clubs erfüllen müssen, damit sie ein Gesuch stellen können, namentlich im Bereich der Reduktion des durchschnittlichen Einkommens. Der Ständerat und die Minderheit Regazzi möchten hier gewisse Bestimmungen wieder streichen. Die Kommission sprach sich jedoch mit 8 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die Beibehaltung des geltenden Rechtes aus.

Bei Artikel 14, "Massnahmen im Medienbereich", beantragt die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, bei der Unterstützung privater Radio- und Fernsehunternehmen dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Diese neue Bestimmung ermöglicht es dem Bundesamt für Kommunikation, auf Gesuch hin aus der Abgabe für Radio und Fernsehen an private Radio- und Fernsehunternehmen eine Entschädigung für belegte Rückgänge aus Werbung und Sponsoring in den Jahren 2019 bis 2021 zu bezahlen. Wird im Jahr 2021 von diesen Hilfsempfängern eine Dividende ausbezahlt, muss der Betrag wieder zurückbezahlt werden.

Zu diesem Artikel gibt es zwei Minderheiten. Die Minderheit Rytz Regula möchte die Kann-Bestimmung streichen, die Minderheit Birrer-Heimo die Zahlungen nicht aus der Abgabe für Radio und Fernsehen, sondern aus dem allgemeinen Bundeshaushalt vorsehen. Die entsprechenden Anträge wurden in der Kommission alle klar abgelehnt.

Bei Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen, sieht das Covid-19-Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat diesen Erwerbsausfall entschädigt. Das geht aus Artikel 15 hervor. In der Wintersession haben wir die Schwelle bei der Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent gesenkt. Analog zur Senkung der Umsatzrückgangsgrenze bei den Unternehmen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, dass auch Personen mit einem Erwerbs- oder Lohnausfall von mindestens 20 Prozent in ihrer Erwerbstätigkeit als massgeblich eingeschränkt gelten. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte am geltenden Recht festhalten. [PAGE 254]

Eine Minderheit Mettler möchte diese Bestimmung bis zum 31. Dezember 2021 verlängern. Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid wurde mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen getroffen - ist der Ansicht, dass die aktuelle Befristung bis Ende Juni 2021 im Moment reicht und die Bestimmung nicht jetzt schon vorsorglich verlängert werden muss.

Am Schluss noch kurz zu einem Artikel, den der Bundesrat vorlegt; es geht um Artikel 17c, "Massnahmen zugunsten von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung". Hier geht es grundsätzlich um die Erfüllung der Motion 20.3917, welche wir am 15. September 2020 mit 117 zu 67 Stimmen angenommen haben und die der Ständerat am 9. Dezember 2020 mit 26 zu 14 Stimmen angenommen hat. Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid wurde mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung getroffen - unterstützt diese neue Bestimmung. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen.

Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.