Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2002-11-27
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Der Bedarf an familienergänzenden Kinderbetreuungsstätten ist ausgewiesen. Die Mehrheiten des Nationalrates und des Ständerates haben das anerkannt, bestätigt und für die Anstossfinanzierung einen Verpflichtungskredit von 200 Millionen Franken gesprochen. Sehr viele Projekte sind in den Startlöchern. Es ist nun wichtig, dass die in Aussicht gestellten Mittel auch gesprochen werden - und zwar nicht in reduzierter Form.
Beim vorliegenden Budgetposten bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, weder der Mehrheit noch der Minderheit, sondern meinem Einzelantrag auf eine Erhöhung des Betrages auf 50 Millionen Franken zuzustimmen. Die Finanzhilfe, welche den Betreuungsstätten zugesprochen wird, soll einer Impulsfinanzierung dienen. Das Ziel muss es daher sein, diese Strukturen innert der vorgesehenen drei Jahre auf eine seriöse Finanzgrundlage zu stellen, damit sie langfristig gesichert sind.
Es gibt keinen Grund, weshalb die Finanzhilfe so ausgestaltet werden müsste, dass während den ersten beiden Jahren die volle Beitragshilfe und im dritten Jahr 50 Prozent der Beitragshilfe ausbezahlt würde. Im ersten Jahr, und das ist typisch, fallen in der Regel hohe Investitionskosten an - für Räumlichkeiten, Materialbeschaffung, Anstellung des Personals vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit usw. -, welche in den kommenden Jahren dann wegfallen werden.
Um eine Beitragsberechtigung zu erhalten, muss das Betriebskonzept der Betreuungsstätte ein mehrjähriges Finanzierungskonzept aufweisen. Nach Ablauf der vorgesehenen drei Jahre muss die Betreuungsstätte durch eine eigenständige "Public Private Partnership"-Konzept-Finanzierung die schulergänzende Betreuung langfristig gewährleisten können. Aus diesem Grund ist es kaum sinnvoll, dass die Betreuungsstätten auch im zweiten Jahr, in dem die sehr hohen Investitionskosten wegfallen, den gleichen Betrag wie im ersten Jahr erhalten. Eine Reduktion des Betrages über drei Jahre ist aus ökonomischer Sicht sinnvoll, denn dies ermöglicht die frühzeitige Sicherstellung der mittelfristigen Finanzierung.
Schliesslich gehe ich davon aus, dass ein allenfalls unbenötigter Teil der 50 Millionen Franken Ende Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass der Gesamtkredit von 200 Millionen Franken nicht geschmälert wird.
Aus diesen Gründen halte ich namens der CVP-Fraktion und angesichts des dringenden und nachgewiesenen Bedarfs an extrafamiliären Betreuungsstätten an den 50 Millionen Franken fest, und ich bitte Sie, den entsprechenden Einzelantrag zu unterstützen.