Müller Leo · Nationalrat · 2021-03-08
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Bei diesem Block bitte ich Sie, bei der ersten Abstimmung, also bei Artikel 4 Absatz 3, der Minderheit Birrer-Heimo zu folgen und sonst überall den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen. Ich werde zu einzelnen Punkten etwas sagen, aber nicht zu allen.
Bei Artikel 4 Absatz 3 bitte ich Sie, wie gesagt, die Minderheit Birrer-Heimo zu unterstützen. Die Mehrheit will über dieses Gesetz die Möglichkeit schaffen, dass an zwölf Sonntagen pro Jahr Verkäufe stattfinden könnten. Dem stimmen wir nicht zu. Es ist nicht ein Kernziel des Covid-19-Gesetzes, hier zu legiferieren. Das ist das eine. Das andere: Wenn Sie die Abstimmungen des letzten Wochenendes im Kanton Bern und im Kanton Zug analysieren, stellen Sie fest, dass Verlängerungen von Ladenöffnungszeiten oder vermehrte Sonntagsverkäufe ganz klar Schiffbruch erlitten haben. Die Stimmenmehrheiten betrugen rund zwei Drittel bis fast drei Viertel. Das zeigt, dass die Bevölkerung das nicht wünscht. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier die Minderheit Birrer-Heimo zu unterstützen.
Bei Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe cbis geht es um die Verlängerung der Rahmenfrist für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen. Die Minderheit Bendahan will die Rahmenfrist auf vier Jahre verlängern. Das ist aus Sicht der Mehrheit und der Mitte-Fraktion eine zu lange Frist. Andere Branchen würden benachteiligt, wenn hier eine so lange Frist geschaffen würde. Andere Arbeitslose können nicht so lange Gelder beziehen. Deshalb ist hier die Mehrheit zu unterstützen.
Ebenso ist bei Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h die Mehrheit zu unterstützen. Hier geht es darum, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, die Kurzarbeit allenfalls noch zu verlängern. Die Höchstdauer wurde von 18 auf 24 Monate verlängert. Diese Bestimmung läuft Ende August 2021 aus. Es könnte sein, dass für einzelne Branchen oder für alle - das müsste dann der Bundesrat entscheiden - allenfalls noch ein Bedarf besteht. In diesem Sinne soll der Bundesrat diese Kompetenz erhalten und legiferieren bzw. das Entsprechende anordnen können, wenn er das richtig findet. Deshalb ist hier die Mehrheit zu unterstützen.
Ebenso ist bei Artikel 17 Absatz 2bis die Mehrheit zu unterstützen. Die Minderheit Bendahan will, dass keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen, wenn Kurzarbeitsentschädigungen über die Bestimmungen des AVIG hinausgehen. Hier würde wieder eine Sonderregelung geschaffen, und man könnte sagen, überall, wo Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt würde, dürften keine Dividenden ausgeschüttet werden. Das geht viel zu weit, wenn das über das AVIG hinausgeht.
Ein zweiter Punkt: Wenn Sie hier verbieten, Dividenden auszuschütten, erschwert das immer die Eigenkapitalbeschaffung von Unternehmen - und das könnte in Zukunft allenfalls wichtig werden.
Ich bitte Sie deshalb, hier keine Ausnahmebestimmung zu schaffen und der Mehrheit zuzustimmen.
Noch eine letzte Bemerkung, zu Artikel 17a Buchstabe a: Hier will die Minderheit die Löhne anders definieren. Wir haben ja bei der letzten Revision festgelegt - vielleicht erinnern Sie sich -, dass die Personen mit tiefen Löhnen von der Arbeitslosenentschädigung 100 Prozent und nicht nur 80 Prozent erhalten. Das ist jetzt geltendes Recht, und das soll auch verlängert werden. Die Minderheit will diese Lohngrenzen anheben. Wir würden hier inhaltlich wieder neue Lohngrenzen schaffen. Das wäre erstens administrativ aufwendig, und zweitens dürfen wir sagen, dass wir das letzte Mal eine gute Lösung gefunden haben und deshalb an dieser Lösung festhalten sollten.
Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.