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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-03-08

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt in diesem Block 1 zu des Pudels Kern, zur Frage, ob Sie bereit sind, am 22.[NB]März die Restaurants und Fitnesscenter zu öffnen. Ich begründe folgende Minderheitsanträge:

Auf Seite 3 der Fahne finden Sie die Minderheit Martullo betreffend Artikel 1 Absatz 4bis. In Zukunft soll für bundesrätliche Beschlüsse mit bedeutenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen die mehrheitliche Zustimmung der zuständigen Kommissionen erforderlich sein.

Wir haben folgende Problematik: Als wir hier in diesem Saal vor etwa acht Jahren das Epidemiengesetz verabschiedeten, war sich überhaupt niemand bewusst, was für eine Fülle an Macht der Bundesrat in einer solchen Pandemie denn wirklich hätte. Deshalb verlangen wir, dass die zuständigen parlamentarischen Kommissionen in Zukunft die bundesrätlichen Beschlüsse entsprechend genehmigen müssen und [PAGE 272] dass also das Parlament nicht mehr ausgehebelt werden darf, wie es leider in den letzten Monaten in vielen Fällen der Fall war.

Auf Seite 8 finden Sie meine Minderheit zu Artikel 3a. Ein entsprechender Antrag wurde im Ständerat angenommen. Die Minderheit will, dass Personen, die geimpft sind, keine Quarantänemassnahmen auferlegt werden können. Wir bitten Sie auch hier, dem Ständerat zuzustimmen und für die geimpften Personen diese Erleichterungen vorzusehen.

Auf Seite 11 der Fahne finden Sie meine Minderheit zu Artikel 3c bezüglich der Wahrung der Rechtsgleichheit. Es geht darum, dass niemand aufgrund seines Impfstatus diskriminiert werden darf.

Eine letzte Minderheit finden Sie auf Seite 14, sie betrifft Artikel 4a bzw. das Homeoffice. Wir möchten Ihnen beantragen, dass ab dem 22. März nur noch eine Homeoffice-Empfehlung und nicht mehr eine Homeoffice-Pflicht gilt, dass also die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder zurück an ihren Arbeitsplatz dürfen, selbstverständlich unter Einhaltung von Schutzmassnahmen und Abständen sowie unter Berücksichtigung der Maskenpflicht und der Desinfektionsmassnahmen. Die Leute sollen wieder zurückkehren dürfen, vor allem jetzt, da Alain Berset angekündigt hat, dass diese Selbsttests möglichst bald durch das BAG bewilligt werden. Das heisst, der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmenden entsprechend testen und kann sicherstellen, dass nur Corona-negative Personen am Arbeitsplatz sind.

Weiter bitte ich Sie, den Einzelantrag Aeschi Thomas zu Artikel 1 Absatz 2ter anzunehmen. Die Positivitätsrate und der R-Wert sollen aus dem Antrag, der in der WAK-N eine Mehrheit fand, gestrichen werden. Sie wissen selbst, dass der R-Wert, die Reproduktionsrate, immer wieder falsch berechnet wurde. Frau Lévy, die Direktorin des BAG, hatte zum Teil[NB]Abweichungen von 10 bis 20 Prozent von der wirklichen Zahl des R-Wertes. Wenn der Bundesrat also weiterhin einen R-Wert verwendet, der so massiv falsch ist, dann kann er auf diese Zahl in Zukunft nicht mehr vertrauen. Wir beantragen also, diesen R-Wert aus dem Gesetz zu streichen.

Das Gleiche gilt für die Positivitätsrate. Hier ist das Erstaunen noch grösser, dass der Bundesrat nur die positiven Resultate zählt, nicht aber die negativen Resultate. Eine solche Prozentzahl, bei der der Divisor falsch ist, dürfen Sie - das wissen Sie alle - nicht verwenden.

Wir bitten Sie entsprechend, die Positivitätsrate in Zukunft richtig berechnen zu lassen, Herr Bundesrat Berset!

Dann bitte ich Sie, auch dem Einzelantrag Rüegger zuzustimmen. Frau Rüegger will, dass eben für die Betriebe, die jetzt über den Mittag ihre "Büezer" verpflegen dürfen, die gleichen Bedingungen bezüglich Schutzmassnahmen und Öffnungszeiten gelten wie bei Betriebskantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen. Es kann nicht sein, dass diese Betriebe jetzt gegenüber Betriebskantinen oder anderen öffentlichen Institutionen diskriminiert werden.

Schliesslich noch zu meinem Einzelantrag zum Aussenbereich von Restaurants: Wir bitten Sie, dem Antrag zuzustimmen, dass mit Artikel 8abis ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Skiterrassen, aber auch die Aussenbereiche von Restaurants in Städten entsprechend geöffnet werden können. Herr Salathé, Herr Althaus und zahlreiche andere Epidemiologen haben klar gesagt, dass von diesen Aussenbereichen eben gerade keine Gefahr ausgeht und dass die Aussenbereiche von Restaurants ab sofort geöffnet werden dürfen. Die Bergkantone und die Skirestaurants danken es Ihnen.

Wir danken Ihnen für die Zustimmung zu diesem Einzelantrag zu Artikel 8abis.