Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-03-09
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-03-09
Wortprotokoll
Heute nehmen wir den zwölften Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates zur Kenntnis. Gestützt auf das Postulat Reiniger vom 6. Oktober 1976 veröffentlicht der Bundesrat zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht über die von der Schweiz nicht ratifizierten Konventionen des Europarates. Nationalrat Reiniger verlangte zudem, dass dieser Bericht zu Beginn jeder Legislaturperiode zu aktualisieren sei.
Der Bundesrat nahm dieses Postulat an und unterbreitete dem Parlament in den vergangenen 44 Jahren elf Berichte, zuletzt den elften Bericht vom 24. August 2016.
Der vorliegende zwölfte Bericht wurde im Rahmen der Legislaturperiode 2019-2023 erarbeitet und bietet einen umfassenden Überblick über die Schweiz und die Konventionen des Europarates. Dabei geht es zum Beispiel um die Botschaft zur Genehmigung und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll, oder es geht um die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen und zu seiner Umsetzung. Ein weiteres Beispiel ist die Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Genehmigung des Protokolls vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. [PAGE 303]
Es handelt sich gleichzeitig, 43 Jahre nach der Annahme des Postulates, um den letzten Bericht in dieser Form; in Zukunft will der Bundesrat punktuell über relevante Entwicklungen bezüglich der Konventionen des Europarates berichten. Die letzte Ausgabe des Berichtes, heisst es, enthalte nur wenig substanzielle Neuerungen, weil der Vorstoss seit 43 Jahren umgesetzt sei, es kaum nennenswerte Neuregelungen gebe und der Bericht nur wenig Reaktionen seitens des Parlamentes auslöse. Deshalb will der Bundesrat nur noch punktuell über relevante Entwicklungen bezüglich einzelner Konventionen des Europarates berichten.
Die Kommission hat diesen ihr vorgelegten Bericht zur Kenntnis genommen und bittet Sie, ihr zu folgen und den Bericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.
An ihrer Sitzung vom 19. Januar dieses Jahres forderte Ihre Aussenpolitische Kommission den Bundesrat auf darzulegen, wie er die Bundesversammlung zukünftig periodisch über die Tätigkeiten des Europarates und seiner Institutionen informieren wolle. Dass in Zukunft nicht mehr regelmässig, sondern nur noch punktuell informiert werden soll, erschien in der Kommission als nicht befriedigend. Dadurch wäre der parlamentarische Informationsstand zu den Tätigkeiten des Europarates ungenügend. Die Tätigkeiten des Europarates sind umfassend. Wichtig für unser politisches Handeln in der Schweiz sind auch die Tätigkeiten des Ministerkomitees, des Kongresses der Gemeinden und Regionen, die Tätigkeiten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der Beauftragten für Menschenrechte, der Konferenz der NGO im Rahmen des Europarates und auch die verschiedenen Entwicklungen in bedeutenden Arbeitsgruppen wie der Greco.
Wegen dieser Unzufriedenheit hatten wir verschiedene Varianten vorgelegt bekommen. Die Kommission hat sich im Februar einstimmig für die Variante entschieden, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten der Kommission zweimal im Jahr, im Juni und im Dezember, eine Informationsnotiz von zwei bis drei Seiten unterbreitet. Diese Notiz würde der Liste über aussenpolitische Aktualitäten angehängt und den Kommissionen als Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten der Schweiz in den verschiedenen Gremien und Ausschüssen des Europarates während der letzten sechs Monate dienen.
Die vorgeschlagenen Termine fallen mit dem halbjährlichen Wechsel des Vorsitzes des Ministerkomitees des Europarates im Mai und im November zusammen. In der Juni-Notiz könnten wir so über das Ministertreffen des Europarates, das jeweils im Mai stattfindet, Informationen bekommen.
Wir bedanken uns für diese regelmässige Berichterstattung und bitten Sie nochmals, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.