Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-09
Wortprotokoll
Es wurde jetzt gesagt: Die Revision des Jagd- und Wildtierschutzgesetzes wurde im letzten September von der Mehrheit der Stimmbevölkerung abgelehnt. Das ist so. Einige von Ihnen - ich auch - haben sich für das revidierte Gesetz engagiert, andere haben sich dagegen gewehrt; aber der Entscheid ist jetzt gefällt.
Ich denke, was wir zur Kenntnis nehmen müssen, ist, dass mit der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes auch die vorausschauende Regulierung des Wolfsbestandes und auch die Delegation der Entscheidkompetenz an die Kantone abgelehnt worden sind. Gleichzeitig ist uns allen oder den allermeisten klar, dass mit der Ablehnung dieses Gesetzes das Problem nicht gelöst ist. Es gibt auch Personen, Herr Jositsch hat sich jetzt gerade dazu geäussert, die zwar das Gesetz in dieser Form abgelehnt haben, die aber gleichzeitig auch sagen: Nichts tun ist keine Option.
Was die UREK-S in der Motion schreibt, ist vielleicht der minimale Konsens, der besteht. Immerhin wurde diese Motion in Ihrer Kommission ohne Gegenstimme angenommen. Das ist für den Bundesrat wichtig. Wenn Sie so kurz nach einer verlorenen Volksabstimmung schon wieder etwas in die Richtung der Verlierer regulieren wollen, dann braucht es auch demokratiepolitisch eine möglichst starke Unterstützung. Eben: Die Motion wurde in der Kommission ohne Gegenstimme angenommen. Auch in der nationalrätlichen Kommission wurde eine gleichlautende Motion einstimmig angenommen. Die Abstimmung im Plenum hat noch nicht stattgefunden, sie findet morgen statt. Aber ich denke, für den Bundesrat ist es demokratiepolitisch ganz wichtig, dass jetzt ein starker Wunsch aus einem möglichst geeinten Parlament kommt, in dieser Situation trotzdem etwas zu tun.
Der Bundesrat wertet die Unterstützung dieser Motion als Ausdruck des Willens des Parlamentes, trotz der verlorenen Abstimmung den Bundesrat zu beauftragen - so lese ich es in der Motion -, "den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen". Der Bundesrat ist bereit, das zu tun. "Innerhalb des geltenden Gesetzes": Das heisst, wir können nur den Spielraum ausnutzen, der im Gesetz vorhanden ist. Das heisst, wir können nicht Elemente aus der Jagdgesetzrevision wieder aufnehmen. Der Bundesrat ist bereit, das zu tun.
Ich möchte noch etwas weiter gehen: Ich werde mich persönlich dafür engagieren, dass es rasch geht. Der nächste Sommer kommt bestimmt, die Sömmerung kommt bestimmt. Die Situationen verschärfen sich wieder und spitzen sich zu. Es wäre wünschenswert - das sage ich -, dass wir etwas finden, was jetzt auch rasch wirken kann.
Aber Sie haben es gesagt, Herr Rieder: In diesem begrenzten Ausmass löst die Motion die Probleme nicht. Sie werden wieder darüber sprechen; das ist so. Wir hatten, glaube ich, schon sechzig Vorstösse in den letzten zehn Jahren. Sie werden weitere haben. Es wäre eigentlich wünschenswert und begrüssenswert, wenn die Gegner und die Befürworter der letzten Revision des Jagdgesetzes sich zusammensetzen und schauen könnten, wo man das Fuder vielleicht überladen hat, wie Ständerat Jositsch sagte, und wo man sich im Sinn einer Lösungsfindung finden könnte. Da müssten sich aber doch einige aufeinander zubewegen. Es wäre sehr begrüssenswert, wenn diese Möglichkeit doch noch vorhanden wäre und Sie sie auch nutzen würden.
Jetzt noch einmal zu dieser Kommissionsmotion: Noch einmal, sie bewegt sich innerhalb des geltenden Jagdgesetzes. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, sie anzunehmen. Wir werden schauen, was wir im Bereich der erleichterten Wolfsregulation tun können - das wäre im Rahmen der Verordnung -, und wir werden schauen, was wir im Bereich des Herdenschutzes und der Schadensvergütung tun können. Ich denke, das sind diese beiden Bereiche. Aber auch hier werden wir unsere Überlegungen immer mit Respekt gegenüber der Bevölkerung machen müssen, die einen Entscheid gefällt hat, und zwar vor sehr kurzer Zeit.
Ich habe mich bereits mit den Kantonen kurz darüber unterhalten. Wenn wir wollen, dass für den kommenden Sommer schon etwas geregelt werden kann, dann werden wir die Vernehmlassungsfristen verkürzen müssen. Falls auch Ihre Kommission sich äussern möchte, wird sie sich ebenfalls sehr beschränken müssen. Das ist eine sehr sportliche und ehrgeizige Aufgabe. Ich bin bereit, sie anzupacken, und danke Ihnen dann auch für die Unterstützung.
Angesichts all der differenzierten Formen und unterschiedlichsten Vorstellungen, die ich jetzt schon im Zusammenhang mit dieser Motion gehört habe, muss ich sagen: Wenn Sie wollen, dass es rasch geht, dann müssen wir sehr einfach bleiben und werden sicher nicht alle Probleme lösen können.
Was ebenfalls noch zu bedenken ist: Der Bundesrat empfiehlt auch das Postulat Bulliard 20.4548, "Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft", zu den Direktzahlungen zur Annahme. Es geht um die Frage des zusätzlichen, des erhöhten Aufwandes der Bäuerinnen und Bauern, der uns natürlich sehr bewusst ist. Der Bundesrat hat das Postulat zur Annahme empfohlen. Abzuklären ist, ob allenfalls im Rahmen der Direktzahlungsverordnung ebenfalls sehr rasch etwas möglich ist. Ich werde das sicher meinem Kollegen, Herrn Bundespräsident Parmelin, so vorschlagen.
Mein Angebot im Moment ist, dass wir im Rahmen des geltenden Gesetzes die Verordnung so auslegen, dass wir etwas beitragen können, gleichzeitig aber auch den Volksentscheid respektieren. Die Kunst wird sein, hier eine Lösung zu finden.