Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-03-09
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-09
Wortprotokoll
Ich werde dem Einzelantrag Gmür-Schönenberger zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist tatsächlich so, dass wir dies alles innert kürzester Zeit entscheiden mussten. In der letzten Kommissionssitzung haben wir innerhalb einer Stunde vier Differenzen bereinigen müssen, das heisst, wir hatten pro Differenz rund eine Viertelstunde. Dabei haben Bundesrat und Verwaltung etwa einen Drittel oder die Hälfte dieser Zeit in Anspruch genommen - zu Recht, denn es sind komplexe Sachen -, also haben wir zwischen fünf und zehn Minuten pro Differenz aufwenden können.
Ich habe einiges gelernt in der ganzen Kartellgesetz-Geschichte. Wir haben hochkarätige Professoren aufgeboten, die sich ein Leben lang nur mit Wettbewerbsfragen herumgeschlagen haben und uns sagten, dieses und jenes sei schlicht unmöglich. Dann kam der nächste Professor und behauptete das Gegenteil. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe da hin und wieder den Überblick verloren, aber ich bin dankbar, dass Ruedi Noser jederzeit und über alles immer den Überblick behalten hat und immer ganz genau weiss, was zutreffend und was richtig ist.
Ich erinnere Sie an die seinerzeitige Motion Bischof, die Booking-Geschichte. Auch da hiess es, das sei nicht möglich, das könne man nicht umsetzen, da gebe es keine Möglichkeiten, die Leute ins Recht zu fassen. Wir haben es versucht, es ist jetzt in der Vernehmlassung, und ich bin zuversichtlich, dass dabei etwas Wirkungsvolles herauskommt. Wenn wir jetzt den Antrag Gmür-Schönenberger aufnehmen, dann haben wir mal etwas festgeschrieben. Ich gebe zu: Normalerweise machen wir Gesetzgebung für die Ewigkeit, dies aber wäre keine Gesetzgebung für die Ewigkeit. In der Zwischenzeit könnte man dann das sogenannte E-Commerce-Gesetz, das alle an sich als notwendig und sinnvoll erachten, auf den Weg schicken. Das wäre eine ziemlich komplizierte Herausforderung: Bis das spruchreif wäre, würden halt ein paar Jahre vergehen, und in der Zwischenzeit hätten wir quasi als Platzhalter Artikel 3a im UWG.
Ich finde das eine pragmatische Lösung. Meinetwegen ist es nicht perfekt und nicht in allen Teilen befriedigend, aber es ist eine pragmatische, zeitgerechte Lösung für eine befristete Zeit. Im Moment sind wir daran, gewisse Gesetze im Dreimonatsrhythmus zu revidieren, also kann man auch hier für zwei, drei Jahre einen Platzhalter-Artikel platzieren und dann an eine seriöse Gesetzgebung gehen.
Wenn wir der Variante der Mehrheit der Kommission folgen, die sich, ein bisschen überrumpelt, aus dem Antrag anlässlich der Differenzbereinigungssitzung ergeben hat, dann haben wir schlicht und einfach nichts. Es gibt deutliche Signale von den Initiantinnen und Initianten, dass dann die Initiative zur Abstimmung kommt. Ich habe den Eindruck, dass dies nicht unbedingt zu einer besseren Lösung führen würde.
Auch hier teilt Ruedi Noser meine Beurteilung nicht. Diese Frage müssen dann schlussendlich Sie entscheiden. Ich habe den Eindruck, dass mit der Zustimmung zum Antrag Gmür-Schönenberger der Schaden in Grenzen gehalten werden kann und wir dann alle Zeit der Welt haben, ein seriöses, vernehmlasstes und auch fundiertes E-Commerce-Gesetz auf den Weg zu bringen.
Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Gmür-Schönenberger zuzustimmen.