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Engler Stefan · Ständerat · 2021-03-09

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-09

Wortprotokoll

Die vorberatende KVF hat es sich nicht leichtgemacht mit der Beratung dieser aus dem Nationalrat stammenden Motion, zumal sich die Kommission auch bewusst war, dass die Reisebusbranche von den pandemiebedingten Einschränkungen besonders stark betroffen ist und hohe Umsatzrückgänge zu verzeichnen hat. Die Kommission anerkennt also durchaus, dass die Reisebusbranche besonders hart getroffen wurde, dass die Lage, in welcher sich die Branche befindet, dramatisch ist und dass rasche, unbürokratische und nachhaltige Hilfe auch für die Reisebusbranche angemessen und gerechtfertigt ist.

Bei der Abstimmung in der Kommission - der Entscheid fiel mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen - hat sich herausgestellt, dass man die Motion nicht unterstützen möchte. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:

Zum einen stammt die Motion vom 25. August 2020. Sie wurde von der Schwesterkommission also mitten im Sommer des letzten Jahres eingereicht, um der schwer gebeutelten Branche helfen zu können, nachdem ja auch der öffentliche Verkehr von staatlichen Zuschüssen profitieren konnte. In der Zwischenzeit ist einiges geschehen. Das Parlament hat mit den Härtefallmassnahmen und der Covid-Gesetzgebung und entsprechend mit den Umsetzungsbestimmungen in den Verordnungen die Voraussetzungen geschaffen und das Fundament dafür gelegt, den Branchen, die in Not geraten sind, wirksam zu helfen. Das ist der erste Grund. Die Kommission möchte davon absehen, branchenspezifische Lösungen zu fördern, zumal mit den Härtefallmassnahmen ein Gefäss geschaffen wurde, um Unternehmungen branchenübergreifend unter die Arme greifen zu können.

In der Zwischenzeit sind mit der jetzt diskutierten Anpassung des Covid-19-Gesetzes die Voraussetzungen für neue Unterstützungen und neue Hilfen entsprechend der Grösse der Unternehmen in Vorbereitung. Sie sind insbesondere für Unternehmen gedacht, die über hohe Fixkosten verfügen und die zwar nicht wegen Corona geschlossen werden mussten, aber hohe Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben. Deshalb möchte die Kommission auch der Carbranche mit diesen Instrumenten helfen und nicht mit spezialgesetzlichen Unterstützungen.

Der zweite Grund, weshalb der Vergleich zwischen öffentlichem Verkehr und der privaten Carbranche nicht zulässig ist, liegt darin, dass die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs konzessioniert sind und damit auch Fahrplanverpflichtungen einzuhalten haben. Sie können nicht wählen, ob sie fahren oder nicht. Insofern ist der Handlungsspielraum bei den privaten Transportunternehmen, sprich in der Carbranche, grösser als bei den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Kommission grosses Verständnis für das Anliegen hat. Wir sind uns sehr bewusst, dass in der Motion die Stimme einer Branche spricht, die in besonderem Mass betroffen ist, und dass ihr geholfen werden muss - allerdings nicht über eine Spezialgesetzgebung, sondern über die ständig weiterentwickelten Gefässe der Härtefallregelung.

Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen - wenn es denn zu einer Abstimmung kommt.