Studer Lilian · Nationalrat · 2021-03-09
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-09
Wortprotokoll
Die Unabhängigkeit der Justiz ist für unseren Rechtsstaat zentral. Die Initianten sind auch dieser Meinung, bezweifeln aber, dass mit dem heutigen Verfahren Unabhängigkeit gegeben ist. Sie wollen mit der Initiative die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes stärken.
Zwei Fragen müssen wir uns stellen:
1.[NB]Ist die Kritik am heutigen Verfahren gerechtfertigt?
2.[NB]Ist der von den Initianten vorgeschlagene Weg - die Einführung eines Losverfahrens auf Bundesebene - die anzustrebende Lösung?
Bei dieser zweiten Frage bin ich wie die Mitglieder der EVP klar der Meinung, dass das Losverfahren, wie das auch schon im Fraktionsvotum gesagt wurde, keine anzustrebende Lösung ist. Denn mit einer Losziehung, um noch eine Begründung meinerseits zu erwähnen, wird nicht zwangsläufig die am besten geeignete Person Richterin oder Richter, sondern diejenige Person, die Glück hat. Aus eigener Erfahrung als ehemalige Präsidentin der Justizkommission bzw. Präsidentin der Subkommission Richterwahlen im Kanton Aargau weiss ich, dass es oft einige geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gibt. Doch es sind die sehr gut geeigneten, die wir - auf alle Fälle gilt das für mich - wählen wollen. Diese Nuance macht ein Losverfahren nicht.
Nun zur Beantwortung der ersten Frage: Ist grundsätzliche Kritik am heutigen Verfahren gerechtfertigt? Ich bin bzw. die EVP-Mitglieder sind der Meinung, es brauche gezielte, punktuelle Anpassungen. Der Grund dafür ist nicht, dass wir die Unabhängigkeit des heutigen Bundesgerichtes infrage stellen. Dem negativen Bild der Initianten können wir somit nicht zustimmen. Doch der Anschein einer Abhängigkeit ist zu vermeiden, da gehen wir mit den Initianten einig, auch um das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken. Die letzte Wahl hat sicherlich nicht geholfen, diesen Anschein aus der Welt zu schaffen, auch wenn sich das Parlament auch da nicht beirren liess. Die eher turbulente Zeit, die das Bundesgericht, wie öffentlich wurde, intern erlebt hat, hilft dem Ansehen ebenfalls nicht.
In der Kommission lag ein Gegenvorschlag auf dem Tisch. Dort ging es um punktuelle Anpassungen, denen ich eine Chance gegeben hätte, um Anpassungen, die auch durch den Initiativtext angeregt wurden, aber schon vorher zur Diskussion standen, sowohl im Parlament als auch in der juristischen Lehre und Praxis. Eine Rückweisung im Hinblick auf die Ausarbeitung eines solchen Gegenvorschlags steht heute noch einmal zur Debatte. Sowohl ich als auch die EVP-Mitglieder möchten diesen Gegenvorschlag unterstützen, gerade aus den vorgängig genannten Gründen.
Bei den weiteren Minderheitsanträgen stellt sich einfach die Frage, ob diese punktuellen Anpassungen nicht besser bei einem erneuten Anlauf, also nicht hier und jetzt, sondern seriöser und dann aber auf Gesetzesstufe, angegangen werden müssten. Dies wurde auch im Fraktionsvotum so erwähnt. Unabhängig davon sind folgende Anpassungen aus meiner wie auch aus Sicht der EVP-Mitglieder zwingend anzugehen:
1.[NB]Die Mandatsabgabe ist vom Amt am Bundesgericht zu entflechten. Ob es stimmt oder nicht, die Mandatsabgabe kann gerade auf dieser höchsten Ebene in unserem Rechtssystem den Anschein einer Abhängigkeit bzw. einer Vetterliwirtschaft vermitteln.
2.[NB]Mit der Erfüllung des ersten Punktes wäre auch seitens der Parteien eher eine Offenheit da, weiteren Kandidaturen - auch jemandem ohne Parteizugehörigkeit oder mit der Zugehörigkeit zu einer kleineren Partei wie der meinen - eine Chance zu geben, wenn sie bestens geeignet sind. Schlussendlich muss das Ziel sein, persönlich und fachlich sehr gut geeignete Personen in das Amt des Bundesrichters oder der Bundesrichterin zu wählen. Auch diese Möglichkeit soll gegeben sein.
3.[NB]Für die Nichtwiederwahl eines amtierenden Bundesrichters oder einer amtierenden Bundesrichterin müssen ganz klare Kriterien benannt werden, die unabhängig von ihren Urteilen sind. Hierzu bräuchte es eine vorgängige Überprüfung der Sachlage und auch ein Anhörungsrecht. Zudem schlagen wir vor, dass alle anderen amtierenden Bundesrichter und Bundesrichterinnen in stiller Wahl gewählt werden.
4.[NB]Wir erwarten, dass die Gerichtskommission gemäss objektiven Kriterien vorgeht und ein Vorgehen wählt, mit dem schlussendlich der beste, der geeignetste Kandidat bzw. die beste, die geeignetste Kandidatin vorgeschlagen wird. Hier braucht es klare Richtlinien, an welchen sich die Kommission festhalten kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Initiative abzulehnen sei. Anpassungen, die zu einem höheren Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit führen, sind aber auf Gesetzesstufe notwendig.