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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2021-03-09

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-09

Wortprotokoll

Lassen Sie mich nach diesen Voten die Debatte noch kurz Revue passieren:

Richter können mit Leitentscheiden ebenso pauschal in das Leben der Menschen eingreifen wie Parlamentarier mit Gesetzen. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle Wertehaltungen an einem Gericht vertreten sind. In dieser Frage waren sich die Kommission für Rechtsfragen wie auch die Votanten in dieser Diskussion einig. Die politische Verortung ist heute transparent, und das soll so bleiben.

Nie sind sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten gleich qualifiziert. Jeder verfügt über Schwächen und Stärken sowie unterschiedliche Lebenserfahrungen. All diese Vor- und Nachteile unter den potenziellen Richtern sollen auch eine entsprechende Gewichtung erfahren. Heute sind es Menschen, die die Richterwahl aktiv steuern. Die genauere Prüfung obliegt 17 Parlamentariern, die Wahl selbst obliegt deren[NB]246. Im tradierten eidgenössischen Verfahren sind alle politischen Kräfte in gegenseitiger Kontrolle sowohl in die Evaluation der Bewerber als auch in den Wahlablauf eingebunden. Das möchte man nicht einfach so aus der Hand geben.

Ob das heutige Verfahren den Beizug einer Fachkommission oder gar die alleinige Evaluation durch eine Fachkommission nötig macht, ist für einen Teil der Votanten wie auch für einen Teil der Kommissionsmitglieder durchaus diskussionswürdig. Umstritten ist auch die Frage, ob eine Fachkommission eine Professionalisierung oder eine Objektivierung der Richterwahlen mit sich bringen würde. Auch einer einmaligen Wahl auf eine bestimmte Zeit und dem wohl damit unentbehrlichen Abberufungsverfahren sind einige Votanten durchaus nicht abgeneigt.

Als staatspolitisch höchst fragwürdig ist hingegen das vorgeschlagene Losverfahren befunden worden. Dieser fundamentale Mangel fiel nicht nur in der Kommission, sondern auch bei Ihnen als Parlamentarier hier in dieser Diskussion gänzlich durch. Niemand würde wichtige Kaderpositionen in einem Unternehmen, in der Verwaltung oder gar bei unserer Landesregierung durch Losentscheid besetzen.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat zunächst bei der Verwaltung Vorschläge für direkte und indirekte Gegenvorschläge in Auftrag gegeben, diese dann erörtert, sodann aber schliesslich keinen für weiter prüfenswert befunden.

Eine Minderheit der Kommission bedauert diese abschlägige Haltung, dass weder der Bundesrat noch die Kommission für Rechtsfragen einen Gegenvorschlag und damit Verbesserungsvorschläge auf die Traktandenliste gebracht haben. Diese Minderheit sieht in dieser Volksinitiative eine Gelegenheit und ein Mittel, Schwachstellen des heutigen Systems und der heutigen Handhabung der Wahlen ans Bundesgericht anzupacken.

Sie sieht in der periodischen Wiederwahl Risiken von Druckversuchen gegenüber den Amtsinhabern der Richterposten und in der "Mandatssteuer" zumindest den Anschein eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Partei und Richterschaft. Diese Frage wird unabhängig von dieser Initiative diskutiert. Daher hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung jedwelchen Gegenvorschlag abgelehnt.

Die Ablehnung der Volksinitiative selbst entschied Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Bitte folgen Sie dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen.