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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-03-09

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-09

Wortprotokoll

Die Pflicht zur Festlegung der Gewässerräume ist ja seit 2011 in der Gewässerschutzgesetzgebung. Ich habe aufgrund meiner Erfahrung mit den sehr anspruchsvollen politischen Prozessen, die zu führen sind, ein gewisses Verständnis dafür, dass man hier mit dieser Motion Erleichterungen erreichen möchte. Aber ich möchte Ihnen beantragen, diese Motion abzulehnen, und zwar aus den folgenden Gründen:

Ich war im Kanton Uri als Regierungsrätin verantwortlich für die Raumplanung, und ich hatte den Auftrag, die Gewässerräume für die Nutzungspläne der Gemeinden vorzuschlagen, wobei die Gemeinden diese dann auch zu sichern hatten. Dies waren, und das gebe ich zu, ausserordentlich anspruchsvolle, schwierige Prozesse - zuerst einmal im Regierungsrat: Ich war Raumplanungsdirektorin, beteiligt war aber auch die Umweltdirektorin, und beteiligt war der Landwirtschaftsdirektor, es betraf also drei verschiedene Ämter. Die Diskussionen und Debatten waren wirklich sehr, sehr hart. Nichtsdestotrotz konnten wir uns zu Lösungen durchringen, auch gemeinsam mit dem Landrat. Schliesslich folgten die schwierigen Prozesse in der Umsetzung mit den Gemeinden und mit den einzelnen Landwirten. Anspruchsvoll war nicht der technische Akt der Ausscheidung der Gewässerräume an sich, anspruchsvoll waren die grossen, schwierigen Verhandlungen. Sie gingen einher mit Wut, mit Emotionen, auch mit grossen Verletzungen und grossem Widerstand.

Ich habe solche Gemeindeversammlungen selber erlebt. Meine Mitarbeitenden, die immer an diese Gemeindeversammlungen gegangen sind, habe ich jeweils vor der Gemeindeversammlung gefragt: "Habt ihr Helm und Rüstung dabei?" Diese Veranstaltungen, auch die Infoveranstaltungen mit den betroffenen Landwirten, wurden in aller Offenheit geführt, und viele Sachverhalte konnten an den Infoveranstaltungen bereits geklärt werden. Wenn wir Sachverhalte mit einzelnen Bauern nicht klären konnten, haben wir direkt mit den Grundeigentümern vor Ort Begehungen gemacht. Gemeinde, Kanton, Korporation - alle waren dabei. Wir haben vor Ort Lösungen gesucht und gefunden. So darf ich heute sagen, dass wir im Kanton Uri in allen Gemeinden die Gewässerräume raumplanungsrechtlich gesichert haben. In der letzten Gemeinde erfolgte dies im September 2020, ich habe mich soeben noch beim Kanton erkundigt.

Der Kanton Uri hat auch sehr anspruchsvolle topografische Verhältnisse. Wir haben lediglich 1 Prozent Siedlungsgebiet. Darauf finden Wohnen, Leben, Wirtschaften und Landwirtschaft statt. Dem Regierungsrat des Kantons Uri, aber natürlich auch mir als Ständerätin des Kantons Uri ist das gute Gedeihen der Landwirtschaft im Kanton Uri ausserordentlich wichtig, weil die Betriebe in den Talgemeinden eben auch die Bewirtschaftung im Alpgebiet sichern.

Was ich Ihnen auch noch gerne aus der Praxis mitgeben möchte: Auch wir im Kanton Uri haben sehr selbstbewusste Landwirte, die ihre Meinungen durchaus klar und dezidiert vorbringen können, aber wir haben es gemeinsam, in vielen Gesprächen und Verhandlungen, geschafft. Wir haben einander - auch heute - die Hand gereicht und sind wieder gemeinsam miteinander am Vorwärtsschreiten. Jetzt die Spielregeln zu ändern, wäre wirklich sehr, sehr schwierig. Es wäre schwierig für die betroffenen Landeigentümer, also die Landwirte, und es würde auch die bestehende Lösung infrage stellen. Wir müssten also im Kanton Uri das Ganze noch einmal öffnen und wiederum in diesen langwierigen Prozess einsteigen. Für mich besteht kein Änderungsbedarf.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.

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