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Schmid Martin · Ständerat · 2021-03-09

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-09

Wortprotokoll

Ich danke meinem Ständeratskollegen Stefan Engler für die exzellente Vorbereitung des Terrains. Kollege Zanetti hat ja schon darauf hingewiesen, dass es früher Sessionen gab, in denen wir immer parallel über Gewässerschutz und Wölfe gesprochen haben. Auch heute ist das so.

Als Nächstes präsentiere ich Ihnen die entsprechende Motion der ständerätlichen UREK. Wir möchten den Bundesrat beauftragen, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen und durch Änderungen auf Verordnungsstufe und Anpassungen der Ausführungsbestimmungen die Voraussetzungen für eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren zu schaffen. Eine gleichlautende Motion wurde von der Schwesterkommission im Nationalrat eingereicht. Diese Motion wurde aber noch nicht behandelt. Weil das Thema dringlich ist, haben wir uns dafür entschieden, die Motion, welche in der Kommission, ich darf das sicher sagen, von Kollege Müller eingebracht wurde, zu verabschieden.

Bei der Begründung möchte ich mich eher kurz halten. Wir wissen ja, dass die Wölfe eine lange Diskussion ausgelöst haben, die darin mündete, dass wir im Parlament eine Änderung des Jagdgesetzes verabschiedet haben, die vom schweizerischen Stimmvolk am 27. September 2020 mit 52 zu 48 Prozent abgelehnt wurde. Der Bestand der Wölfe in der Schweiz hat sich deutlich erhöht. Wir sehen, dass die Konflikte täglich zunehmen. In meinem Heimatdorf Splügen, diese persönliche Bemerkung möchte ich mir erlauben, war gerade vor zwei Wochen zur Tageszeit im Baugebiet ein Wolf zu sehen - nicht in der Nacht, nicht draussen im Gelände. Das ist heute bei uns in den Berggebieten Alltag.

Deshalb haben wir, wie auch die Schwesterkommission, das Thema nochmals aufgenommen. Es wurde auch im Abstimmungskampf vonseiten der Gegner des revidierten Jagdgesetzes immer betont, dass es einen neuen Umgang mit dem Wolf brauche. Im Abstimmungskampf wurden ja, das war zumindest meine subjektive Empfindung, vor allem andere Elemente des Jagdgesetzes kritisiert. Wir möchten als Kommission aber auch darauf hinweisen, dass der Volksentscheid respektiert werden muss. Trotzdem fordern wir vom Bundesrat in Anbetracht der Dynamik und der Entwicklung bei der schweizerischen Wolfspopulation eine zeitnahe, pragmatische Lösung.

Der Bundesrat wird deshalb mit der Motion beauftragt, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen, um ein Nebeneinander von Mensch, Nutztieren und Grossraubtieren zu ermöglichen. Insbesondere soll damit auch die Entnahme von schadenstiftenden oder verhaltensauffälligen Tieren rascher erfolgen können, als das mit der bisherigen Praxis des BAFU der Fall ist.

So sind - das ist einmal ein Denkanstoss der Kommission - die Schwellenwerte für die Regulierung von Wölfen herabzusetzen und neue Schwellenwerte für Risse an Equiden und Grossvieh zu bestimmen. Das könnte schon bei einem Tier beginnen. Es geht auch um regionale Abstufungen, es geht um die Frage der Verhältnismässigkeit, es geht auch um Wölfe, die sich im Baugebiet aufhalten. Das sind Kulturfolger, und da braucht es andere Massnahmen als für diejenigen, die in der freien Wildbahn leben.

Zudem soll der Bundesrat Massnahmen für die Verstärkung und Ausweitung des Herdenschutzes treffen, namentlich auf Alp-, Heim- und Vorweiden sowie eben für die genannten Tiere. Die Ausführungsbestimmungen sollen so angepasst werden, dass eine Gewöhnung an oder eine Gefährdung von Menschen durch den Wolf oder durch Wolfsrudel zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.

Der Bundesrat beantragte am 24. Februar 2021 die Annahme der Motion. Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission beliebt machen, dieser Motion zuzustimmen.