preparatory:AB 27842
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Es trifft zwar zu, dass Pro Helvetia gegenüber dem Vorjahr eine gewisse Erhöhung der Unterstützung erhalten soll, wie es der Bundesrat vorsieht. Diese Erhöhung ist nicht auf eine plötzliche Grosszügigkeit des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zurückzuführen, sondern sie entspricht dem ursprünglichen Zahlungsrahmen, den das Parlament mit 139 Millionen Franken festgelegt hat. Pro Helvetia hat für die Jahre 2000 und 2001 als Folge der Sparmassnahmen des "runden Tisches" den Verzicht auf Beitragserhöhungen akzeptiert, mit dem klaren Hinweis, dass in der zweiten Hälfte der Zahlungsperiode gewisse Erhöhungen erfolgen sollen. Es widerspräche Treu und Glauben, wenn nunmehr im Nachhinein auch in der zweiten Hälfte der Zahlungsperiode diese Erhöhungen nicht gewährt würden. Die Kommission hat deshalb mit 13 zu 12 Stimmen dem bundesrätlichen Entwurf zugestimmt und die beantragte Reduktion auf die Höhe des Vorjahreskredites abgelehnt.
Der Bund bezahlt für die Abgeltung der kulturellen Tätigkeit der Stadt Bern einen Betrag von bisher 970 000 Franken. In der Finanzkommission hat sich eine längere Diskussion darüber entwickelt, ob in diesem Bereich überhaupt Zahlungen des Bundes erfolgen sollen. Es stellt sich die Frage, ob es sich tatsächlich so verhält, wie nunmehr die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Bern bzw. der Stadt Bern dargelegt haben, dass nämlich die Ehre, Bundeshauptstadt zu sein, vor allem mit Lasten verbunden ist, oder ob durch die Ehre, die der Stadt damit zufällt, nicht auch sehr viel an die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Bern beigetragen wird. Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, der Stadt Bern auch weiterhin einen Beitrag zu bezahlen, jedoch diesen Beitrag nicht gerade in diesem Jahr zu erhöhen, in dem in verschiedenen anderen Bereichen Sparmassnahmen ergriffen werden müssen. Es wurde seitens des Bundesrates dargelegt, dass dazu auch keine Verpflichtung besteht und auch keine Versprechungen eingegangen wurden; es handelt sich vielmehr um eine Geste des guten Willens.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 6 Stimmen, in diesem Jahr auf diese Geste zu verzichten und vielleicht in einem späteren Jahr eine gewisse Erhöhung dieses Betrags in Aussicht zu nehmen.
Zur Filmförderung: Wie bereits verschiedene Fraktionssprecherinnen und -sprecher dargelegt haben, entspricht die Erhöhung des Betrags für die Filmförderung den Diskussionen, die auch in diesem Parlament im Zusammenhang mit dem neuen Filmgesetz geführt wurden. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit ist es wenig sinnvoll, ein neues Gesetz zu beschliessen, das eine erfolgsorientierte Subventionierung des schweizerischen Filmschaffens vorsieht und das auch in Aussicht stellt, dass diese Beträge kontinuierlich erhöht werden sollen, aber bereits kurz nach diesem Beschluss diese Beträge wieder zu kürzen bzw. die in Aussicht gestellten Erhöhungen nicht vorzunehmen - obwohl das schweizerische Filmschaffen gute Erfolge ausweisen kann.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen deshalb auch hier, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und die bescheidene Erhöhung der Subventionierung des schweizerischen Filmschaffens vorzunehmen.
Zum Heimatschutz: Der Bund ist in den letzten Jahren gegenüber Gemeinden und Kantonen verschiedene Verpflichtungen zur Unterstützung der Erhaltung von wichtigen Gebäuden in unserem Land eingegangen. Diese Verpflichtungen bestehen. Es geht heute darum, ob der Bund die eingegangenen Verpflichtungen auch innert nützlicher Frist erfüllen oder ob die Erfüllung dieser Verpflichtungen immer weiter hinausgeschoben werden soll. Nach Meinung des Bundesrates und auch der Kommissionsmehrheit dient es nicht der Glaubwürdigkeit des Bundes, hier eingegangene Verpflichtungen nicht zu erfüllen und jedes Jahr wieder darauf hinzuweisen, dass es die Bundeskasse nicht erlaube, diese Gelder an die Kantone und Gemeinden auszubezahlen. Im Interesse der Glaubwürdigkeit des Bundes in diesem Bereich ist die bescheidene Erhöhung des Betrags für den Heimatschutz nach Meinung der Kommissionsmehrheit gerechtfertigt.