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Gysi Barbara · Nationalrat · 2021-03-10

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-10

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner Minderheit bei Artikel 43 Absatz 5quinquies. Ich möchte, dass dieser vom Ständerat eingebrachte Absatz wieder gestrichen wird.

Zum Konzept, das wir verfolgen, gehört auch der Minderheitsantrag Prelicz-Huber. Er sieht in Absatz 5ter eine Ergänzung vor, die wir sehr wichtig finden: dass die betroffenen Kreise angehört werden können. Wenn wir Absatz 5ter im Gesetz haben, trägt Absatz 5quinquies eben auch dazu bei, dass es eher unübersichtlicher, komplizierter, weniger klar wird. Es geht da einerseits um die Ausnahmen, aber andererseits eben auch darum, dass die Tarifpartner weitere ambulante Pauschalen vereinbaren können. Der Grundsatz ist ja, dass es Pauschalen geben kann. Es muss aber nicht überall Pauschalen geben, es soll auch Ausnahmen geben können. Das ist aber, wie die Vorrednerin schon erwähnt hat, in Absatz 5quater bereits geregelt. Wenn wir hier noch Absatz 5quinquies haben, dann ist das eher zu viel des Guten oder eben verwirrend. Wir wollen eine klare Gesetzgebung. Wie sie gemeint ist, soll man nicht noch in einer Debatte erläutern müssen. Die Streichung von Absatz 5quinquies trägt zur Klärung bei.

Darum bitten wir Sie, den vom Ständerat eingefügten Absatz 5quinquies wieder zu streichen.

Ich möchte gleich auch noch zur nächsten Minderheit sprechen respektive bei Artikel 59b zu den Pilotprojekten zur Kosteneindämmung die Mehrheit unterstützen. Wir haben in der Kommission und auch in diesem Rat ja schon eine längere Debatte über die Verfassungsmässigkeit dieses Experimentierartikels geführt, bei dem wir nicht in Jubel ausbrechen. Wenn er in diesem Gesetz ist, dann muss er verfassungskonform ausgestaltet sein, dazu hat sich die Kommissionsmehrheit jetzt durchgerungen.

Auch im Katalog hat es nicht nur Dinge drin, die wir als SP unterstützen, aber wir sind klar der Meinung, es brauche diese Auflistung. Denn es ist dann eben möglich, in diesen Bereichen, die da im Gesetz genannt sind, Versuche zu machen, die ausserhalb der jetzigen gesetzlichen Norm liegen. Darum muss sehr klar aufgelistet sein, in welchen Bereichen das möglich ist. Falls zusätzliche Bereiche dazukämen, könnte man die Bestimmung im Gesetz auch erweitern. Aber hier einen Blankocheque ins Gesetz zu schreiben, das kann es nicht sein. Das wäre verfassungswidrig, und wir wollen es auch nicht. Darum hat sich die Kommissionsmehrheit ja eben auch dazu entschieden, festzuhalten, obwohl der Ständerat diese Bestimmung nicht will. Die Patientenrechte sind auch hier sehr, sehr wichtig. Sie sind geschützt und abgedeckt. Wir wollen aber diesen Katalog, nicht einen Blankocheque.

Ich bitte Sie darum, bei Artikel 59b, beim Experimentierartikel, der Mehrheit der Kommission zu folgen.