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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-03-10

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-10

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu meiner Minderheit bei Artikel 59b. Dort geht es um die berühmten Pilotprojekte, die wir ermöglichen wollen, um Verbesserungen im Gesundheitswesen zu erreichen.

Wir hatten ursprünglich die Idee, Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung zu lancieren. Wir haben im Verlauf der Diskussion aber gesehen, dass diese Zielsetzung für uns nicht sinnvoll ist, dass wir gleichzeitig zum Kostenfokus eben auch den Qualitätsfokus berücksichtigen möchten. Die aktuelle Pandemie hat mehr als deutlich gezeigt, dass wir unser Gesundheitswesen auch im Bereich der Digitalisierung vorwärtsbringen sollten. [PAGE 336]

Der Ständerat hat diese drei Aspekte vereinigt, aber nicht bei der Festlegung des Zwecks in Absatz 1, sondern erst in Absatz 6, der die Evaluation betrifft. Unsere Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die Zielsetzung zu Beginn festgelegt werden soll. In diesem Sinne ist unser Weg auch ein Mittelweg, um uns dem Ständerat anzunähern. Wir möchten die Bestimmungen, die er eigentlich in Absatz 6 aufgenommen hat, bereits im Zweckartikel nennen.

Dann geht es um die berühmte Liste, die festhält, in welchen Bereichen die Pilotprojekte möglich sein sollen. Wir von der Minderheit sind klar der Auffassung, dass ein Innovationsprozess kein Top-down-Verfahren ist, kein Verfahren, das von oben nach unten dekretiert werden kann, sondern dass wir die Möglichkeit haben müssen, hier eben auch "bottom-up" das Feld zu öffnen.

Gleichzeitig müssen wir den Bedenken Rechnung tragen, die seitens des Bundesrates und der Bundesverwaltung in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmung vorgebracht wurden. Der Ständerat, also unser Schwesterrat, hat diesen Bedenken Rechnung getragen. Das Bedenken des Ständerates bestand darin, dass das Parlament, der Gesetzgeber, übersteuert würde. Das darf nicht geschehen. Das Bundesamt äusserte das Bedenken, dass wir die Rechte der Teilnehmer am Pilotprojekt oder der Patienten und Patientinnen verletzen würden, was auch nicht geschehen darf. Genau diese zwei Punkte hat der Ständerat in den Absätzen 3 und 5 aufgenommen. Damit ist aus Sicht der Kommissionsminderheit die Verfassungsmässigkeit wieder gewahrt.

Ich bitte Sie darum, hier meiner Minderheit zu folgen und den Weg zu öffnen, damit wir mit dem Ständerat übereinkommen.

Ich spreche nun für die SVP-Fraktion. Bei Artikel 43 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Hier geht es um die ambulanten Pauschalen. Wir sind der Meinung, dass wir mit Absatz 5 einerseits die gesamtschweizerischen Strukturen drin haben und dass wir andererseits in Absatz 5quater festgelegt haben, dass Tarifstrukturen, wo der Bundesrat diese genehmigt hat, auch von allen Leistungserbringern eingehalten werden müssen. In Absatz 5quinquies ermöglichen wir es den Tarifpartnern, weitergehende Lösungen unter sich auszumachen. Das ist erstens ein zusätzliches Kostensenkungspotenzial, das wir hier ausschöpfen, und zweitens schaffen wir die Möglichkeit, dass wir auch in diesem Bereich den liberalen Gedanken im Gesundheitswesen aufrechterhalten und dort neue Tarife ermöglichen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit.