Mäder Jörg · Nationalrat · 2021-03-10
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-10
Wortprotokoll
Wir sind nahe an der Ziellinie. Es gibt noch zwei Themen, die offen sind. Eines betrifft Artikel 43; es geht da um Ausnahmen. Ständerat und Nationalrat sind sich einig, dass es irgendeine Regelung für die Ausnahmen braucht. Seltsamerweise hat der Ständerat gleich zwei Absätze zu diesem Thema gemacht, obwohl einer - Absatz 5ter oder 5quinquies - eigentlich völlig ausreichend wäre.
Jetzt ist die Frage, welches die Unterschiede bei der Grundhaltung sind, die hinter diesen Absätzen steht. Das sollte entscheidend dafür sein, welchen man befürwortet. Absatz 5ter, die Formulierung des Bundesrates, nennt explizit den Begriff "Ausnahmen". Damit ist die Grundhaltung klar: Es sollen Pauschalen sein, die einheitlich strukturiert sind - und ja, es kann Ausnahmen geben. Absatz 5quinquies ist hingegen sehr allgemein formuliert, indem es "weitere ambulante Pauschalen" geben kann. Beim Wort "weitere" besteht schnell einmal die Gefahr, dass die Weiteren bald einmal in der Mehrheit sind und die Ausnahme zur Regel wird.
Das heisst, wenn die Grünliberalen direkt abstimmen könnten, würden sie nach dem Prinzip "entweder oder" bei Absatz 5ter ganz klar die Minderheit unterstützen und bei Absatz 5quinquies folglich auch die Minderheit, denn, wie gesagt, es braucht nicht beides. Falls wir aber bei Absatz 5ter unterliegen und dort die Mehrheit obsiegt, das heisst der Absatz gestrichen wird, werden wir bei Absatz 5quinquies, weil es eine Ausnahmeregel braucht, konsequenterweise die Mehrheit unterstützen. Wie gesagt, beides draussen wäre ebenso unsinnig wie beides drinnen. Es gilt "entweder oder".
Ich komme nun zum zweiten Punkt, zum Pilotartikel. Auch da sind die Differenzen nicht allzu gross. Wir haben in der Kommissionsdebatte noch ein paar Feinheiten korrigiert. Es geht nach wie vor um die Frage von zwei verschiedenen Betrachtungsweisen. Offen gestanden, mir wäre der Antrag der Minderheit auch lieber. Nur wurde uns von der Verwaltung ganz klar gesagt, dass das Probleme mit der Verfassung geben würde. Es waren vor allem zwei Punkte, die angekreidet wurden. Der eine Punkt wurde von der Minderheit aufgenommen, der andere nicht.
Was ich eben verhindern möchte, ist, dass Pilotprojekte zwar organisiert werden, dann aber primär in den Juristensälen und in den Gerichten verhandelt werden, dass also mehr Unsicherheit entsteht. Die Aussage der Rechtsexperten ist - und wozu bilden wir Rechtsexperten denn aus, wenn wir sie nachher ignorieren? -, dass es hier eine explizite Auflistung braucht. Jetzt wurde noch angeführt, dass dies ja die Innovation einschränke. Da muss ich Sie leider korrigieren. In diesen einzelnen Ausführungen, in den expliziten Ausführungen sind die Ziele definiert. Lassen Sie es mich so sagen: Beim Ziel, den Mond zu besiedeln, findet die Innovation nicht statt - es ist ein Wunsch. Die Innovation findet bei der Art und Weise statt, wie Sie den Mond besiedeln. Wer also das Gefühl hat, die Innovation sei über das Mass eingeschränkt, weil man spezifische Ziele aufschreibt, der versteht nicht, wie Innovation funktioniert.
In diesem Sinne bitte ich Sie natürlich, der Mehrheit zu folgen. Insgesamt ist das Gesetz nach wie vor eine gute Sache.