Haab Martin · Nationalrat · 2021-03-10
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-10
Wortprotokoll
Die Initiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" wurde am 18. März 2019 eingereicht. Am 9. April 2019 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 123 640 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und von Forschung am Menschen in der Schweiz. Weiter soll auch der zukünftige Handel mit Produkten, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, verboten werden.
Der Bundesrat lehnt in seiner Botschaft vom 13. Dezember 2019 die Initiative ab, da die Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen ausreichend sind, um Mensch und Tier zu schützen. Ein solches Verbot hätte zudem massive negative Konsequenzen für die Gesundheit der Bevölkerung, die Forschung und die Wirtschaft unseres Landes. Ausserdem ist die Initiative unvereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Gerade in der aktuellen Zeit mit Corona ist der Mensch wohl noch etwas sensibler geworden in Bezug auf den Einsatz von Medikamenten und Vakzinen. Die chinesische Seuche hat zu einem gewissen Teil auch die Diskussion in der Kommission vom letzten Sommer geprägt.
Die WBK hat sich im vergangenen Jahr während drei Sitzungen mit der Initiative befasst, mehrere dazu eingereichte Anträge behandelt und über diese abgestimmt. Am 14. Februar 2020 fanden die Anhörungen der verschiedenen betroffenen Gruppen statt. Die Anhörungen wurden in vier Blöcke aufgeteilt: Im ersten Block wurden die Initianten angehört und in einem zweiten Block die Veterinäre sowie Vertreter des Kompetenzzentrums 3R. Der dritte Block war geprägt von Vertretern der Tierschutzorganisationen und der Ethikkommissionen. Anschliessend legten in einem vierten Block die Vertreter der Forschung und des Pharmasektors dar, warum ein Ausstieg aus dem Tier- und Menschenversuch als kontraproduktiv betrachtet wird. Somit wurden weite Kreise der Betroffenen angehört - mit Ausnahme der Tiere selbst.
Die sehr ausführlichen Präsentationen der verschiedenen interessierten Kreise ergaben einen äusserst umfangreichen Einblick in die Thematik. Die anschliessenden Diskussionen haben dazu geführt, dass sich die Kommission umfassend und sehr detailliert mit der Materie auseinandersetzen konnte. Dabei ist zu erwähnen, dass sich die Diskussionen grossmehrheitlich um ein Tierversuchsverbot oder mögliche Alternativen drehte. Ebenso standen die Haltungsbedingungen von Versuchstieren etliche Male im Fokus, die nicht in jedem Fall vergleichbar mit den Haltungsbedingungen von Nutztieren seien. Auch die Belastung der Tiere bei Versuchen, vor allem bei solchen der Schweregrade 2 und 3, wurde von Teilen der Kommission als grenzwertig und somit als nicht zukunftsfähig erachtet.
Gleichzeitig wollen die Initianten auch die Forschung am Menschen verbieten, ohne jedoch dieses wichtige Thema in den Mittelpunkt ihrer Initiative zu stellen. In den Kommissionsvoten waren die Versuche am Menschen ein sekundäres Thema. Es kamen eher die indirekten Auswirkungen auf den Menschen und die menschliche Gesundheit zur Sprache: dass zum Beispiel die Qualität des Gesundheitswesens in der Schweiz unmittelbar betroffen wäre; dass sich ein Zweiklassensystem entwickeln würde, in dem nur Personen mit den nötigen finanziellen Mitteln sich im Ausland mit den modernsten Arzneimitteln und Verfahren behandeln lassen könnten; dass Projekte, Forschungszentren und Unternehmen ins Ausland verlagert würden und dass Forschende nicht länger in die Schweiz kommen wollten. Die Auswirkungen wären nicht nur für die Wirtschaft fatal, sondern für jeden einzelnen Menschen unseres Landes. Dies wäre dann eigentlich ein Menschenversuch in sich, der ja nicht stattfinden dürfte, da er verboten wäre.
In einer weiteren Sitzung, Anfang Juli, hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung es abgelehnt, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, welche die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages ermöglicht hätte. Dieser hätte unter anderem einen verbindlichen Plan zum Ausstieg aus der tierversuchsbasierten Forschung verlangt. Zum Zeitpunkt der zweiten Kommissionssitzung im Juli 2020 wäre genügend Zeit vorhanden gewesen, um bei Zustimmung zu einem indirekten Gegenentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Mehrheit der Kommission hat dies, wie erwähnt, verworfen. Dazu wurden verschiedene Kompromisslösungen diskutiert, welche jedoch alle von einer Mehrheit abgelehnt wurden.
Das Tierwohl ist der Kommission, welche ja für Tierschutzbelange zuständig ist, ein grosses Anliegen. Die Initiative geht ihr jedoch zu weit, sie erscheint ihr zu radikal, denn sie schliesst eine Güterabwägung zwischen dem Nutzen der Forschung einerseits und ihren Risiken und Belastungen für Mensch und Tier andererseits aus.
Somit hat die Kommission Mitte August, an einer dritten Sitzung, einstimmig, mit 24 Stimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen. Dazu hat es die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative zu verabschieden. Ebenfalls an der dritten Sitzung im August hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung einen weiteren Antrag zu einer Kommissionsinitiative zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages [PAGE 341] verworfen. Heute liegen Ihnen diese zwei Anträge als Minderheitsanträge vor.
Die Minderheit Python verlangt die Rückweisung der Vorlage an die Kommission, mit dem Auftrag, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen und einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszuarbeiten. Es sollen die gesetzlichen Grundlagen dahingehend angepasst werden, dass Verbote für Tierversuche erlassen werden, deren Wirksamkeit im Rahmen unabhängiger Nutzungsbewertungen nicht belegt werden können. Dazu soll ein Ausstiegsplan für belastende Tierversuche unter Berücksichtigung der Wirksamkeit von Tierversuchen gesetzlich festgelegt werden.
Die Minderheit Schneider Meret will dem Volk zusammen mit der Initiative einen Gegenvorschlag vorlegen, welcher auf Verfassungsebene einen schrittweisen Ausstieg aus der tierversuchsbasierten Forschung festlegen will.
Die Kommission folgt dem Bundesrat und empfiehlt die Ablehnung der Initiative sowie der Gegenentwürfe, welche als Minderheitsanträge formuliert sind.