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Germann Hannes · Ständerat · 2021-03-10

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-10

Wortprotokoll

Zu Absatz 1quater Buchstabe a: Wir sind das letzte Mal mit Stichentscheid dem Ansinnen der Volkswirtschaftsdirektoren und der Finanzdirektoren gefolgt, wonach der Anteil des Bundes bei den Härtefallmassnahmen, die über die Kantone abgewickelt werden, auf 80 Prozent erhöht werden möge. Es geht um die kleineren Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 5 Millionen Franken. Diese laufen unter diesem Verteiler hier.

Die Kantone haben mit Recht darauf verwiesen, dass sie beispielsweise im Spitalbereich auch den Auflagen des Bundes, den Schliessungen, den Verordnungen oder Anordnungen, unterstehen, wonach jetzt keine Operationen mehr vorgenommen werden sollen, sondern die Kapazitäten für allfällige Covid-19-Fälle bereitzuhalten seien. Das war mit enormen Kosten verbunden. Auch die übrigen sanitarischen Massnahmen, die Impfzentren usw. werden alleine durch die Kantone getragen. Auch sonst haben die Kantone ein gerüttelt Mass an Aufgaben.

Insofern wäre dieser Verteiler angemessen, zumal bei Unternehmen, die mehr als 5 Millionen Franken Umsatz machen, der Anteil des Bundes 100 Prozent ist. Für die grossen Unternehmen übernimmt der Bund alles. Für die kleineren will er hingegen nur 70 Prozent übernehmen. Die Volkswirtschaftsdirektoren und die Finanzdirektoren fordern 80 Prozent.

Ich finde diese Forderung angemessen und nachvollziehbar und bitte Sie darum, meiner Minderheit zu folgen und am Beschluss des Ständerates vom letzten Mal festzuhalten. Meine Hoffnungen halten sich allerdings in Grenzen.

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