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Binder Max · Nationalrat · 2000-03-21

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-21

Wortprotokoll

Der Ständerat hat diese Differenz praktisch ohne Diskussion "abserviert". Es wurde geltend gemacht, dass bis heute keine solchen Zahlungen geleistet worden seien. Das stimmt zwar, aber es herrschten auch andere Vorzeichen. Mit der Preis- und Absatzgarantie, die wir während vielen Jahren kannten, wären solche Leistungen an Pflichtlager eigentlich tragbar gewesen. Heute - Sie wissen das: freier Markt, tiefe Preise, halbierte Preise, eventuell neue Aufgaben - sind die Umstände anders. Ich bin auch der Meinung, dass es hier nicht um neue Subventionen an die Landwirtschaft geht. Der Bund soll nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn die Mittel für den Garantiefonds oder für ähnliche Einrichtungen - unter welchen Umständen auch immer - nicht mehr aufgebracht werden können. Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört, dass das erst im Extremfall eintreten wird und eher unwahrscheinlich ist. Wenn es der Staat nicht verbindlich als seine Pflicht betrachtet, dann frage ich mich:

[PAGE 381] 1. Was ist denn sonst für den Staat noch ehrenwerter, als für die Versorgung des Volkes mit Grundnahrungsmitteln zu sorgen, und kann als Staatsaufgabe betrachtet werden?

2. Braucht es denn überhaupt noch Pflichtlager? Ist es denn dem Staat Ernst damit?

Die Bauern werden vielfach als Minderheit dargestellt. Ist denn eine solche, von vielen als unbedeutend betrachtete kleine Minderheit plötzlich verpflichtet, für das ganze Volk zu sorgen? Die Bauern fühlen sich dann vielleicht letztlich dazu nicht mehr geboren, obwohl ihnen das innerlich widerstrebt. Sie wollen für eine sichere Versorgung des Volkes sorgen.

Wir anerkennen es, dass wir für die Produktion die Pflichtlagerkosten für die Hilfsmittel übernehmen müssen; das tun wir auch. Aber das Produkt produzieren wir dann letztlich für die Versorgungssicherheit, für die Versorgung des Konsumenten. Hier ist es offenbar unerträglich, die Pflichtlagerkosten den 6 bis 7 Millionen Konsumenten zu überbinden, aber für eine kleine Zahl von Produzenten könnte das offenbar erträglich sein.

Ich weiss: Wenn die Minderheit ihren Antrag aufrechterhält, unterliegt der Beschluss der Ausgabenbremse. Ich muss sagen, dass dann für dieses Parlament die Stunde der Wahrheit käme. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen, meine ich, müsste das Parlament dann auch der Ausgabenbremse zustimmen!

Über die finanziellen Konsequenzen haben wir uns auch von der Verwaltung orientieren lassen. Die 15 Millionen Franken aus dem Garantiefonds sind ausschliesslich für das Brotgetreide gedacht. Wenn Sie als Extremfall, welcher als sehr unwahrscheinlich taxiert wird, alle Grundnahrungsmittel mit einbeziehen, würde das Gesamtkosten von 33 Millionen Franken ausmachen. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass ich persönlich sogar damit leben könnte. Wenn nämlich der Bund tatsächlich Pflichtlager für die Versorgung seines Volkes anlegen will, dann bin ich der Meinung, dass es Aufgabe der Allgemeinheit ist, für die Versorgung auch geradezustehen. Das heisst, es ist im Extremfall Staatsaufgabe - ich betone, im Extremfall, das ist nicht jährlich wiederkehrend -, auch diese Kosten zu finanzieren.

Persönlich muss ich Ihnen sagen: Wenn Herr Bundesrat Couchepin hier am Mikrofon verbindlich erklärt, dass die Landwirtschaft selbstverständlich nie und nimmer und zu keinem Zeitpunkt für die Lagerkosten irgendeines Grundnahrungsmittels, das wir hier in der Schweiz produzieren, aufkommen muss, bin ich allenfalls bereit, den Antrag der Minderheit zurückzuziehen.