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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-03-10

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

Ich habe dazu einfach einige Fragen zur Klärung - es gibt ja, wie der Kommissionsberichterstatter gesagt hat, keinen anderen Antrag.

Es gibt in diesem ganzen Hilfskonzept verschiedene Pfeiler; darüber wurde ja in diesem Rat verschiedentlich schon sehr einlässlich diskutiert. Das Hauptelement sind die Ausfallentschädigungen. Diese werden zu 50 Prozent von den Kantonen finanziert. Es gibt die Hilfen für die Kulturvereine usw. Dann haben wir auch die Hilfen für die selbstständigen Kulturschaffenden. Sie erhalten im Rahmen des Nothilferegimes, gestützt auf eine konkrete Bedarfsberechnung, maximal 196 Franken pro Tag. Abgewickelt wird dies über Suisseculture.

Es wäre für mich wichtig und hilfreich, wenn Bundesrat Maurer zuhanden der Materialien klären könnte, wie die Situation in der Realität wirklich ist. Wenn man das ganze Hilfsregime vor Augen hat, dann stellt man sich die Frage, ob es überhaupt eine Lücke gibt und, daraus abgeleitet, ob es überhaupt einen Bedarf für diese Ergänzung gibt, wie sie vom Nationalrat vorgenommen wurde. Ein bisschen umstritten ist ja die Frage - wir haben das auch in einer WBK-Sitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Kultur diskutiert -, ob es im Bereich der Unselbstständigen, wo es natürlich Leute mit häufig wechselnden Anstellungen gibt, irgendwie eine Lücke gibt.

Im Prinzip hat die Politik ja darauf reagiert. Wir haben - Sie können sich erinnern - bei den Kurzarbeitsentschädigungen auch Anpassungen gemacht mit Blick auf die befristeten Anstellungen. Das ist eine generelle Massnahme, die nicht nur auf den Kulturbereich bezogen ist. Aber es ist für den Kulturbereich eine sehr wesentliche Massnahme. Wir haben in der Dezembersession, Sie können sich vielleicht auch daran noch erinnern, bei einschlägigen Artikeln, wo es darum geht, den Geltungsbereich der Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zu definieren, auch die Kulturschaffenden explizit aufgeführt.

Vor diesem Hintergrund kann man sich eben die Frage stellen, und ich richte sie direkt an Bundesrat Maurer, ob es denn überhaupt noch Lücken gibt, die man mittels dieser Ergänzung, die der Nationalrat vorgenommen hat, abdecken müsste. Aus Sicht des Vollzugs ist es für mich wichtig, dass wir hier Klarheit schaffen. Wenn wir diese Ergänzung vornehmen, darf es aus meiner Sicht nicht sein, dass dann die Kantone wiederum ihre Hilfskonzepte anpassen müssen.

Wenn ich das am Beispiel meines Kantons illustriere, dann hat man die Umsetzung dieses ganzen Covid-19-Kulturrechts so gemacht, dass man die Gelder in einer ersten Phase als gebundene Ausgaben deklariert hat. Es ist eine sehr grosszügige Auslegung, den Kantonsanteil als gebundene Ausgabe zu deklarieren. Man hat dann in einer zweiten Phase dem Parlament eine Vorlage unterbreitet. Das Parlament wird das alles diskutieren und entscheiden. Mir scheint es einfach wichtig, dass wir da nicht neue Prozesse auslösen, welche dann wiederum bei den Auszahlungen an die Kulturschaffenden Verzögerungen und [PAGE 183] Rechtsunsicherheiten schaffen und Abgrenzungs- und Rückwirkungsfragen aufkommen lassen. Das ist für mich sehr zentral, und das wäre für mich auch die zweite Frage an Herrn Bundesrat Maurer.

Ein weiterer Punkt: Es kann ja sein, und die Geschichte von Covid-19 lehrt uns das, dass immer wieder neue Phänomene und eben allenfalls auch Lücken auftauchen. Wenn es tatsächlich irgendwo in diesem ganzen Hilfsregime noch Lücken gäbe, dann wäre es meines Erachtens sachgerecht, dass wir diese Lücken, wenn schon, dann über den Kanal von Suisseculture schlössen.

Ich fasse zusammen. Mir ist Folgendes wichtig: Erstens dürfen wir wegen dieser Anpassung nicht bewirken, dass die Kantone ihre Konzeptionen wieder umstellen müssen. Zweitens sollten wir darauf hinwirken, dass es im Prinzip keine Lücke gibt und dass also diese Ergänzung im Grunde genommen deklaratorisch ist. Sollte meine Annahme nicht zutreffen, dann bestünde aber drittens die Lösung nicht in einer Anpassung der kantonalen Regimes, sondern man müsste das Problem, sofern es überhaupt eines ist, wenn schon, dann über den Kanal von Suisseculture lösen. Das sind meine Bemerkungen und Fragen zuhanden der Materialien.

Ich danke Herrn Bundesrat Maurer, wenn er aus Sicht des Bundesrates diese Klarstellungen, die eben für den Vollzug wichtig sind, auch noch machen kann.