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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-11-27

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-11-27

Wortprotokoll

Ich glaube, zum Grundproblem muss ich mich nicht mehr äussern. Sie haben diesen Verpflichtungskredit von 200 Millionen Franken gesprochen.

Es geht jetzt um die Frage, in welchem Rhythmus wir diesen Verpflichtungskredit in Zahlungskredite umsetzen. Das Verfahren ist so, dass vorgesehen ist, in den nächsten vier Jahren jährlich Verpflichtungen von ungefähr 50 Millionen Franken einzugehen. Aber es wird nicht möglich sein, die 50 Millionen Franken dann auch auszuzahlen. Das Verfahren ist so, dass jede Verpflichtung Zahlungen für zwei bis drei Jahre auslöst. Das führt dazu, dass man eben schon diese 20 Millionen Franken braucht, wenn man z. B. im ersten Jahr Verpflichtungen von 50 Millionen Franken eingeht, dass man aber dann von diesen 50 Millionen Franken über die Jahre immer etwas mehr, jedes Jahr noch etwas zusätzlich braucht, weil es ja zum Teil um Anstossfinanzierungen für mehr als ein Jahr geht. Ich glaube, Sie haben damals von mindestens zweijährigen Anstossfinanzierungen gesprochen. Das bedeutet, dass die Zahlungskredite dann in den Budgets von Jahr zu Jahr ansteigen. Vorgesehen ist eine Steigerung von 20, 30, 40 Millionen Franken usw. Das geht dann in den Zahlungskrediten, wenn in den vier Jahren eine Verpflichtung eingegangen worden ist, sogar über das vierte Jahr hinaus.

Wenn Sie diesen Mechanismus anschauen, dann sehen Sie, dass es falsch wäre, jetzt 50 Millionen Franken zu beschliessen. Das ist auch kein besonderes politisches Zeichen: Das politische Zeichen haben Sie mit dem gesamten Verpflichtungskredit gesetzt. Es geht lediglich um die Frage, ob die 20 Millionen Franken am Anfang für die zu erwartenden Gesuche und für den Anschub der Realisierung dieser Gesuche reichen oder nicht. Die zuständigen Fachleute sind der Meinung, dass es reiche.

Jetzt müssen ja Fachleute gesucht werden; die Projekte müssen weitergetrieben werden. Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat mit der Mehrheit der Kommission empfiehlt, hier nun mit 20 Millionen Franken anzufangen, den Betrag aber in den nächsten Jahren jeweils zu steigern, damit diese 200 Millionen Franken dann eben auch vernünftig gebraucht werden. An diesen 200 Millionen Franken will niemand rütteln.