Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-03-10
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-10
Wortprotokoll
1.[NB]Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt"[GZ]
1.[NB]Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "Oui à l'interdiction de l'expérimentation animale et humaine - Oui aux approches de recherche qui favorisent la sécurité et le progrès"[GZ]
[VS][GZ]
Eintreten ist obligatorisch [GZ]
L'entrée en matière est acquise de plein droit
[VS]
Detailberatung - Discussion par article [GZ]
[VS][GZ]
Titel und Ingress, Art. 1 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Titre et préambule, art. 1[GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Vor der Beratung von Artikel 2 wechseln wir zu Vorlage 2, dem direkten Gegenentwurf, und behandeln den betreffenden Minderheitsantrag.
[VS]
[VS]
2.[NB]Bundesbeschluss über den "schrittweisen Ausstieg aus der tierversuchsbasierten Forschung" (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt")[GZ]
2.[NB]Arrêté fédéral concernant une "sortie progressive de la recherche fondée sur l'expérimentation animale" (contre-projet à l'initiative populaire "Oui à l'interdiction de l'expérimentation animale et humaine - Oui aux approches de recherche qui favorisent la sécurité et le progrès")[GZ]
[VS][GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Nichteintreten
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Schneider Meret, Aebischer Matthias, Fivaz Fabien, Locher Benguerel, Python, Reynard, Rytz Regula)[GZ]
Titel [GZ]
Bundesbeschluss über den "Schrittweisen Ausstieg aus der tierversuchsbasierten Forschung" (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt") vom ...
Ingress [GZ]
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 18. März 2019 eingereichten Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2019, beschliesst:
Ziff. I Einleitung [GZ]
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Ziff. I Art. 80 Abs. 2bis [GZ]
Der Bund legt einen Ausstiegsplan für belastende Tierversuche fest. Unter Berücksichtigung der Wirksamkeit von Tierversuchen bestimmt er kategorienspezifische Verbote sowie Fristen, nach deren Ablauf im entsprechenden Bereich keine Tierversuche mehr bewilligt werden. Öffentliche Mittel fliessen primär in Forschungsprojekte, die ohne Verwendung von Tieren auskommen.
Ziff. I Art. 80 Abs. 2ter [GZ]
Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten international für die Förderung tierversuchsfreier Forschung ein. Er sucht die Koordination mit Regierungen, Fachbehörden und Fachinstitutionen, die in ihrem Land oder auf internationaler Ebene ähnliche Ziele verfolgen. Er setzt sich dafür ein, dass insbesondere im Bereich der regulatorischen Tierversuche verbesserte Risikobewertungsstrategien zum Einsatz gelangen sowie schnellere Verfahren für die Validierung und Implementierung tierversuchsfreier Methoden durchgesetzt werden.
Ziff. I Art. 197 Ziff. 12 Titel [GZ]
12. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2bis und 2ter
Ziff. I Art. 197 Ziff. 12 Text [GZ]
Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 80 Absatz 2bis und 2ter ist innert zweier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände zu erarbeiten.
Ziff. II [GZ]
Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.