Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-03-10
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10
Wortprotokoll
Es geht darum, dass das elektronische Patientendossier, mit dem wir uns schon relativ lange herumschlagen und das als Projekt - gelinde gesagt - etwas harzt, ein Vertragsbestandteil bei alternativen Versicherungsmodellen werden darf, was nach den jetzt gültigen Vorgaben nicht möglich ist. Es wäre also Bestandteil von Versicherungsmodellen, die Anreize schaffen, vor allem auch Anreize zur Selbstverantwortung. Die Expertenkommission, die der Bundesrat eingesetzt hatte, um Kostendämpfungsmassnahmen zu erarbeiten, hat explizit auch alternative Versicherungsmodelle als interessante Sparmassnahmen bezeichnet. Diese Alternativmodelle können diverse interessante und willkommene Anreize schaffen.
Beim elektronischen Patientendossier zeichnet sich ja ab, dass die gewünschte Verbreitung nicht so stattfindet, wie wir uns das eigentlich vorgestellt haben, obschon seine mögliche Wirkung nicht bestritten ist. Das elektronische Patientendossier harzt, mitunter wahrscheinlich auch wegen der Freiwilligkeit aufseiten der Leistungserbringer im ambulanten Bereich. Aber auch sonst muss es darum gehen, die Akzeptanz und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers zu fördern. Es wäre eine gute Lösung, wenn wir mit der Annahme der Motion, eben im Gegensatz zur heute geltenden Vorschrift, den Versicherern und Versicherten die Möglichkeit gäben, das elektronische Patientendossier auch in Alternativmodellen zu verlangen. Die Freiwilligkeit bleibt immer gewährleistet, und zwar bei beiden Seiten, die hier Vereinbarungen abschliessen. Dass es im Moment nicht funktioniert, ist schwer nachvollziehbar, weil, wie gesagt, die Freiwilligkeit aufseiten der Versicherten immer gewährleistet ist, sowohl im Standardmodell wie auch in verschiedenen anderen Versicherungsmodellen.
Wenn wir uns zudem darauf besinnen, was einer der Hauptzwecke des elektronischen Patientendossiers ist - nämlich den Patienten gerade bei komplexen medizinischen Behandlungen möglichst gezielt und richtig behandeln zu können, aber auch Doppelmedikationen und Überbehandlungen zu vermeiden -, und ebendiese Zielsetzungen anschauen, einschliesslich der übergeordneten Klammer der Kostendämpfung, dann müssen wir wirklich dafür sorgen, dass das elektronische Patientendossier das bringen kann, was man von ihm erwartet: Qualitäts- und Effizienzgewinne. Denn das wiederum ist, glaube ich, unbestritten und liegt im Interesse der Patientinnen und Patienten und natürlich auch der Prämien- und Steuerzahler.
Letztlich geht es also um die Frage: Ist man jetzt für das elektronische Patientendossier bzw. für dessen Verbreitung oder nicht? Ich sage einmal: Will man es fördern oder nicht? Ich bin froh, dass Ratsmitglieder aus fast allen Parteien diese Motion unterschrieben haben.
Ich bitte deshalb auch jetzt im Plenum um die gleiche Unterstützung und die Annahme dieser Motion.