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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2021-03-10

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-10

Wortprotokoll

Vor ziemlich genau zwei Jahren habe ich die Motion für einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für die Publikation und Nutzung nicht personenbezogener Daten und Dienste der Bundesverwaltung, also die Schaffung eines Open-Government-Data-Gesetzes, eingereicht. Die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, amtliche Daten und Dienste des Bundes kostenlos beziehen zu können, entsteht einerseits durch den Vergleich mit dem Ausland, andererseits auch durch Erfahrungen mit Kantonen, die ein Open-Government-Data-Gesetz haben. Dass ein grosses Bedürfnis der Bevölkerung nach Offenheit anstelle von Geheimhaltung besteht, hat die Volksabstimmung vom 19.[NB]Mai 2019 bei uns im Kanton Thurgau bewiesen: Die Stimmberechtigten haben der Volksinitiative "Offenheit statt Geheimhaltung / Für transparente Behörden im Thurgau" mit einem Ja-Anteil von sage und schreibe 80,2 Prozent zugestimmt. Hier in Bern ist es diesbezüglich eher harzig vorwärtsgegangen.

Open Government Data ist heute wichtiger denn je. Vor zwei Jahren konnte niemand ahnen, dass uns eine Pandemie den dringenden Bedarf an offenen, zugänglichen und rechtzeitig verfügbaren Behördendaten, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich, vor Augen führen würde. Open Government Data ist nicht der Wunsch einiger Nerds, wie das vor einem Jahr vielleicht manche noch geglaubt haben, sondern es ist schlicht etwas Überlebensnotwendiges im Kampf gegen die Pandemie. Ohne offene Daten zu den Fallzahlen, zu den Belegungen der Intensivstationen, zu den Impfungen und zu vielen weiteren Indikatoren ist die Pandemiebekämpfung für die breite Öffentlichkeit ein Blindflug; sie ist nicht nachvollziehbar. Die Versäumnisse bei der Erhebung und Publikation solcher Daten - und ich spreche hier nicht nur von den Faxgeräten - bezahlen wir teuer.

Es wird grosse Anstrengungen brauchen, offene Daten im Hinblick auf die Bewältigung der aktuellen Krise und leider auch zukünftiger Krisen bereitzustellen und auch sinnvoll zu nutzen. Dennoch ziehe ich die Motion zurück. Der Grund liegt im Entwurf zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben - dem[NB]EMBaG, wie es so schön heisst -, den der Bundesrat im letzten Dezember in die Vernehmlassung gegeben hat. Dieser Gesetzentwurf enthält einen ausführlichen Artikel zu Open Government Data, nämlich Artikel 11, und dieser entspricht exakt dem Anliegen meiner Motion. Nach mehr als zehn Jahren Engagement für Open Government Data begrüsse ich diesen Gesetzentwurf als Erfüllung einer langjährigen Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für Open Government Data. Aus den genannten Gründen hoffe ich, dass dieses Gesetz nach der Vernehmlassung möglichst rasch vom Parlament behandelt und verabschiedet und anschliessend mit einer griffigen Verordnung durch die Bundesverwaltung umgesetzt wird.

Der Rückzug dieser Motion ist also nicht als Freipass für weitere Verzögerungen zu verstehen, sondern als dringender Appell, mit offenen Behördendaten einen grundlegenden Beitrag zur Krisenbewältigung zu leisten.