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Engler Stefan · Ständerat · 2021-03-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

Ich sage Ihnen, weshalb ich bei der Frage, ob Kinder in Administrativhaft genommen werden dürfen oder nicht, gerne in der Minderheit bin. Es handelt sich erstens um eine Frage der Verhältnismässigkeit und zweitens um eine Frage der Ungleichbehandlung, wie im Land mit minderjährigen - begleiteten oder unbegleiteten - Flüchtlingen umgegangen wird. Der dritte Grund, welcher mich letztlich bewogen hat, sicher zu sein, dass ich auf der richtigen Seite stehe, war eine Aussage in der Kommission, wonach 15- bis 18-Jährige eigentlich gar keine Kinder seien; das seien Jugendliche. Schauen Sie einmal in Ihre eigenen Familienverhältnisse, wie Sie mit Ihren 16-, 17- oder 18-jährigen Kindern umgehen und ob es sich dabei für uns um Kinder oder um Jugendliche handelt.

Die Inhaftierung Minderjähriger ist deshalb unverhältnismässig, weil in der Güterabwägung die Durchsetzung einer Administrativmassnahme, nämlich die Vorbereitung auf die Ausschaffung, dem Kindeswohl gegenübersteht. Ich stufe das Kindeswohl höher ein, vor allem deshalb, weil auch andere Möglichkeiten bestehen und auch praktiziert werden, um die Ausschaffung sicherzustellen. [PAGE 206]

Herr Stöckli hat diese Alternativmassnahmen angesprochen. Diese reichen von Heimen oder Zentren - die nichts mit einem Gefängnis zu tun haben - für Personen, die auf eine Rückkehr warten, bis zur Unterbringung in Betreuungsstrukturen und familienähnlichen Strukturen. Auch Überwachungsmassnahmen wurden genannt. Es soll also niemand sagen, es gebe keine alternativen Konzepte. Diese werden im Übrigen ja auch schon angewandt. Das ist ja das Gute daran, dass man hier in den letzten Jahren auch eine Entwicklung festgestellt hat.

Die Inhaftierung Minderjähriger ist unverhältnismässig. Der Standesinitiative keine Folge zu geben, würde auch zu einer ungleichen Behandlung führen, und zwar von Kantonen, die keine Alternative zur Administrativhaft vorsehen, und Kantonen, die Wegweisungen in einem kinderfreundlicheren Rahmen abwickeln. Ich lese in einer Zuschrift, dass gerade die Kantone Genf und Neuenburg von sich aus in ihrer eigenen Gesetzgebung die Administrativhaft für Kinder expressis verbis ausgeschlossen und verboten haben.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass es hier darum geht, ob wir das Kindeswohl höher gewichten wollen. Es geht um Kinderrechte, unabhängig davon, ob es sich um begleitete oder unbegleitete Minderjährige handelt, die für mich immer noch Kinder sind, auch wenn sie nicht mehr 15 Jahre alt sind.

Für mich ist die Antwort klar: Selbst wenn es nur noch drei oder vier Fälle im Jahr sind, so gibt uns diese Standesinitiative doch die Möglichkeit, bei der nächsten Revision des Ausländerrechts diese Forderung aus dem Kanton Genf aufzunehmen; man muss nicht morgen damit beginnen, nur wegen dieser Bestimmung hier das Ausländerrecht zu revidieren.