Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-10
Wortprotokoll
Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Biomasse im Mix der erneuerbaren Energien in unserem Land eine wichtige Rolle spielt. Deshalb bereitet der Bundesrat mit der Revision des Energiegesetzes zur Förderung der Stromproduktion aus Biomasse auch eine Nachfolgelösung für die Einspeisevergütung ab dem Jahr 2023 vor. Vorgesehen sind für Biomasseanlagen Beiträge von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten für Neuanlagen, aber auch für Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Anlagen.
Der Bundesrat hat diese Vorlage bereits in die Vernehmlassung gegeben. Er hat die Vernehmlassung auch ausgewertet. Vorgesehen ist, dass dem Parlament die entsprechende Vorlage noch vor dem Sommer unterbreitet wird, mit den Vorschlägen zur Förderung der Biomasse, und zwar im Rahmen der Botschaft über das Gesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Gleichzeitig hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass Ihre UREK im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative Girod für Biomasseanlagen zusätzlich zu den Investitionsbeiträgen auch Betriebskostenbeiträge vorsieht. Diese sollen die Stromproduktion aus solchen Anlagen dann auch beständig sichern.
Ich möchte Sie bei diesem Themenkomplex auch darauf aufmerksam machen, dass Sie ja im Rahmen des CO2-Gesetzes bereits eine stärkere Förderung von Biomasseanlagen im Wärmesektor sowie im Bereich der Produktion von erneuerbaren Gasen beschlossen haben. Diese Massnahmen sind in Artikel 55 des revidierten CO2-Gesetzes festgelegt, und wenn das CO2-Gesetz im Juni von der Bevölkerung unterstützt wird, was wir hoffen, dann werden diese Massnahmen so in Kraft treten können. Schliesslich haben Sie auch eine Motion von Siebenthal angenommen. Wir haben aufgrund dieser Motion bereits eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese arbeitet daran, die Hemmnisse im Bereich der Holzenergie zu analysieren und Massnahmen zu bestimmen, um auch das Holzenergiepotenzial auszuschöpfen.
Sie sehen, wir haben eigentlich keine grundlegenden Differenzen. Die Übereinstimmung mit den Beschlüssen, die Sie bereits gefasst haben, und mit den laufenden Arbeiten ist gross. Deshalb kann ich hier auf eine Abstimmung verzichten. Der Bundesrat sah den Antrag auf Ablehnung vor, aber [PAGE 381] ich denke, wir müssen uns hier, in diesem Themenbereich, finden.
Wie Sie gehört haben, laufen die Arbeiten in Ihrer Kommission, und der Bundesrat arbeitet entsprechende Massnahmen aus. Ich glaube, wir können die einzelnen Entscheide dann im Rahmen der vorgeschlagenen Gesetzesberatungen anstatt im Rahmen dieser Kommissionsmotion vornehmen.
Deshalb verzichte ich, wie erwähnt, auf eine Abstimmung.