Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-10
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Revision des Jagdgesetzes wurde von der Mehrheit der Stimmbevölkerung im letzten September abgelehnt. Gleichzeitig sind wir uns alle bewusst, dass das Thema damit nicht erledigt ist. Es ist auch nicht geregelt. Aber ich denke, wir müssen zur Kenntnis nehmen - denn die Bevölkerung hat so entschieden -, dass mit der Ablehnung des revidierten Gesetzes eine Mehrheit der Bevölkerung zu einer vorausschauenden Regulierung des Wolfsbestandes Nein gesagt hat. Eine Mehrheit der Bevölkerung hat auch Nein gesagt zu einer Delegation der Entscheidkompetenz an die Kantone, wenn es um die Rudelregulation geht. Dieses Ergebnis gilt es zu respektieren.
Trotzdem bleibt das Thema wichtig. Wir haben festgestellt, dass für die Bevölkerung, vor allem natürlich für die Bergbevölkerung und für die in der Landwirtschaft Tätigen, das Problem nicht gelöst ist. Deshalb ist es auch klar, dass gerade aus Sicht der am meisten betroffenen Bergregionen Nichtstun keine Option ist. Gleichzeitig müssen wir aus demokratiepolitischen Überlegungen auch sehr sorgfältig vorgehen, wenn wir so kurze Zeit nach der Ablehnung eines Gesetzes wieder etwas im gleichen Bereich regeln. Man kann die Ablehnung bedauern - ich bedauere sie, ich habe mich sehr für die Revision engagiert -, aber sie ist jetzt Tatsache.
So kurze Zeit nach einem Entscheid der Bevölkerung wieder im gleichen Bereich etwas zu regeln, das braucht Fingerspitzengefühl. Das hat Ihre Kommission verstanden, wenn sie mit dieser Motion, die, wie Sie gehört haben, einstimmig verabschiedet worden ist, dem Bundesrat sagt, er solle den Spielraum innerhalb des bestehenden Jagdgesetzes ausschöpfen, er solle das mit Fingerspitzengefühl tun. Gleichzeitig - das ist in der Diskussion, die Sie geführt haben, vielleicht etwas zu kurz gekommen - müssen wir rasch handeln. Wir sollen versuchen, eine Lösung oder das, was im Rahmen des bestehenden Gesetzes möglich ist, bereits für den kommenden Sommer hinzukriegen. Wir können nicht einfach sagen, jetzt warten wir einmal ein Jahr. Ich denke, das war auch der Grund dafür, dass Ihre Kommission gesagt hat, der Bundesrat solle den Handlungsspielraum im Rahmen des bestehenden Gesetzes und deshalb auf Verordnungsstufe ausschöpfen.
Ich habe es gestern im Ständerat gesagt, und ich wiederhole es hier heute gerne: Ich werde versuchen - ich kann das nicht alleine entscheiden -, dass wir für diesen Sommer bereits eine erste mögliche Lösung hinkriegen. Aber diese wird sich im Rahmen des bestehenden Gesetzes bewegen müssen. Deshalb möchte ich all diejenigen, die jetzt schon wieder ganz viele Vorstellungen haben, was da alles getan werden muss, darauf aufmerksam machen: Es wird nicht viel möglich sein.
Wenn wir rasch vorwärtskommen wollen, dann müssen wir eine Vernehmlassung machen. Wir müssen sämtliche Fristen verkürzen. Wir können keine Fristen einhalten. Wir können das also nur tun, wenn wir in sehr beschränktem Rahmen einen Schritt hin zur Bergbevölkerung machen, und zwar im Sinn dieser Motion, die Voraussetzungen auf der einen Seite für die Koexistenz und auf der anderen Seite natürlich auch für den Herdenschutz verlangt.
Das ist der Auftrag, den Sie uns geben, den uns auch der Ständerat gegeben hat. Gestern ist eine gleichlautende Motion im Ständerat ohne Gegenstimme angenommen worden. Ich glaube, zum Ausdruck kommen soll eben, dass der Volksentscheid berücksichtigt werden soll - es braucht diesen Respekt - und dass gleichzeitig allen bewusst ist, dass es ein sehr beschränkter Rahmen ist, wenn es im Rahmen des bestehenden Gesetzes ist. Es wurde vorhin gesagt, es gibt zum geltenden Gesetz auch eine Rechtsprechung im Bereich des Herdenschutzes; selbstverständlich müssen wir diese berücksichtigen.
Wir sind uns auch bewusst, dass der Arbeitsaufwand bei den Bäuerinnen und Bauern hier erhöht ist. Deshalb haben Sie ja auch ein Postulat Ihrer Kommissionssprecherin, ein Postulat Bulliard, angenommen, wonach man im Rahmen der Direktzahlungsverordnung ebenfalls anschauen soll, wie man diesem erhöhten Arbeitsaufwand allenfalls Rechnung tragen kann. Ob hier auch im Rahmen der Direktzahlungsverordnung vonseiten des WBF für diesen Sommer bereits etwas möglich ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich werde hier sicher das Gespräch mit meinem geschätzten Kollegen Bundespräsidenten suchen.
In diesem Sinn kann ich Ihnen namens des Bundesrates empfehlen, diese Motion anzunehmen. Aber ich hoffe, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass wir hier wirklich respektvoll bleiben müssen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat die Revision des Jagdgesetzes abgelehnt. Wir versuchen jetzt, im Rahmen des bestehenden Gesetzes etwas für die Bergbevölkerung zu tun, die in der Tat in einer schwierigen Situation ist. [PAGE 389]